Fruehrente oder Erwerbsminderungsrente ?

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klausemann
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Fruehrente oder Erwerbsminderungsrente ?

Beitrag: # 54121Beitrag klausemann »

Mir wurde mein Antrag auf Rente ab 63 abgelehnt,da hier in Namibia das Rentenalter ab 60 ist und ich 2008 durch eine Herz und Bypassoperation,lebe ich praktisch von meinen Spargeld.Da meine Lebenszeit knapp wird und ich meine Aertzte selbst bezahlen muss.Bin ich auf meinen Rentenanspruch angewiesen,3 schulpflichtige Kinder und ein Baby lassen mein Geld schmelzen.Was fuer Schritte,muss ich unternehmen,um irgendwie meine Rente zubekommen ?
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Siggi!
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Beitrag: # 54122Beitrag Siggi! »

Hallo,

und herzlich Willkommen im Forum! :)

Ich verstehe noch nicht die Situation.
1. Wie alt bist Du?
2. Was hat das Rentenalter in Namibia mit Deiner deutschen Rente zu tun?
3. Was waren die Gründe für die Ablehnung des Antrags?
4. Wie viele Beitragsjahre (ohne freiwillige Beiträge) zur deutschen RV kannst Du nachweisen?

Hier gibt es Infos zur Rente ab 63:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... mit63.html
So wie ich das interpretiere, braucht es min. 45 Beitragsjahre. Daran wird es vermutlich bei Dir scheitern oder nicht?

Gruß
Siggi
klausemann
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Antwort an Siggi.

Beitrag: # 54123Beitrag klausemann »

Guten Morgen Siggi,ich bin 1950 im Dezember geboren.Das Rentenalter in Namibia,hat nur persoehnlichen einfluss,sodas man theoretisch mit 60 sein Berufsleben beendet.Der Grund meiner ablehnung,waren zu geringe Beitragsjahre (226 Monate)habe 3 Monate fuer Einspruch.Mein problem ist,dadurch das die Leute,8 Monate gebraucht haben,um mir mittzuteilen,das ich erst meine Rente am 1.5.2016 bekomme,aber mir vorher sagten alles geht in Ordnung und ich in etwa im Juni die Einzahlungen erwarten koennte.Mein Fehler auf Grund der falschen Beratung der Angestellten dort,ist nun,das ich mein Bargeld als Sicherheit meiner Kinder unloesbar angelegt habe.Durch meine Herzprobleme hervor gerufende Arzt und Medezinkosten,sitze ich hier in knappheit.Ich habe zwar sehr gute Arbeitsangebote,die ich aber nur in letzter verzweifelung annehmen werde.Deshalb meine Frage,wie und was muss ich in die Wege leiten.Gruss Klausemann
klausemann
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Nachtrag,

Beitrag: # 54124Beitrag klausemann »

Siggi,ich bin 1984 ausgewandert.2008 habe ich meine Herzoperation in Kapstadt bekommen,und muss alle 4 Jahre dahin .Siggi wuerde es sich empfehlen,mit meiner Familie nach Deutschland zukommen,und meine 2 Jahre Wartezeit dort absitzen ?
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Siggi!
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Re: Nachtrag,

Beitrag: # 54125Beitrag Siggi! »

klausemann hat geschrieben:Siggi wuerde es sich empfehlen,mit meiner Familie nach Deutschland zukommen,und meine 2 Jahre Wartezeit dort absitzen ?
Das ist eine mögliche Lösung. Im Moment sogar die einzige, die mir aus der Ferne einfallen würde. Als Deutscher steht Dir in DE das ganze soziale Netz zur Verfügung. Wenn Deine Familie Vermögen im Ausland hat, könnte man von Euch verlangen, dies zuerst zu verbrauchen. Erst dann würde es Hartz IV geben. Wie viel Vermögen unschädlich ist, darüber informieren Spezialforen zum Thema Hartz IV.

Gruß
Siggi
klausemann
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Dankeschoen Siggi,

Beitrag: # 54126Beitrag klausemann »

also mir steht keine Erwerbsminderungrente ,auf Grund meiner 3 fachen Herzumleitung zu ? Siggi,ich werde mich mal mit dem unhilfsbereiten Botschafter unterhalten ueber die Flugkostenuebernahme.
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Siggi!
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Beitrag: # 54127Beitrag Siggi! »

Ich kann zur Erwerbsminderungsrente keine Aussage machen. Ein Bekannter in meiner Wahlheimat kam mit einer solchen Rente und diese wurde ihm nach einigen Jahren nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung in DE gestrichen. Die Argumentation war dabei: Er gehe ihm wieder besser, er sei teilweise erwerbsfähig.

Vielleicht hilft dies ein wenig:
http://www.rentenburo.de/html/frm_100_18.html
Zusätzlich müssen in den letzten 60 Monaten vor dem Versicherungsfall 36 Pflichtbeiträge aus pflichtversicherter Erwerbstätigkeit, oder die Lückenlosigkeit seit Januar 1984 und vor 1984 sechzig Beitragsmonate vorhanden sein.
Erfüllst Du diese Bedingung?

Gruß
Siggi
klausemann
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Hallo Siggi,

Beitrag: # 54128Beitrag klausemann »

ich bin 1984 nach Namibia ausgewandert,von meiner Lehrzeit an 1966 - 1984,habe ich lueckenlose Beitraege eingezahlt.Ab Anfang 1984 nichts mehr.Praktisch Erwerbsunfaehig bin ich seit Ende 2008.Auch sitzt der Botschafter in Windhoek,sodas das ganze hin und her,mit unnoetigen Reise und Uebernachtungskosten verbunden ist.Mit 3 schulpflichtigen Kindern und ein Baby,waere ne zeitweise uebersiedlung ein logistisch stressvoller Vollzug.Da nach 2 Jahren alles wieder zurueck muss.
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Siggi!
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Beitrag: # 54129Beitrag Siggi! »

Ich verstehe Dein Problem, sehe aber keinen Ausweg.

Wir haben zwei Mitglieder, die auch in Namibia leben. Vielleicht fällt denen etwas ein.

Gruß
Siggi
Lebenlassen
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Frührente

Beitrag: # 54137Beitrag Lebenlassen »

@Klausemann,

Voraussetzungen für die Frührente wie folgt.

Man muss mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben um ohne Abschläge ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen.

Wer bereits ab 63 seinen vorzeitigen Ruhestand möchte, muss für die Frührente eine der Voraussetzungen erfüllen:


wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Arbeitslose ab 63 Jahren, die seit einem Alter von 58 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslos sind und 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. (Frührente mit Abschlägen)

In den vorzeitigen Ruhestand mit finanziellen Abzügen, Angestellte, die vor 1952 geboren wurden, mindestens 2 Jahren in Altersteilzeit arbeiten und 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent ab dem 60. Lebensjahr und mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Wer erwerbsunfähig ist und mindestens 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen, sofern er nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Die halbe Rente bekommen Erwerbsunfähige, die noch über 3 Stunden und bis zu 6 Stunden am Tag arbeiten können.

Zitat: Neben den medizinischen Voraussetzungen fordert das Rentenversicherungsrecht auch, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Beanspruchung der Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und davon mindestens drei Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss. Hinweis: Die Wartezeit gilt jedoch nicht, wenn die Erwerbsminderung auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Zitatende
Quelle:



http://www.anwalt.de/rechtstipps/rente- ... 02308.html

Du siehst, in Deinem Fall gibt es also keine Frührente für Dich. Aber Du kannst nach Deutschland zurück und dort Sozialhilfe beantragen und dort wieder leben.
klausemann
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Danke,Lebenlassen und Siggi

Beitrag: # 54150Beitrag klausemann »

ch werde erstmal einen Antrag,auf Erwerbsunfaehigkeit stellen,anbei gebe ich die Adressen aller meiner Aertzte mit,und die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung von meinen Hausdoktor.Nach Deutschland zurueckkommen und wie bloede bei irgendwelchen Aemtern rumbetteln,fuer mein eigenes Geld,wuerde nur in Handgemeinheiten enden.Ich bedanke mich fuer Eure Hilfe.
Lebenlassen
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Beitrag: # 54151Beitrag Lebenlassen »

Lieber Klausemann, Du erfüllst gar nicht die Voraussetzungen für diesen Antrag. Das alles wird Dir also gar nichts bringen. Leider. Lies doch erst mal die gesetzlichen Voraussetzungen, die Du aber ja nicht erfüllst.


Das wären diese hier:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbs­
minderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen
für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
belegt sein.
klausemann
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Lebenlassen,

Beitrag: # 54162Beitrag klausemann »

das bedeutet also schlicht und einfach,der Klausemann als deutscher Staatsangehoeriger,darf sich drehen und wenden,wie es beliebt,Er hat halt Pech gehabt,im Ausland krank zuwerden.Bei seinen Einzahlungen gehen wir vom Prinzip der Solidargemeinschaft aus,und von Unseren Auszahlungen.......vom Prinzip,den letzten beissen die Hunde.Bevor ich jetzt,meine nutzlose deutsche Angehoerigkeit,an den ersten Strolch verschenke der mir uebern Weg laueft.Mache ich es mir zur Lebensaufgabe,soviele Afrikaner,wie es geht mit einen Europass auszuruesten.Lebenlassen,entschuldige mein zaehes begreifen.Gruss f.D.
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Siggi!
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Beitrag: # 54169Beitrag Siggi! »

Du hast Dich gegen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit im Ausland (so wie ich auch) nicht versichert. Damit steht man im schlimmsten Fall ohne weitere Absicherung allein da. Das sollte einem bewusst sein. Man muss eben abwägen, was wichtiger ist, die Einsparung der monatlichen Beiträge oder der Risikoschutz.

Aber Deine Staatsangehörigkeit ist nicht nutzlos. Sie berechtigt Dich zur Rückkehr nach DE. Nachdem Du dort einen Wohnsitz genommen hast, könnte auch Deine Familie nachziehen (via Familienzusammenführungsvisum). In DE würden Dir und Deiner Familie Sozialleistungen zustehen (fast vollständige Vermögenslosigkeit vorausgesetzt). Sogar eine KV würde der Staat für die gesamte Familie übernehmen (sie ist in DE seit einigen Jahren zwingend notwendig). Aber diese Sozialleistungen gibt es nicht beim Auslandswohnsitz.

Gruß
Siggi
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