Die Anfänge des staatlichen Schulwesens in Österreich gehen auf die Schulreform von 1774 unter Maria Theresia (öffentliche Staatsschule, sechsjährige Schulpflicht) zurück. 1869 stellte das Reichsvolksschulgesetz das gesamte Pflichtschulwesen auf eine einheitliche Basis, die Schulpflicht wurde von sechs auf acht Jahre erhöht.
Eine bis heute wirkende Schulreform wurde nach 1918 von dem Präsidenten des Wiener Stadtschulrates Otto Glöckel eingeleitet. Allen Kindern ohne Unterschied des Geschlechts und der sozialen Lage sollte eine optimale Bildungsentfaltung gesichert werden. 1927 wurde die Hauptschule eingeführt, die Pflichtschule für die 10- bis 14-jährigen. Das österreichische Schulwesen ist 1962 durch ein umfassendes Schulgesetz neu geregelt worden. Neben der Verlängerung der Schulpflicht auf neun Jahre wurde eine neue Form der Pflichtschullehrerausbildung an Pädagogischen Akademien eingeführt.
Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primarbereich, seit 1997 auch im Sekundarbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.
Rechtsgrundlagen und Allgemeines
Die Rechtsgrundlagen für das gesamte gegenwärtige Schulwesen bildet das Schulgesetzwerk von 1962. Dabei wurde der Schulgesetzgebung eine besondere Stellung eingeräumt, sodass Änderungen bestimmter wesentlicher Schulgesetze einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedürfen. Das österreichische Schulwesen ist im Wesentlichen bundeseinheitlich geregelt. Bezüglich der äußeren Organisation (Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Schulzeit, Anzahl der Schüler pro Klasse) der öffentlichen Pflichtschulen ist die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache, die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung Aufgabe jedes einzelnen der neun Bundesländer. Die öffentlichen Schulen sind allgemein zugänglich. Seit 1975 sind grundsätzlich alle Schulen koedukativ zu führen. Der Schulbesuch an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert neun Schuljahre.
Bildungswege im Primar- und Sekundarschulwesen
Nach dem Besuch der Grundschule stehen den Kindern zwei weiterführende Schulwege offen: der Besuch der Hauptschule oder der Besuch der allgemein bildenden höheren Schule. Darüber hinaus gibt es auch diverse Schulversuche in der Sekundarstufe I.
Die Hauptschule ist vierjährig. Ihre Absolventen besuchen entweder die einjährige Polytechnische Schule und erhalten danach eine Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule ("duale Ausbildung") oder sie können, je nach Begabung und Neigung, ihre Schullaufbahn in der Oberstufe einer allgemein bildenden höheren Schule (Oberstufengymnasium, vierjährig) oder an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (letztere fünfjährig) fortsetzen.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestehen verschiedene Arten von Sonderschulen sowie die Möglichkeiten der integrativen Betreuung.
Die allgemein bildende höhere Schule ist achtjährig. Nach der vierten Klasse ist der Wechsel in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule möglich.
Sowohl die allgemein bildenden höheren als auch die berufsbildenden höheren Schulen schließen mit der Reifeprüfung ab und berechtigen damit zum Besuch einer Universität oder Hochschule. Die berufsbildenden höheren Schulen vermitteln darüber hinaus berufliche Qualifikationen und Berufsberechtigungen. Für die Hochschulen künstlerischer Richtung gelten eigene Aufnahmebedingungen.
Das System der "Brücken und Übergänge" ermöglicht außerdem Übertritte zwischen den einzelnen Zweigen des Schulsystems. So können Hauptschüler in die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und Schüler der berufsbildenden mittleren Schulen in fachrichtungsbezogene höhere Schulen übertreten. Ein System von Sonderformen berufsbildender Schulen erlaubt darüber hinaus weiterbildungswilligen Absolventen der dualen Ausbildung den Besuch berufsbildender mittlerer bzw. höherer Schulen und die Ablegung der Reifeprüfung.
Weiterführende Schulen
Die Grundformen der allgemein bildenden höheren Schulen sind das Gymnasium, das Realgymnasium und das wirtschaftskundliche Realgymnasium. In den 1. und 2. Klassen werden diese Formen einheitlich geführt. Erst ab der 3. Klasse kommt es zu Differenzierungen in einzelnen Gegenständen (etwa Latein und Geometrisches Zeichnen). In der Oberstufe erfolgt eine Differenzierung durch alternative Pflichtgegenstände.
Die Möglichkeiten reichen von Fremdsprachen über stärkere Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und mathematischer Fächer bis hin zu wirtschaftskundlichen Schwerpunkten. Weiteres kann im Rahmen des Wahlpflichtfachsystems ein zusätzlicher Bildungsschwerpunkt gesetzt werden.
Die Berufsausbildung erfolgt in zwei institutionalisierten Bereichen: im dualen Berufsbildungssystem, d. i. die Lehrlingsausbildung an den Lernorten "Betrieb" sowie "Berufsschule", und in den Schulen. Berufsbildende mittlere Schulen haben die Aufgabe, neben einer Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung die Ausbildung zu Berufen des jeweiligen Fachgebiets zu vermitteln. Die Schuldauer beträgt je nach Fachrichtung ein bis vier Jahre. Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung die volle Ausbildung zu Berufen des jeweiligen Fachgebiets. Die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sind durch eine große Vielfalt von Fachrichtungen in den Hauptbereichen kaufmännische Schulen (Handelsschule und Handelsakademie), technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen (Fachschulen und höhere Lehranstalten), Schulen für Sozialberufe (Fachschulen und Akademien) und land- und forstwirtschaftliche Schulen (höhere Lehranstalten) gekennzeichnet.
Der Besuch einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule findet im österreichischen Berufsausbildungs- und Gewerberecht Berücksichtigung: Ihren Absolventen wird das Einsteigen in reglementierte Berufe des Gewerbes gewährt. Ein Anrechnungssystem mit der betrieblichen "dualen" Ausbildung verkürzt die Lehrzeit etwaiger Schulabbrecher aus diesen Schulen. Damit wird ein entsprechender beruflicher Einstieg unter Berücksichtigung der zurückgelegten Vorbildung erreicht.
Fremdsprachige Schulen
Wegen des zunehmenden Bedarfs wird der Unterricht in einer wachsenden Anzahl von Schulen bilingual - etwa in den allgemein bildenden höheren Schulen in größeren Städten wie z. B. Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Villach - oder ganz fremdsprachig geführt.
In Wien werden mehrere Schulen dieser Art, die teilweise Öffentlichkeitsrecht besitzen, privat geführt.
Als UNO-Schule gilt die "Vienna International School", an der Kinder vom fünften Lebensjahr bis zum internationalen Baccalaureat unterrichtet werden. Ebenso kann das Internationale Bakkalaureat an der "Danube Internation School" und der "American International School" erworben werden. An der "American International School" werden Kinder bis zur zwölften Schulstufe nach dem amerikanischen Schulmodell unterrichtet.
Das "Lycée Français de Vienne" ist die französische Schule Wiens.
Der Hauptzweck dieser internationalen Schulen bzw. des "Lycée" ist die schulische Versorgung der "international community" mit einem entsprechenden Schulangebot. Weitere fremdsprachig geführte Schulen in Wien sind u. a. eine japanische, arabische und schwedische.
Auslandsunterricht
Rund 190 österreichische Lehrer/innen unterrichten im Ausland; die meisten davon an den Österreichischen Schulen in Istanbul, Guatemala City, Budapest und Prag sowie an bilingualen Schulen in Ungarn, Tschechien und der Slowakei, wobei an einigen bilingualen Schulen die Reifeprüfung den Zugang zu österreichischen Hochschulen ermöglicht. Ein Teil dieser Lehrer/innen unterrichtet an internationalen Schulen mit deutscher Unterrichtssprache in aller Welt. In Zusammenarbeit mit den Reformstaaten Osteuropas informieren österreichische Bildungsberater/innen ausländische Deutschlehrer/innen über fachliche und landeskundliche Angelegenheiten.
Weitere zweihundert Österreicher/innen sind als Sprachassistenten bzw. als Asstistentinnen oder Austauschlehrer/innen in Großbritannien, Frankreich und anderen Ländern Europas tätig.
Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
Die Lehrer/innen an den Volks-, Haupt- und Sonderschulen werden in sechssemestrigen Bildungsgängen an den Pädagogischen Akademien ausgebildet. Die Ausbildung der Lehrer/innen an den mittleren und höheren Schulen erfolgt für die allgemein bildenden und berufsbildenden-fachtheoretischen Gegenstände großteils an den Universitäten für die berufsbildenden-fachpraktischen Gegenstände an den Berufspädagogischen Akademien. Der Bereich der Lehrer- und Erzieherbildung umfasst auch die Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik und das Kolleg für Sozialpädagogik.
Die Lehrerfortbildung erfolgt für Lehrer/innen aller unterschiedlicher Schultypen an den Pädagogischen Instituten in den Bundesländern.
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt
Österr. Botschaft in Berlin
http://www.bmaa.gv.at/view.php3?r_id=85 ... e&version=
Quelle: Wiener Zeitung
Schulbildung
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Hallo
ich bin neu hier im Forum und habe direkt ein paar Fragen..
Ich überlege stark, zu meinem Freund nach Österreich (Oberösterreich) zu ziehen..
ich selbst bin dort "aufgewachsen" (aber in Kärnten), spreche den Dialekt.., bin aber in Deutschland geboren und lebe jetzt auch dort.
Wollte fragen, ob es in Österreich auch eine schulische Kinderpfleger-Ausbildung gibt wie in Deutschland, die man machen muss, bevor man eine Erzieherausbildung beginnen kann!?? Und wie überhaupt die Chancen für mich stehen dort "Fuß" zu fassen..
Ich selbst bin mir noch nicht sicher, ob ich diesen riesen Schritt wirklich machen soll.. später werde ich auf jeden Fall nach Österreich gehen.. aber jetzt schon..?!?

Ich überlege stark, zu meinem Freund nach Österreich (Oberösterreich) zu ziehen..
ich selbst bin dort "aufgewachsen" (aber in Kärnten), spreche den Dialekt.., bin aber in Deutschland geboren und lebe jetzt auch dort.
Wollte fragen, ob es in Österreich auch eine schulische Kinderpfleger-Ausbildung gibt wie in Deutschland, die man machen muss, bevor man eine Erzieherausbildung beginnen kann!?? Und wie überhaupt die Chancen für mich stehen dort "Fuß" zu fassen..

Ich selbst bin mir noch nicht sicher, ob ich diesen riesen Schritt wirklich machen soll.. später werde ich auf jeden Fall nach Österreich gehen.. aber jetzt schon..?!?
Heissen Kinderpfleger/innen jetzt nicht "Erziehungsassistenten" oder so? (Bin selbst eine und weiß es nicht,Thalassa hat geschrieben:Was genau verstehst du unter "Kinderpfleger"?
Bei uns gibt es die Akademie für Kindergartenpädagogik die mit der Matura (Reifeprüfung) abschließt. Dann gibt es noch die Sozialakademie, und falls du mit "Kinderpfleger" Kinderkrankenschwester meinst, musst du die Krankenpflegeschule besuchen.

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin dauert zwei Jahre, daran kann man die Ausbildung zur Erzieherin (Kindergärtnerin, nochmal 3 Jahre) anhängen.
Kinderkrankenschwester ist auch hier ein anderer Beruf.
Also ich kenne den Begriff "Kinderpflegerin" bei uns in Österreich überhaupt nicht. Ich kenne eben nur die Kindergärtnerinnen, und die besuchen besagte Akademie für Kindergartenpädagogik (BAKIP = Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik). Mehr weiß ich leider nicht!Just5 hat geschrieben: Heissen Kinderpfleger/innen jetzt nicht "Erziehungsassistenten" oder so? (Bin selbst eine und weiß es nicht,)
Die Ausbildung zur Kinderpflegerin dauert zwei Jahre, daran kann man die Ausbildung zur Erzieherin (Kindergärtnerin, nochmal 3 Jahre) anhängen.
Kinderkrankenschwester ist auch hier ein anderer Beruf.