Gamble hat geschrieben:Jetzt mein anliegen...bin leider durch eine "kleine" Discorauferei Straffällig geworden.

Und hab ein Bewährungsstrafe bekommen. Habe ich trotzdem noch Chancen auszuwandern. Oder kann ich dass durch den Scheiß komplett vergessen?
Verlangen die Australier das Führungszeugnis?
Gemäß § 57 BZR können ausländische Behörden grundsätzlich Einblick in das BZR entsprechend den völkerrechtlichen Verträgen nehmen. Dann kommt es soweit ich mich erinnere, auf folgendes an:
1.
Strafen unter drei Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden nicht in das FZ eingetragen. Gleiches gilt für "Strafen" nach dem Jugendstrafrecht.
Strafen über drei Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafen über 90 Tagessätzen werden in das FZ eingetragen. Es wird auch eingetragen, dass und für wie lange die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Strafe steht dann im Führungszeugnis (§34 I Nr.1b BZR)
2.
Wesentlich ist, dass man sich trotz einer Vorstrafe als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen darf, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist bzw. war oder wenn sie aus dem Bundeszentralregister zu tilgen ist bzw getilt wurde.
Hier gilt § 53 BZR, der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder zu tilgen ist.
Wann eine Tilgung zu erfolgen hat bestimmt sich wiederum nach § 46 BZR.
Hier gilt §46 I Nr.4 BZR, aus dem sich ergibt wann deine Strafe aus dem BZR als getilgt zu betrachten ist und du dich als nicht vorbestraft bezeichnen kannst.
Man kann dazu eine schriftliche Anfrage an das Bundeszentralregister richten. Die Anfrage muss unbedingt die Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie deine Wohnanschrift enthalten und mit deiner Unterschrift versehen sein.
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
Adenauerallee 99 - 103
D-53094 Bonn
Vielleicht hilft dir das ja weiter. Ich denke, dass die Auswanderungspläne durchaus noch möglich sind. Wie heißt es so schön in etwas abgewandelter Form: "Ein Känguruh ohne Knast ist wie ein Baum ohne Ast" (altes australisches Sprichwort)

Ideale sind wie Sterne. Wir erreichen sie niemals aber wie die Seefahrer auf dem Meer, richten wir unseren Kurs nach ihnen.