Auswandern in die Schweiz nach trennung vom Ehepartner

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Subzero
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Auswandern in die Schweiz nach trennung vom Ehepartner

Beitrag: # 48724Beitrag Subzero »

hallo an alle,

ich bin neu hier im forum und habe fragen zum thema auswandern in die schweiz

Ich lebe in deutschland und habe mich vor kurzem von meinem Ehemann getrennt.
Im moment bewohnen wir noch zusammen das Haus welches seiner familie gehört, doch werde ich ausziehen müssen.
Ich habe kein eigenes einkommen (auch kein hartz4 oder sonstiges), ich weiss, das wenn ich eine eigene wohnung beziehe und hartz4 beantrage, wird mein noch-ehemann trennungsunterhalt für mich zahlen MÜSSEN, da das hartz4 amt dies einfordern würde.
beide sind wir uns aber einig, das ich kein unterhalt von ihm möchte, nur leider is das nich so einfach, dank hartz4 (ironie)

da ich schon länger mit dem gedanken spiele in die schweiz auszuwandern und mir dort ein neues leben aufzubauen, ist für mich nun die frage:
muss mein noch ehemann für m ich unterhalt zahlen, wenn ich in die schweiz auswandere?
was muss überhaupt gegeben sein um in der schweiz wohnung und arbeit zu finden wenn man mit leeren händen dort ankommt?
wird ein visum und reisepass benötigt oder reicht anstelle von einem reisepass auch der personalausweis?

das sind erstmal meine wichtigsten fragen und ich würde mich über antwort sehr freuen

es grüßt

Subzero
Lacrima
Beiträge: 307
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Re: Auswandern in die Schweiz nach trennung vom Ehepartner

Beitrag: # 48726Beitrag Lacrima »

Subzero hat geschrieben: muss mein noch ehemann für m ich unterhalt zahlen, wenn ich in die schweiz auswandere?
Keine Ahnung, würd da die Profis in Deutschland fragen.
Subzero hat geschrieben:was muss überhaupt gegeben sein um in der schweiz wohnung und arbeit zu finden wenn man mit leeren händen dort ankommt?
Was gegeben sein muss: Was bietest du? Findest du in Deutschland arbeitet? Wenn nein, warum sollte dich jemand in der Schweiz wollen?

Je nach Job den du suchst, hast du in der CH weniger, gleich viel Chancen wie in Deutschland. Du bist hier Ausländer, wenn nicht grad studiert und seltener Job dann wartet hier auch niemand auf dich und du wirst suchen und 'kämpfen' müssen.

Eine Wohnung bekommst du mit Job, Geld, Aufenthaltsbewilligung.

Die Aufenthaltsbewilligung bekommst du wenn du genug Geld hast (z. B. Nachweis über genug monatliches Geld von deinem Mann^^) oder einen Job hast.
Subzero hat geschrieben:wird ein visum und reisepass benötigt oder reicht anstelle von einem reisepass auch der personalausweis?
Visum braucht man natürlich keines. Ausser du kommst nicht ursprünglich aus DE?
Versuch's mit dem Reisepass^^
Ich brauche überall den Reisepass, das ist das 'offizielle' Dokument im Ausland.
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henry
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Re: Auswandern in die Schweiz nach trennung vom Ehepartner

Beitrag: # 48727Beitrag henry »

Subzero hat geschrieben: muss mein noch ehemann für m ich unterhalt zahlen, wenn ich in die schweiz auswandere?
Subzero hat geschrieben: beide sind wir uns aber einig, das ich kein unterhalt von ihm möchte
@Subzero, gruess dich.

natuerlich muss dein Ehemann keinen Unterhalt zahlen, wenn du keinen Unterhalt von ihm verlangst. Also kannst du in die Schweiz gehen und ihn in Ruhe lassen - was ihr ja beide wollt.

Richtig ist deine Feststellung, dass dann, wenn du vom Sozialamt Unterstuetzung verlangst, das Sozialamt Rueckgriff bei deinem Ehemann nimmt. Denn gesetzlich waere er es ja, der waehrend des Trennungsjahres verpflichtet waere, fuer deinen Bedarf aufzukommen.

Vom Sozialamt bekommst du jedoch nur was, wenn du in deutschland bist.

In der Schweiz zahlt kein Sozialamt an dich, also droht in der Schweiz auch kein Rueckgriff auf den Ehemann.
Gruesse Henry
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