Arbeiten in der Schweiz -> Neue Regelung?

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

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gunnag
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Arbeiten in der Schweiz -> Neue Regelung?

Beitrag: # 50313Beitrag gunnag »

Hallo,

ich bin neu hier und befasse mich mit dem Auswandern und Arbeiten in der Schweiz.
Ich hätte ein paar Fragen die ich mir über Recherche nicht beantworten kann:

1) Brauche ich ein Visum zum Arbeiten in der Schweiz? Also auf unbestimmte Zeit?

2) Hat sich mit dem Arbeitsvisum etwas geändert? Sind die Bestimmnugen jetzt härter geworden oder was hat sich genau geändert?

3) Wie läuft der Visumsprozess genau ab? Muss ich erst einen Job vorweisen oder muss die Firma was für mich tun?

Danke für Eure Hilfe!
Lacrima
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Beitrag: # 50317Beitrag Lacrima »

Aus welchem Land willst du denn in die Schweiz?
According to all known laws of aviation, there is no way that a bee should be able to fly.
Its wings are too small to get its fat little body off the ground.
The bee, of course, flies anyway.

Because bees don’t care what humans think is impossible.
gunnag
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Beitrag: # 50404Beitrag gunnag »

Aus Deutschland
Lacrima
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Beitrag: # 50410Beitrag Lacrima »

Und wie kommst du auf die Idee mit dem Visum?

Was du brauchst ist eine Aufenthaltsbewilligung... Visum aber keines.

Schau Mal hier, alle Infos auf einen Blick: http://www.hallo-schweiz.ch/

Sonst helfen dir auch viele Schweizer Seiten weiter wie z. B.

http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/ ... _efta.html

http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html
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gunnag
Beiträge: 3
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Beitrag: # 50448Beitrag gunnag »

also danke erstmal für die Antwort.

Ich habe kürzlich gelesen dass sich etwas in der Einwanderungspolitik der schweiz geändert hat. Deswegen meine Frage.

z.B. hier:

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... utschland/
Lacrima
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Beitrag: # 50513Beitrag Lacrima »

Ja, aber das hat nichts mit Visa zu tun, du brauchst kein Visum beantragen.

Es ist eigentlich wie bis anhin, nur das sie eine Grenze nach oben gesetzt haben
Diese Anzahl entspreche den durchschnittlich erteilten B-Bewilligungen der drei vorangegangenen Jahre plus fünf Prozent.
.

1. Du brauchst einen Arbeitsplatz, wenn möglich mit unbeschränkt gültigem Arbeitsvertrag

2. Eine Wohnung, Krankenversicherung usw.

3. Dann kannst du eine Bewilligung beantragen. Bei unbeschränktem Arbeitsvertrag bekommst du eine B-Bewilligung für 5 Jahre und sonst eine je nach Dauer des Arbeitsvertrages bis 1 Jahr (L).

Wenn du genug Gehalt bekommst um zu überleben, wirst du auch sicher die Bewilligung bekommen.

Aber einfach herkommen und auf gut Glück suchen.... dir muss einfach klar sein, dass das nicht unbedingt einfach ist/wird.
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