auswandern nach Ungarn

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bergchen1
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auswandern nach Ungarn

Beitrag: # 22096Beitrag bergchen1 »

:D
Hallo toll das ich dieses Forum gefunden habe.
ich hoffe das einige von euch mir weiter helfen können.
Erstmal zu uns: wir sind eine Familie: mein Mann und ich 34 und 37 Jahre und wir haben 2 Kinder 8 und 10 Jahre alt.
Seit 7 Jahren ist mein Mann nach einem Unfall querschnittgelähmt und bekommt daher Rente.
Das Wetter bekommt Ihm in Deutschland leider überhaupt nicht und auch das Leben mit unserer kleinen Rente ist mehr als schwierig. Das unsere Tochter leider von Geburt an krank ist, kann ich nicht voll arbeiten.
Nun zu unserer Frage: wir haben uns in Ungarn verliebt und sind sowieso Weltenbürger und sehr neugierig nochmal was neues zu machen.
Wir haben schonmal 2 Jahre im wunderschönen Schweden gelebt, leider war das dann durch den Unfall nicht mehr möglich.
wir würden nun gerne mit meinen Eltern, beide Rentner unsere Häuser verkaufen und uns ein Haus mit vieeeel Platz in Ungarn kaufen.
Lange Vorgeschichte aber jetzt kommt es: wenn man im Ungarischen Grenzgebiet ein Haus kauft, können dann die Kinder ohne größere Probleme auf eine österreichische Schule gehen?
Und wie luft es mit der Zahlung des Kindergeldes?
Leider konnte man ´mir auf der Kindergeldstelle nicht helfen,- weil die Sachbearbeiterin natürlich mal wieder im Urlaub ist. Daher meine Neugier ist groß....vielleicht weiß hier jemand was.
mich interssiert alles.....
besonders wie das mit den Kindern klappen könnte....
Wie eure Erfahrungen sind wie man in Ungarn als Deutscher aufgenommen wird.
allerdings mache ich mir da keine sorgen, da ich eigentlich immer schnell anschluss finde und auch die sprache lernen möchte wenn es sich zeigt das es klappen könnte....

so danke für alle die einen und vieeeelllle Tipps haben.
gruß bergchen1
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Siggi!
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Beitrag: # 22104Beitrag Siggi! »

Hallo

und herzlich Willkommen im Forum.

Wie es in Österreich mit dem Kindergeld ist, weiß ich leider nicht, aber in Deutschland wird es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht gezahlt, d.h. die Zahlung setzt einen Wohnsitz voraus. Ich vermute, Österreich verschenkt auch kein Geld an nicht-Residenten.

Beim Schulbesuch vermute ich keine Probleme, aber vielleicht einfach mal direkt bei einer Schule in Grenznähe nachfragen. Diese Konstruktion ist ungewöhnlich.

Gruß
Siggi
Schwabenpower
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Also

Beitrag: # 22195Beitrag Schwabenpower »

Schulbesuch in Österreich ist möglich, aber ein großer bürokratischer Aufwand- typisch österreichisch eben. Kindergeld in D bekommen Sie nur, wenn Sie in D steuerpflichtig sind, also überlegen Sie sich gut, ob Sie einen Wohnsitz in D pro forma beibehalten, erstens gibt es Kindergeld, zweitens keine Kürzungen bei der Rente (Achtung: große Falle: Renten können sich vermindern, wenn die Rentenempfänger in ein Land ziehen, die billigere Lebenshaltungskosten haben!!!!!). Von daher bei Ihrer Konstellation am besten alle auf eine kleine Wohnung anmelden, gibt keine Schwierigkeiten. Auch wenn Sie in D gemeldet sind, können Sie Ihre Kinder im Ausland aufziehen und in die Schule senden. Sie müssen das dort lediglich mit dem Oberschulamt Ihres zuständigen Regierungsbezirkes vorher alles klären- dann gibt es auch kein Theater.

Sofern Sie wirklich in Ungarn leben wollen, könnten Sie sich auch überlegen, Ihre Kinder in eine deutschsprachige Schule zu schicken....
sie lernen dabei trotzdem ungarisch und vor allem Freunde aus dem Land...

mehr Infos hierzu z.B. hier: http://www.auslandsschulen.de/83-1-deut ... ungarn.php
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Siggi!
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Beitrag: # 22196Beitrag Siggi! »

also überlegen Sie sich gut, ob Sie einen Wohnsitz in D pro forma beibehalten, erstens gibt es Kindergeld,
Sorry, das kann ich nicht unkommentiert stehen lassen, schon dreimal nicht von einem Moderator! Das ist eine Aufforderung zum Betrug! Davon würde ich dringend abraten, denn wenn dieser Sachverhalt (auch nach Jahren) einmal ermittelt wird, dann muss man nicht nur das gesamte Kindergeld (mit Zins und Zinseszins) zurückzahlen, sondern die Staatsanwaltschaft leitet auch noch ein Strafverfahren ein! Das dieser Sachverhalt ans Tageslicht kommt, ist recht wahrscheinlich, denn wie kann jemand in Deutschland einen Wohnsitz haben, wenn die Kinder im Ausland zur Schule gehen? Ein Wohnsitz liegt im steuerlichen Sinne nur dann vor, wenn man den Wohnraum in Deutschland auch regelmäßig für mindestens mehrere Wochen im Jahr nutzt!

Gruß
Siggi
Schwabenpower
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sorry

Beitrag: # 22198Beitrag Schwabenpower »

sollte keinerlei Aufforderung zum Betrug sein, sondern eine tatsächlich reale Wohnung, die auch immer wieder genutzt werden soll, für Verwandtenbesuche, Arzttermine, Urlaub in Deutschland usw......
Und wo ich ansonsten lebe als Rentner (drei der vier Erwachsenen hier sind ja Rentner) darf den Staat als solches nichts angehen,. denn das ist wirklich noch Privatvergnügen.......

Wichtig: immer schön brav die Steuererklärungen abgeben! Und ggfls. gibt auch für die vierte "Nichtrentnerin" nochj die Möglichkeit, von Ungarn für eine deutsche Firma nebenher zu arbeiten und dafür noch ein kleines Gehalt einzustreichen.

Nochmals: Es soll kein Betrug stattfinden! Sondern es sollen die Möglichkeiten der legalität weitestgehend vernünftig genutzt werden.
Übrigens gibt es in D hunderttausende Rentner ausländischer Herkunft, die zwar alle hier einen Wohnsitz gemeldet haben, aber im jahr nur ca. 1-2 Monate hier sind, ansonsten in der "tatsächlichen " Heimat........
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Beitrag: # 22199Beitrag Siggi! »

Und wo ich ansonsten lebe als Rentner (drei der vier Erwachsenen hier sind ja Rentner) darf den Staat als solches nichts angehen,. denn das ist wirklich noch Privatvergnügen.......
Da muss man differenzieren: Ein Wohnsitz im steuerlichen Sinn ist nämlich nicht nur eine einfache Anmeldung auf der Gemeinde, sondern folgende Kriterien müssen erfüllt sein
1. Über die Räume muss man Verfügungsgewalt haben
2. Die Räume müssen für Wohnzwecke geeignet sein (dürfen also beispielsweise nicht leer sein, eine Küche und ein Bad müssen vorhanden sein).
3. Die Räume müssen regelmäßig und für mehrere Wochen im Jahr genutzt werden.
Nur bei einem Wohnsitz im steuerlichen Sinn unterliegt man der unbeschränkten Steuerpflicht und nur dann gibt es Kindergeld.

Also hilft ein Zimmer, wo man einmal im Jahr 2 Wochen zu Besuch bei den Verwandten ist, gar nichts, selbst wenn man dort gemeldet ist. Das ist kein Wohnsitz im steuerlichen Sinn!

Gruß
Siggi

P.S: Ich bin in einer ählichen Situation (bei mir geht es aber nicht um Kindergeld) und ich führe daher ein Tagebuch, um alle Aufenthalte in Deutschland belegen zu können und damit nachweisen zu können, dass ich unbeschränkt steuerpflichtig bin (das hat nämlich ggf. auch Vorteile). Im Tagebuch sind auch Quittungen (z.B. vom Tanken, von Restaurants, etc.) enthalten, die zur Beweissicherung beitragen. Diese Tagebuch-Idee stammt nicht von mir, sondern ein Anwalt für Außensteuerrecht hatte mich darauf hingewiesen. In Deutschland ist man nämlich in solchen Sachen gründlich. Das kann ich bestätigen: Seit August letzten Jahres findet eine Steuerprüfung statt und man sucht jedes Haar in der Suppe. Das gefällt der lokalen Verwaltung nämlich ganz und gar nicht, wenn man versucht, nur die Vorteile zweier Staaten zu kombinieren. Hoffentlich ist man bei Rentnern nicht so schlimm.
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