Immobilienkauf im Ausland

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Caribe-Klaus
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Immobilienkauf im Ausland

Beitrag: # 18864Beitrag Caribe-Klaus »

So mancher hat sicherlich vor, sich eine Immobilie zu kaufen. Dazu ein aktueller Hinweis von mir, mein "Vorfall" bezieht sich zwar auf die Dominikanische Republik, aber ich kann mir vorstellen, sowas kann auch in anderen Ländern zu Problemen führen.

Vor über 15 Jahren kaufte ich mir u.a. ein grösseres Grundstück auf der Halbinsel Samaná, República Dominicana. Darüber wurde ein "Titulo" ausgestellt mit allen Daten über das Grundstück und natürlich von mir, mit Passnummer.

Nun habe ich letzte Woche alles auf der Insel verkauft. Da kamen die Probleme, denn nun hatte ich ja einen anderen Reisepass mit neuer Nummer. Das Katasteramt weigerte sich, das Grundstück auf den neuen Besitzer zu übertragen weil eben nicht einwandfrei feststand, ob ich auch tatsächlich derselbe Mann bin, der im Titúlo eingetragen ist. :shock:

Es waren nun zusätzlich 600 USS, Zeugen, eine Eidesstattliche Versicherung und ein Notar erforderlich, um meine Identität zu beweisen. Ich habe es geschafft, aber mein Anwalt riet mir für die Zukunft, auch solch einen alten (entwerteten) Pass aufzubewahren, denn dann gibt es keine Probleme.

Karibik nun abgeschlossen - auf zu neuen Ufern... :wink:

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
spassmusssein
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Glückwünsche für den Verkauf...

Beitrag: # 18930Beitrag spassmusssein »

...und ein gutes neues Jahr allseits.
In den meisten südamerikanischen Länder ist neben Pass auch die Eintragung in das Steuerregister als Kaufgrundlage eines Inmeubles notwendig, hier in ARG die sogenannte CDI (codigo unico de impuestos). Diese zusammen mit Passnummer und übliche Geburtsdaten werden in den Notarvertrag eingetragen.
Hier kommt noch hinzu, dass ein verheirateter "Nichtresident" trotzdem seine Frau zur Unterschrift braucht (auch beimVerkauf) bzw. falls glücklich geschieden das übersetzte und beglaubigte Scheidungsurteil.
Da ich anbeginns in meinem "alten" Pass das Landesvisum hatte, musste ich den ohnehin immer mitschleppen.
Well, my son, life is like a beanstalk...isn´t it (Gary Brooker)
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Siggi!
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Beitrag: # 18941Beitrag Siggi! »

Eintragung in das Steuerregister als Kaufgrundlage
Genauso ist das hier auch. Dazu muss eine eindeutige Steuernummer beantragt werden. Allein dies kostet dauert 1-3 Wochen.
Hier kommt noch hinzu, dass ein verheirateter "Nichtresident" trotzdem seine Frau zur Unterschrift braucht (auch beimVerkauf) bzw. falls glücklich geschieden das übersetzte und beglaubigte Scheidungsurteil.
Beim Kauf und Verkauf benötigt hier jeder (egal ob Resident oder Nicht-Resident oder Staatsbürger) die Zustimmung des Ehepartner oder eine Familienstandsbescheinigung (ausgestellt im Heimatland) aus der hervorgeht, dass die Person nicht verheiratet ist. Die Dokumente müssen natürlich übersetzt und legalisiert werden.

Gruß
Siggi
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