Geschichte Österreichs

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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sonya
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Geschichte Österreichs

Beitrag: # 2621Beitrag sonya »

Die Alpenländer und die fruchtbaren Ebenen des Donautales waren schon in prähistorischer Zeit besiedelt. Dank reicher Bodenschätze, vor allem Salz und Eisen, entwickelte sich eine wohlhabende keltische Bevölkerung, die bereits im 1.Jahrhundert vor Christus zu einem wichtigen Handelspartner des angrenzenden Römischen Reiches wurde. Um Christi Geburt ging dieses Königreich in den großen Verband des Römischen Reiches auf und wurde mit dem gleichzeitig eroberten Rätien (Westösterreich) und Pannonien (Ostniederösterreich und Burgenland) römische Provinz. Fast 500 Jahre lang herrschten die Römer an der Donau.

Der Niedergang des römischen Reiches führte jedoch zu einer Einwanderung neuer Gruppen in das Gebiet des heutigen Österreichs. Bis zum Ende des 8.Jahrhunderts blieb der österreichische Raum Durchmarschgebiet der Wanderungsströme der Völkerwanderung Später siedelten im Osten Österreichs die Awaren, aus dem süddeutschen Raum drangen die Bajuwaren donauabwärts vor. Im nördlichen Niederösterreich, in Kärnten und in der Südsteiermark lebten slawische Völkerschaften. Zu Ende des 8.Jahrhunderts schuf Karl der Große zwischen den Flüssen Donau und Drau als Grenzmark gegen eine weiteres Vordringen der Awaren die Karolingische Mark. Schon seit dem Ende der römischen Herrschaft war der Alpenraum durch iro-schottische Mönche nach und nach christianisiert worden.

Als 976 das Adelsgeschlecht der Babenberger mit der Verwaltung dieses sehr kleinen Gebietes betraut wurde, war Österreich noch immer recht dünn besiedelt. 996 erscheint der Begriff „Ostarrichi“ , von dem sich später der Name Österreich ableitete, zum ersten Male in einer Urkunde auf. Sehr zielbewusst erweiterten die Babenberger in den folgenden Jahrhunderten ihren Machtbereich, durch konsequente Heiratspolitik stiegen sie zu einer der führenden Familien des Reiches auf. 1156 wurde Österreich zum Herzogtum mit sehr speziellen Rechten erhoben. Als die Babenberger in männlicher Linie um die Mitte des 13.Jahrhunderts ausstarben, hatten sie ihr Herrschaftsgebiet bedeutend vergrößert.

Nach einem kurzen Interregnum des Premysliden Ottokar II . belehnte der Habsburgerkönig Rudolf I 1282 seine Söhne mit dem Herzogtum Österreich. Sehr zielbewusst und äußerst geschickt erweiterten sie stetig ihren Machtbereich, sie erwarben die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Tirol durch Erbverträge und fügten noch Görz und Istrien mit Triest ihrer Hausmacht hinzu. Herzog Albrecht V , mit der Tochter Kaiser Sigismunds verheiratet, gewann schließlich 1437 nach dem Tod seines Schwiegervaters erstmals die Kaiserwürde für das Haus Habsburg.

In den folgenden Jahrhunderten trugen seine Nachfolger, abgesehen von kurzen Unterbrechungen, stets die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches. Durch gezielte Heiratspolitik erweiterte das Haus Habsburg sein Territorium, es gewann Burgund und die Niederlande, auch in Spanien mit seinen zahlreichen Nebenländern regierten Habsburger. 1522 teilte sich Familie in eine spanische und eine österreichische Linie. Nach der Schlacht von Mohac 1526, die zum Tod der Jagellonenherrscher führte, erbten die Habsburger deren Herrschaftsechte in Böhmen und Ungarn, waren vorerst aber nur Wahlkönige in diesen Territorien. Das 16. und 17. Jahrhundert waren von der Auseinandersetzung mit dem Osmanischen Reich, dessen Truppen zweimal bis vor die Tore Wiens vorgedrungen waren, geprägt. Nach Zurückdrängung der osmanischen Expansion und dem Vordringen der Habsburger auf dem Balkan hatte die österreichische Linie der Habsburger mit ihren Territorien die Stellung einer europäischen Großmacht erreicht.

In der 2.Hälfte des 18.Jahrhunderts legten Maria Theresia und ihre Söhne Joseph II. und Leopold II. durch weit gehende Reformen die Grundlagen für einen modernen Verwaltungsstaat der Neuzeit. Die Veränderungen der europäischen Landkarte durch die französische Revolution und die nachfolgenden Napoleonischen Kriege führten zur Auflösung des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“, Kaiser Franz II. legte die Reichskrone 1806, die noch immer in der Wiener Schatzkammer aufbewahrt wird, nieder. Zwei Jahre zuvor hatte er in Nachahmung von Napoleons Kaisertum sein Herrschaftsgebiet ebenfalls in ein Kaisertum umgewandelt.

Der transnationale habsburgische Zentralstaat, in dem jedoch die deutsche Kultur dominierte, sah sich im 19. Jahrhundert zunehmend den zentrifugalen Kräften des Nationalismus ausgesetzt. Nach militärischen Niederlagen musste Kaiser Franz Joseph 1867 der Etablierung der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn zustimmen; eine weitere Föderalisierug der Monarchie fand nicht statt. Dieser Vielvölkerstaat zerbrach mit der militärischen Niederlage Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg.

Als „deutscher Nachfolgestaat“ der einstigen Doppelmonarchie konstituierte sich Österreich 1918 als Republik. Nur mühsam fand dieser Kleinstaat seinen Platz in dem territorial und politisch neugeordneten Europa. Bereits 1933 endete die demokratische Phase der österreichischen Geschichte in der Zwischenkriegszeit. 4 Jahre lang durchlebte das Land anschließend das autoritäre Experiment eines Ständestaates. 1938 marschierten deutsche Truppen in Österreich ein, das auch wegen seiner labilen innerstaatlichen Verhältnissen keinen militärischen Widerstand leistete. Lediglich Mexiko anerkannte diesen „Anschluss“ Österreich an das nationalsozialistische Deutschland nicht an. In der 1945 mit Hilfe der Alliierten wiedererrichtete unabhängige Republik Österreich blieben noch bis 1955, bis zum Abschluss eines österreichischen Staatsvertrages, Truppen der vier Großmächte Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA stationiert. 1955 beschloss der Nationalrat mit Verfassungsgesetz die immerwährende Neutralität Österreichs, noch im selben Jahr fand Österreich Aufnahme in die Vereinten Nationen. In den folgenden Jahrzehnten schuf sich Österreich einen anerkannten Platz im europäischen Gefüge. Nach langjährigen Bemühungen um die Teilnahme an der europäischen Integration wurde Österreich mit 1.Jänner 1995 Mitglied der Europäischen Union.


Staatsvertrag

Staatsvertrag, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, abgeschlossen zwischen den Alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich. andererseits, unterzeichnet am 15. 5. 1955 von den Außenministern der Signatarmächte W. M. Molotow, J. F. Dulles, H. Macmillan und A. Pinay sowie dem österreichischen Außenminister L. Figl im Schloss Belvedere in Wien. Der in der 354. Sitzung der Delegationen der Alliierten Mächte abgeschlossene Staatsvertrag trat am 27. 7. 1955 in Kraft, 12 Jahre nach der Moskauer Deklaration vom 30. 10. 1943, in der Großbritannien, die UdSSR und die USA die Befreiung Österreichs von der deutschen Herrschaft anstrebten, da Österreich als erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers betrachtet wurde.

In enger Verbindung mit dem Staatsvertrag steht das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs nach dem Muster der Schweiz, das nach Abzug der Besatzungssoldaten aus Österreich vom österreichischen Parlament am 26. 10. 1955 beschlossen wurde. Nachdem die Sowjetunion die jahrelange Koppelung der deutschen Frage mit Österreich fallengelassen hatte, regelte das Moskauer Memorandum vom 15. 4. 1955 strittige Punkte zwischen der Sowjetunion und Österreich, was den Abschluss des Staatsvertrages ermöglichte.

Der Staatsvertrag besteht aus einer Präambel und 9 Teilen:

1. politische und territoriale Bestimmungen,
2. militärische und Luftfahrtbestimmungen,
3. Zurückziehung der Alliierten Streitkräfte,
4. aus dem Krieg herrührende Ansprüche,
5. Eigentum, Rechte und Interessen,
6. allgemeine Wirtschaftsbeziehungen,
7. Regelung von Streitfällen,
8. verschiedene wirtschaftliche Bestimmungen,
9. Schlussbestimmungen.

Die wichtigsten politischen Bestimmungen beziehen sich auf die Wiederherstellung Österreichs als freien und unabhängigen Staat, die Wahrung der Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit durch die Alliierten und die Anerkennung der Unabhängigkeit durch Deutschland. Außerdem enthalten die politischen Bestimmungen das Verbot der politischen oder wirtschaftlichen Vereinigung von Österreich und Deutschland (Anschlussverbot), die Anerkennung der Menschenrechte und die Rechte slowenischer und kroatischer Minderheiten. Dem Bekenntnis zur Wahrung demokratischer Einrichtungen steht das Gebot gegenüber, nazistischen und faschistischen Organisationen aufzulösen und die Wiederbetätigung zu unterbinden.

Lit: H. Portisch u. S. Riff, Ö. II, Bd. 2: Der lange Weg zur Freiheit, 1986; G. Stourzh, Um Einheit und Freiheit. S., Neutralität und das Ende der O-W-Besetzung Ö. 1945-1955, 41998.
Sonya
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