Hauptwohnsitz, Freizeitwohnsitz (Tirol)

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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notme
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Hauptwohnsitz, Freizeitwohnsitz (Tirol)

Beitrag: # 51390Beitrag notme »

Hallo zusammen,

ich habe mich zwar jetzt schon hier intensiv in das Thema Melderecht und Wohnsitze eingelesen, aber einige Dinge sind mir noch nicht klar.

Es gibt also keine Probleme wenn ich zu meinem jetzigen Hauptwohnsitz in DE einen weiteren in AT anmelde?

Welche Anschrift verwende ich für Verträge? Versicherungen, Banken, Arbeitgeber?

Ich habe einen deutschen Arbeitgeber, und bin für diesen weltweit unterwegs, und habe keinen festen Arbeitsplatz in DE.
Steuerlich wäre ich ja da unbegrenzt steuerpflichtig wo mein Lebensmittelpunkt ist. Hauptwohnsitz in AT ist diesem ja eigentlich gleichgestellt.
Müsste ich somit einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht in DE stellen??

Oder kann ich vor Finanzamt meinen Lebensmittelpunkt am Wohnsitz in DE begründen, da dort auch meine Eltern und Freunde wohnen?

Gibt es dann evtl. Probleme in Österreich, da meine Wohnung dort nicht als Freizeitwohnsitz (Tirol) genutzt werden kann?

Zeitlich sieht es bei mir so aus, dass ich mehrer Wochen am Stück im Ausland arbeite, danach Überstunden, Urlaub habe und Zuhause bin. Hauptsächlich dann halt Österreich, da ich hier meinen Hobbys nachgehen kann, aber natürlich auch die ein oder andere Woche in Deutschland.
Zudem ist es durchaus möglich das ich in AT für meinen Arbeitgeber im Homeoffice arbeite.

Insgesamt schätze ich mal zw. 3-4 Monate Freizeit pro Jahr.

Auto werde ich wohl oder übel dann in Österreich anmelden müssen. Gibt es in DE auch ein ähnliches Gesetzt, welches Personen mit Hauptwohnsitz im Inland verbietet Ausländische Fahrzeuge länger als einen Monat zu benutzen?

So ich hoffe, ihr könnt verstehen, was ich meine, und könnt mir weiterhelfen.

Für Tipps und Hinweise was es sonst noch alles zu beachten gibt bin ich sehr Dankbar!

Viele Grüße
Andreas
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Siggi!
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Re: Hauptwohnsitz, Freizeitwohnsitz (Tirol)

Beitrag: # 51391Beitrag Siggi! »

notme hat geschrieben:Es gibt also keine Probleme wenn ich zu meinem jetzigen Hauptwohnsitz in DE einen weiteren in AT anmelde?
Wenn zwei Wohnsitze tatsächlich existieren, sollte das möglich sein.
Welche Anschrift verwende ich für Verträge? Versicherungen, Banken, Arbeitgeber?
Der Einfachheit halber, den des Lebensmittelpunkts. Ansonsten die Anschrift, mit der der Vertragspartner weniger Probleme hat.
Steuerlich wäre ich ja da unbegrenzt steuerpflichtig wo mein Lebensmittelpunkt ist.
Für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gilt die Regel nicht. Wenn Du 9 Monate in AT und 3 Monate in DE tätig wärst, würde sich die Steuerpflicht exakt so aufteilen. In beiden Ländern wäre eine Steuererklärung abzugeben, in DE würde im Ausland steuerpflichtige Einkommen unter Progressionsvorbehalt stehen. (Das war meine Situation über viele Jahre, aber mit UA und DE. Ich habe das gemacht, da in UA nur 13% Steuern fällig wurden, aber warum machst Du das? Lohnt sich das?)
Müsste ich somit einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht in DE stellen??
Was willst Du damit erreichen? Du hast in beiden Ländern einen Wohnsitz. Du bist damit in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig!
Gibt es in DE auch ein ähnliches Gesetzt, welches Personen mit Hauptwohnsitz im Inland verbietet Ausländische Fahrzeuge länger als einen Monat zu benutzen?
Ich habe mich seinerzeit beim Landratsamt erkundigt. (Wiederhole das zur Sicherheit, denn mein Informationsstand ist schon ein paar Jahre alt.) Wenn sich der überwiegende Standort des Fahrzeugs tatsächlich im Ausland befindet, kann das Fahrzeug bis zu 1 Jahr mit ausländischer Zulassung in DE gefahren werden.

Gruß
Siggi
notme
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Re: Hauptwohnsitz, Freizeitwohnsitz (Tirol)

Beitrag: # 51392Beitrag notme »

Danke Siggi für die schnelle Antwort.

Ein Einkommen in AT habe ich ja keins, da ich nur in Deutschland fest angestellt bin.

Laut Finanzamt bietet die unbegrenzte Steuerpflicht den Vorteil, dass ich Werbungskosten etc. steuerlich geltend machen kann. Da ich hauptsächlich eh nur Einkünfte aus der BRD habe, wäre das meine bevorzugte Wahl.


Muss ich dennoch in AT eine Steuererklärung abgeben?

Wo werden dann Zinseinnahmen, Kapitalerträge etc. versteuert? In dem Land wo diese entstehen?
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Siggi!
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Beitrag: # 51393Beitrag Siggi! »

Wenn Du Dich mehr als 183 Tage in AT aufhälst, bist Du in AT für den Zeitraum steuerpflichtig, für den Du Deine Tätigkeit in AT ausübst. Für den restlichen Zeitraum bist Du in DE steuerpflichtig, da sich die Betriebsstätte des Arbeitgebers in DE befindet. Lies einfach mal nach im Artikel 15 des DBA
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=3

Bei 9 Monaten Aufenthaltsdauer in AT und 3 Monate in DE musst Du in beiden Ländern eine Erklärung abgeben. Im Ausland versteuertes Einkommen unterliegt in DE dem Progressionsvorbehalt!

Zinseinnahmen müssen nach Artikel 11 DBA versteuert werden.

Gruß
Siggi
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