Ab in die Schweiz- einige kleinere Fragen

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

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dertobi
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Ab in die Schweiz- einige kleinere Fragen

Beitrag: # 40568Beitrag dertobi »

Hallo, bin neu hier im Forum und möchte mich gleich vorstellen

wie gesagt bin der Tobi und 22Jahre alt und noch in Deutschland- habe ein paar Fragen die noch bei mir offen sind:




Also zur Situation:

Heute mein unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen- Arbeitsbeginn 1.11.2010 (Kanton Aargau)

Wollte Fragen was ich zu tun habe (einige Sachen laufen schon)

- Alte Wohnung gekündigt

- Hier in D ins Ausland als "Unbekannt" abmelden

- D-Krankenkasse bescheid sagen und kündigen

- Arbeitsstelle in D gekündigt

- Wohnungssuche in CH bzw. schon eine ausgesucht (sind noch am verhandeln)

- Gemeindehaus in CH kontaktieren wegen Aufenthaltsgenehmigung

- CH-Krankenkasse wird in CH gemacht

- Bankkonto in CH eröffnen

Fragen:
im Vertrag soll ich meine Sozialversicherungsnummer angeben- soll ich die Deutsche nehmen und hier bescheid sagen oder bekommt man eine in der Schweiz?

ein weiterer Zettel bezüglich "Eintrittsmeldung in die Pensionskasse" ist auch beigelegt- muss ich denn ausfüllen für später evtl mal Schweizer-Rente??


vielen Dank im Vorraus :D
Oryx
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Beitrag: # 40596Beitrag Oryx »

Aufenthaltsgenehmigung? Eintritt in die Pensionskasse? Also es ist ja schon eine Weile her, daß ich in der Schweiz gearbeitet habe, aber bei mir hat das damals alles mein Arbeitgeber gemacht. Macht das Deiner nicht?

Auch die Sozialversicherungsnummer sollte Dein Arbeitgeber in den Vertrag eintragen, er muß Dich ja schließlich in der Schweiz bei der Versicherung anmelden, Kollektivversicherung, IV, AV, 1. und 2. Säule (für die 3. Säule bist Du selbst zuständig ;)) ... was es halt alles so gibt. Das muß der Arbeitgeber machen.
dertobi
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Beitrag: # 40601Beitrag dertobi »

ne leider nicht, die meisten sachen habe ich ja schon erledigt oder sind in arbeit- Wohnung muss ich auf Antwort warten und wenn ich denn die neue Adresse habe kann ich zum Gemeindehaus gehen und den Antrag stellen für Aufenthaltsbewilligung B (5Jahre).

Weisst du auch wie das ist wenn ich kein Wohnsitz mehr in D habe aber noch ein D-Konto? - gibts da Probleme?
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Siggi!
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Beitrag: # 40608Beitrag Siggi! »

dertobi hat geschrieben:Weisst du auch wie das ist wenn ich kein Wohnsitz mehr in D habe aber noch ein D-Konto? - gibts da Probleme?
Gesetzlich spricht nichts dagegen. Es gibt aber Banken, deren Geschäftspolitik es nur erlaubt, Konten an Personen mit Wohnsitz in DE zu vergeben. Wenn Du als Adresse bei der Bank einfach die von Verwandten und Freunden angibst, werden aber selbst diese Banken niemals merken, dass Du nicht mehr in DE wohnst.

Gruß
Siggi
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kurtchen
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Beitrag: # 40639Beitrag kurtchen »

Zum Bankkonto in Deutschland:

Ich hatte während meinen Auslandstätigkeiten in den Beneluxländern
sogar 2 deutsche Bankkonten.

Da gab es keinerlei Probleme - im Gegenteil - ich veranlasste das die Kontoauszüge per Post ins Ausland gesendet worden , sprich die Banken wussten das ich im Ausland wohne und dort auch Geld verdiene.

Umgekehrt war es genausso: z.B Bankkonto in Belgien - Kontoauszüge wurden nach D mit der Post gesendet.

Wo Siggie diese Infos her hat ist mir schleierhaft ???
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Siggi!
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Beitrag: # 40653Beitrag Siggi! »

kurtchen hat geschrieben:Wo Siggi diese Infos her hat ist mir schleierhaft ???
Ganz einfach: Eigene Erfahrung! Ich wollte Tagesgeld anlegen. Rufe eine Bank an, weise sofort auf meinen Wohnsitz hin (ich will ja auch keine Quellensteuer zahlen). Absage. Nächste Bank, selbes Ergebnis. Eine andere Bank eröffnet erst ein Konto, um es dann einen Tag später zu schliessen. Eine Bank, bei der seit Jahren ein Konto hatte, schreibt mir: Bitte weisen Sie einen Wohnsitz in DE nach, sonst müssen wir ihr Konto leider schliessen. Ich schreibe zurück: Einen Wohnsitz in DE kann ich bei Bedarf gern nachweisen, aber mein Lebensmittelpunkt bleibt im Ausland - ich muss keinerlei Quellensteuer zahlen. 2 Tage später eine Mail: Wir haben das Konto auf ihren Wunsch hin gekündigt. Ich bin da nicht der einzige mit den Erfahrungen:
http://www.wertpapier-forum.de/topic/16 ... chliessen/
Wie schon gesagt: Es kommt auf die Bank an. Leider haben die Banken mit den besten Konditionen meist diese Einschränkungen.

Gruß
Siggi
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kurtchen
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Beitrag: # 40708Beitrag kurtchen »

Aber Siggi,

hier geht es doch vermutlich um ein normales Girokonto vermute ich ?

Da geht es nicht um Quellensteuer etc.

Gruss
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Siggi!
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Beitrag: # 40716Beitrag Siggi! »

Hallo Kurt,

Richtig. Beim normalen Girokonto kann man dann ja eine Adresse in DE (z.B. die von Freunden/Verwandten) angeben, wenn die Geschäftspolitik der Bank (das sind meist Direktbanken) keine Konten für Ausländer einrichten will.

I.a. hat man es mit Kontoeröffnungen mit Auslandsadresse (insbesondere außerhalb der EU) viel schwerer, als wenn man sein Konto, welches bereits viele Jahre bestand, einfach weiterführt. Bei der Weiterführung bin ich noch auf kein einziges Problem gestossen.

Gruß
Siggi
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