Heirat in Dänemark

Man kann ja auch aus dem Ausland kommen...

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Gerste
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Heirat in Dänemark

Beitrag: # 45387Beitrag Gerste »

Hallo bin neu im Forum und hätte eine Frage? Habe eine Thailändische Freundin und wir möchten gerne Heiraten und in Deutschland wohnen. Meine Freundin hat ein Visum durch die Verpflichtungserklärung ihreres Schwagers und Schwester. Nun meine Frage macht es Sinn bei ihrem nächsten Besuch in Dänemark zu Heiraten wird das anerkannt und kann meine Freundin dann in Deutschland bleiben .ich bin Landwirt Schätzungsbetrieb 13a und ohne nachweisbarem einkommen Danke für eure Antworten
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Siggi!
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Beitrag: # 45388Beitrag Siggi! »

Bei Dir geht es wohl mehr um Einwandern, als denn um Auswandern. Ich habe daher Deinen Beitrag verschoben.

Die Ehe in Dänemark wird in der ganzen EU problemlos anerkannt. Die Freundin kann nur dann in DE bleiben, wenn sie das Zertifikat Deutsch A1 vorlegen kann und das lokale Ausländeramt sehr kooperativ ist (am Besten dort anfragen). I.a. wird sie wohl wieder ausreisen müssen, in Thailand Deutsch lernen, dann die Prüfung beim Goethe Institut ablegen müssen, dann musst Du ein Familienzusammenführungsvisum beantragen und damit wird sie dann einreisen können. Das Visum allein wird ca. 2 Monate benötigen, die Zeit für das Erlernen der Sprache ist schwer zu schätzen. Es hängt von den Vorkenntnissen ab, vom Bildungsstand (ist Deutsch ihre erste Fremdsprache), ob sie nebenher noch arbeiten muss, etc. Ohne Deutsch Vorkenntnisse würde ich aber nochmals mindestens 2-3 Monate dafür einrechnen. Insgesamt rechne also mit einem halben Jahr.

Gruß
Siggi
Gerste
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Beitrag: # 45389Beitrag Gerste »

Sie war bereits 5 mal in Deutschland weis aber nicht ob es für A1 reicht wäre auch nicht das grosse Problem das deutsch lernen. Nür welche Ansprüche wird an das Famielienzusammenführungsvisum gestellt (
Nachweis des Einkommens
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Siggi!
Moderator
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Beitrag: # 45392Beitrag Siggi! »

Wenn Du deutscher Staatsbürger bist, dann sollte das FZF Visum i.a. ohne Nachweis der Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt werden. In der Praxis gibt es aber Ausländerbehörden, die trotzdem einen Einkommensnachweis fordern. Am besten bei der lokalen ABH nachfragen.

Für Deine Fragestellung wäre auch das folgende Forum geeigneter, da es bei Dir um Ausländerrecht in DE geht, womit die meisten hier noch nie in Berührung gekommen sind:
www.info4alien.de
Ein Link zu Deinem Thema:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1267012399
Die Suche zu Deinem Thema:
https://www.google.com/search?q=fzf+vis ... o4alien.de

Gruß
Siggi
Jordania
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Beitrag: # 45393Beitrag Jordania »

Siggi hat ja das Meiste schon erwähnt.
Prinzipiell geht das, was ihr vorhabt, also sie kommt zu Besuch, ihr heiratet in Dänemark.
ABER: sie kann dann nicht dableiben, sondern muss wieder zurück und - unter Vorlage des A1-Zeugnisses - ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Allerdings hat sie darauf einen Anspruch, unabhängig von deinem Einkommen.
Den hätte sie nicht, wenn sie, wie eigentlich am Einfachsten, einen Antrag auf ein Visum zwecks Eheschließung stellen würde - das könnte wegen deines eventuell zu nidrigen Einkommens abgelehnt werden.

Ein Stolperstein: wenn bei ihrer Einreise mit Besuchsvisum die Grenzkontrolle merkt, dass sie plant, zu heiraten, können die sie zurückschicken.
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