Telearbeit aus dem Ausland

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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Philipp
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Telearbeit aus dem Ausland

Beitrag: # 6297Beitrag Philipp »

Hallo,

meine Situation ist folgende: Ich arbeite in Deutschland als Softwareentwickler per Telearbeit für eine deutsche Firma, die ca. 500km entfernt ihren Sitz hat. Ich besuche die Firma nur sehr selten (1x im Jahr). Da ich mit einer Kolumbianerin verheiratet bin und es ihr in D langsam nicht mehr gefällt, wäre es denkbar, daß ich von Kolumbien aus weiter per Telearbeit für die deutsche Firma mein Geld verdiene.

Natürlich stellt sich die Frage, wie man die Sache korrekt anstellt, d.h. Fragen z.B.: Wo
hat man den Hauptwohnsitz, kann der Hauptwohnsitz im Ausland sein und man ist trotzdem erwerbstätig in D?

Hat da jemand im Forum schon Erfahrungen mit Telearbeit im Ausland oder ist in ähnlicher Situation?

VG Philipp
Schwabenpower
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Eine ganz wichtige

Beitrag: # 6316Beitrag Schwabenpower »

Frage dabei ist doch, ob Du Selbstständiger bist oder fest angestellt. Eine weitere Frage: legst Du Wert auf teilnahme am deutschen Krankenkassensystem und der deutschen Rentenversicherung? Wenn Du das hier noch etwas näher erläuterst, wirst Du die entsprechenden Informationen zeitnah erhalten.....
Auf Regen folgt Sonne!

Interessante Links:

http://www.gomopa.net/phpBB2/index.php
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Siggi!
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Beitrag: # 6321Beitrag Siggi! »

Hallo Philipp,

ich bin auch Softwareentwickler und arbeite ebenfalls vom Ausland aus für deutsche Kunden. Mein Arbeitslohn wurde nach DBA in Deutschland von der Steuer freigestellt (muss man beim deutschen FA beantragen). Ich muss den Arbeitslohn nun im Ausland versteuern (ist wesentlich günstiger hier, 13% EkSt Flat Tax) und die Versteuerung im Ausland auch in Deutschland nachweisen. Deinen Arbeitgeber musst Du natürlich überzeugen, dass er dies erlaubt (war bei mir sehr einfach, ist meine eigene Firma). Ich bin ca. 3-5 Mal jährlich in Deutschland zu Besprechungen. Wenn Du mit einer Kolumbianerin verheiratet bist, dürfte die Aufenthaltsgenehmigung dort ja (hoffentlich) kein Problem sein (war hier zumindest so). Nährere Auskünfte dazu gibt sich die Webseite der Botschaft.

Gruß
Siggi
Philipp
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Beitrag: # 6330Beitrag Philipp »

@Schwabenpower

ich bin fest angestellt und privat krankenversichert. Ich stelle es mir so vor, daß ich meine PKV in Deutschland auf einen Minimal-Tarif zurücksetze und in Kolumbien eine weitere Krankenversicherung abschließe, ich bin da aber schon mit vielleicht 600 Euro im Jahr dabei (bei bester medizinischer Versorgung).

Die Rentenversicherung würde in Deutschland weiterzahlen wollen, auch ein Bankkonto werde ich in Deutschland aufrechterhalten. Mal sehen, ob das so geht...

@ Siggi

Ein DBA zwischen Deutschland und Kolumbien gibt es, soweit ich das recherieren kann, nur für Schiff- und Luftfahrtunternehmen. Also gibt es für mich wahrscheinlich nur die Möglichkeit, mein Einkommen in Deutschland zu versteuern.

Mit meinem Arbeitgeber muss ich natürlich meinen Arbeitsvertrag entsprechend überarbeiten.

Was mein Visum angeht, war ich schon auf der Botschaft und ich habe schon alles geregelt. Ich kann, wenn ich in drei Wochen in Kolumbien bin, mir meine "cedula extranjeria" abholen und habe dann sogar so eine Art Personalausweis für dort lebende Ausländer. Damit kann ich dann auch recht einfach Bankkonten eröffnen, einen Führerschein "kaufen", eine Wohnung mieten und mir einen DSL-Anschluss legen lassen.

Arbeitsvisum bekomme ich auch, ob man das im Falle der Telearbeit wirklich braucht, ist eine andere Frage.

Viele Grüße
Philipp
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Siggi!
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Beitrag: # 6335Beitrag Siggi! »

Hallo Philipp,

bzgl. der KV kann es so nicht möglich sein, wie Du es Dir vorstellst. Schau in Deinen Vertrag, ggf. ruf die Versicherung an. In vielen Versicherungsbedingungen steht, dass der Vertrag endet, wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlegt. Wenn dem so ist, bleib einfach in D weiter angemeldet und erhalte hier nur die Anwartschaft aufrecht, wenn Dir das wichtig ist. Die Antwartschaft kostet bei meiner KV soviel, dass ich davon auch eine internationale KV bezahlen kann. Das macht daher nur Sinn, wenn Du vorhast, in Kürze nach D zurückzukehren oder dies Dir als Option für die erste Zeit offen halten willst.

Die RV kannst Du sicher weiter zahlen, als Deutscher darfst Du freiwillige Beiträge jederzeit einzahlen. Ob es Sinn macht, musst Du selbst entscheiden (ich denke es gibt nettere Weisen das Geld unter die Leute zu bringen).

Selbst wenn es kein DBA gibt, gibt es noch einen Auslandstätigkeitserlass, der Doppelbesteuerung vermeiden soll (Steuerberater fragen oder hier schauen, aber das Thema ist komplex: klicke mal hier.

Einfach nur in D versteuern, davon würde ich dringend abraten! Wenn Du im Ausland wohnst, dann hat das Ausland zuerst einen Besteuerungsanspruch! Wenn es nämlich keine Regelungen gibt, diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, dann zahlst Du zweimal Steuern: Einmal in D und einmal im Ausland! Einfach im Ausland nicht zahlen, ist Steuerhinterziehung!

Ein Visum zur Arbeitsaufnahme wird nicht benötigt, da Du ja bei keinem lokalen Arbeitgeber beschäftigt bist.

Gruß
Siggi
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 6340Beitrag Caribe-Klaus »

Siggi! hat geschrieben:...bzgl. der KV kann es so nicht möglich sein, wie Du es Dir vorstellst. Schau in Deinen Vertrag, ggf. ruf die Versicherung an. In vielen Versicherungsbedingungen steht, dass der Vertrag endet, wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Richtig, jedoch konnte ich damals, auf Antrag, meinen Vertrag noch 1 Jahr laufen lassen. Mit vollem Versicherungsschutz in D und im Ausland weltweit. Die Versicherung hatte dem zugestimmt und ist dann automatisch - ohne Kündigung - erloschen. Nur ist das ein paar Jährchen her und ich würde einfach mal anfragen, was wäre, wenn...

Oder sieh mal hier nach > http://www.vfa-info.de/
zum Vergleich, ist keine persönliche Empfehlung von mir !

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Philipp
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Beitrag: # 6350Beitrag Philipp »

Hallo Siggi & Klaus,

Danke für die Tipps und Links, ich muss dann erstmal gründlich das internationale Steuerrecht studieren. Irgendwie werden wir mit Hilfe eines Steuerberaters schon eine Lösung finden. Ich poste dann, wie's gelaufen ist.

VG Philipp
ESHaase
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Und hats funktioniert?

Beitrag: # 59225Beitrag ESHaase »

Hallo Philipp,

leider ist der Eintrag schon 10Jahre alt!!! Aber vielleicht seid ihr noch aktiv.

Ich wollte mich mal erkundigen wie es so geklappt hat?

Ich plane derzeit Telearbeit in der EU und könnte etwas Rat und Erfahrung gebrauchen! javascript:emoticon(':shock:')

Vielen Dank
Eric
Rambazamba
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Re: Und hats funktioniert?

Beitrag: # 59267Beitrag Rambazamba »

ESHaase hat geschrieben:Hallo Philipp,

leider ist der Eintrag schon 10Jahre alt!!!
Damals nannte man das noch "Telearbeit" :-)
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Siggi!
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Beitrag: # 59282Beitrag Siggi! »

Ich arbeite immer noch ortsunabhängig, seit ca. 12 Jahren.

Was soll man da raten: Es einfach tun und sich ein steuerfreundliches Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten als Wohnsitz suchen. Wenn die Einkünfte die Ausgaben übersteigen, braucht man noch ein paar Konten (in einem Land, wo das Geld halbwegs sicher ist - möglichst nicht dem Wohnsitzland), für den Überschuss.

Einige Leute reisen auch dauernd und versuchen als PT der Steuerpflicht zu entkommen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Perpetual_traveler
Interessant ist der Globalisierungsansatz: Lebe in Land A, habe die Staatsbürgerschaft von Land B, Dein Kapital in Land C, die Firma in Land D, etc.

Hier gibt es eine Plattform zu dem Thema Arbeiten und Reisen:
https://wirelesslife.de/

Gruß
Siggi
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