Aufenthaltsgenehmigung Ukraine

Rußland, Estland, Lettland, Weißrußland, Littauen, Ukraine, Moldawien
und was wir vergessen haben, sorry.

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Siggi!
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Aufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag: # 13403Beitrag Siggi! »

Für touristische Zwecke kann man für bis zu 90 Tage die Ukraine visumsfrei besuchen. Für Aufenthalte bis zu einem Jahr kann man bei der Botschaft ein Visum beantragen.

Eine Aufenthaltsgenehmigung hat einige Vorteile, wenn man wirklich im Land leben will, denn nur dann "darf" man dort auch Steuern bezahlen. Bei dem Steuergefälle zwischen UA und D ist das (je nach persönlichem Steuersatz in D) deutlich interessant. Auch kann man als Resident Umzugsgut zollfrei mitnehmen. Das gilt auch für ein KFZ, sofern es zuvor ein Jahr auf den Eigentümer in D zugelassen war.

Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten
- für die Ukraine wichtigen Wissenschaftlern, Künstlern und Arbeitskräften
- Auslandsinvestoren mit einem Investitionsaufwand von wenigstens 100.000 US-Dollar
- frühere Staatsangehörige, Eltern, Ehegatten und minderjährige Kindern von Immigranten
- Asylbewerbern nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.

Ohne Beachtung der festgesetzten Quoten wird die Einwanderung gestattet:
- Ehegatten ukrainischer Bürger, wenn die Ehe länger als 2 Jahre besteht
- Kindern und Eltern ukrainischer Bürger bei Bestehen von Unterhaltspflichten,
- Personen, die unter Vormundschaft ukrainischer Bürger stehen oder die Pflegschaft über ukrainische Bürger ausüben
- Personen, deren Aufenthalt im nationalen Interesse der Ukraine steht.

Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung als Ehepartner eines ukrainischen Staatsbürgers erhalten. Dafür benötigte ich seinerzeit folgende Dokumente:
- Medizinisches Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt, d.h. zuvor Untersuchungen wie folgt: Bluttest, Urintest, HNO Arzt, Chirurg, Augenarzt, praktischer Arzt, Neurologe, Röntgenuntersuchung der Lunge (wg. TBC), Aidstest, (kann sein ich habe noch eine oder die andere Untersuchung vergessen, waren aber echt viele. Ich bin noch nie in meinem Leben so gründlich untersucht worden).
- Heiratsurkunde (ggf. übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus D (übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus UA (dauert einige Monate, man kann aber ganz offiziell es in wenigen Tagen erhalten, wenn man entsprechend mehr Gebühren zahlt).
- Genehmigung zur Registrierung eines Wohnsitzes bzw. Nachweis des Eigentums einer Immobilie. Das ganze wiederum notariell beglaubigt.
- Stellungnahme der lokalen Miliz, dass keine Einwände von ihrer Seite existieren.
- Geburtsurkunde (übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Antrag mit ca. 20 Seiten unterschiedliche Formulare, Lebenslauf, etc.
- 6 Passfotos

Ich habe ca. 3-4 Wochen für die Beschaffung der Dokumente benötigt. Nach 8 Wochen war die Residenz dann fertig. Dann ging es wie folgt weiter:
- Registrierung des Wohnsitzes
- Man bekommt so etwas wie einen Personalausweis
- Mit dem "Personalausweis" bekommt man dann im Oblast OVIR den Stempel "Resident der Ukraine" in den Reisepaß.
- Jetzt kann eine Steuernummer beantragen
- Einen Antrag auf Besteuerung des Welteinkommens in der Ukraine stellen
- Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man auch einen ukrainischen Führerschein!

Das ist bitte nicht als amtliche Auskunft zu verstehen, sondern beschreibt meine Erfahrungen im Jahr 2004. Massgeblich ist die Auskunft des lokalen Ausländeramtes (OVIR), wo man seinen Wohnsitz nehmen will.

Gruß
Siggi

P.S: Wer glaubt jetzt noch, dass Deutschland die schlimmste Bürokratie der Welt hat?
Zuletzt geändert von Siggi! am So Jun 29, 2008 5:47 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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kurtchen
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Beitrag: # 13411Beitrag kurtchen »

Mensch Siggi, da hast Du aber was hinter Dir !

Mal ne besondere Frage: Laesst sich sowas nicht mit Geld regeln dort ?

Aus Russland habe ich gelesen das man alles kaufen kann:

Führerschein, bessere Noten in der Schule und heute stand in der Zeitung
das man sogar Abgeordneter gegen Geld im Kreml werden kann.

Warum also keine Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine mit ein
bisschen Motivation fuer die Beamten ???
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Siggi!
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Beitrag: # 13414Beitrag Siggi! »

Hallo Kurt,
Mensch Siggi, da hast Du aber was hinter Dir
Da siehst Du mal, wie groß mein Leidensdruck in D war, dass ich das alles mit Freude auf mich genommen habe!
Laesst sich sowas nicht mit Geld regeln dort
Nein, auch in einem korrupten Land ist nicht alles käuflich! Pass, Aufenthaltsgenehmigung, etc. so etwas kann man nicht kaufen. Ein Führerschein hingegen ist nicht das Problem. Da wird man aber bei der Fahrschule als anwesend geführt, jemand anders füllt den Prüfungsbogen aus, etc. Da ist ja nachher nicht mehr feststellbar, ob er gekauft wurde. Aber bei einer Aufenthaltsgenehmigung funktioniert das natürlich nicht.

Gruß
Siggi
dimari
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Beitrag: # 14332Beitrag dimari »

Hallo Siggi,

wenn ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe, kann ich mir dort ein Auto kaufen und auf meinen Namen anmelden?
Kann ich mit diesem Auto auch nach Deutschland fahren?

dimari
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Siggi!
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Beitrag: # 14338Beitrag Siggi! »

Hallo Dimari,

so ist es. Mit einer Aufenthaltsgenehmigung hast Du fast die gleichen Rechte wie ukrainische Staatsbürger (nur wahlberechtigt bist Du nicht).

Gruß
Siggi
jwidder
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Re: Aufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag: # 32759Beitrag jwidder »

Siggi! hat geschrieben:Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten
-...
- frühere Staatsangehörige, Eltern, Ehegatten und minderjährige Kindern von Immigranten
- ...
Hi, dieser Thread ist zwar schon eine Weile inaktiv aber was ich zitiert habe interessiert mich trotzdem: Gilt das so noch? Ich bin Deutscher und werde ab September in Kiew studieren. Dadurch bekomme ich (ich hoffe es jedenfalls mal schwer) auch eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Studiums (IM1, IM2 ?). Meine Frau ist Französin, sie ist jetzt schon mit einem Arbeitsvisum hier in Kiew, das läuft aber bald aus. Ist es also möglich, dass sie als meine Ehegattin auch eine AUfenthaltserlaubnis bekommt? Und wenn ja: muss man dabei irgendetwas beachten bzgl. Dokumenten o.ä. für die Registrierung später?

Viele Grüße,

Jonathan
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Siggi!
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Beitrag: # 32773Beitrag Siggi! »

Hallo Jonathan,

meines Wissen gelten die Regeln noch unverändert. Die Anforderungen klärt man am besten vor Ort mit dem OVIR ab. Die geben eine Liste mit benötigten Dokumenten und klären auch, ob zunächst ein Immigrationsvisum von Nöten ist. Das wird in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt (obwohl das natürlich laut Gesetz nicht so sein sollte). Ich habe heute noch mit einem Immigraten gesprochen. Man hatte ihm auf der Krim vorgewarnt, die Bearbeitungszeit betrage zurzeit ca. ein halbes Jahr (das kann aber in Kiew anders sein). Hinweis: Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung ist nicht dasselbe! Am besten klärt Deine Frau dies alles vor Ort beim OVIR in Kiew ab.

Gruß
Siggi
jwidder
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Beitrag: # 32789Beitrag jwidder »

Hi Siggi,

danke für die Antwort. Das Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitslerlaubnis nicht dasselbe sind, ist schon klar, aber Aufenthaltsgenehmigung ist erstmal wichtiger. Meinst Du übrigens, es gibt Ärger bei den Behören, wenn man ein Sechsmonatsvisum hat und ein paar Wochen länger als drei Monate bleibt, ohne sich zu registrieren?

Viele Grüße,

Jonathan
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Siggi!
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Beitrag: # 32798Beitrag Siggi! »

Hallo,

an der Grenze fragt niemand nach der Registrierung des Wohnsitzes im Land (das war einmal vor ca. 8 oder 9 Jahren so). Die maximale Aufenthaltsdauer des Visums (oder auch ohne Visum = 90 Tage) würde ich peinlich genau einhalten. Da wird bereits 1 Tag zuviel die Grenzer in freudige Erregung versetzen: Dann gibt es nämlich Geschenke für den Grenzer von Dir oder es droht Einreiseverbot.

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Di Apr 26, 2011 11:26 am, insgesamt 1-mal geändert.
jwidder
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Beitrag: # 32802Beitrag jwidder »

Hi,

danke, das ist schonmal gut zu wissen. Weißt Du auch, wie es ist, wenn ich mich bei meiner nächsten Wiedereinreise dann registrieren will? Schauen die auch auf die vorherigen Aufenthalte oder nur auf den aktuellen?

Danke für die Hilfe und Grüße aus Kiew,

Jonathan
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Siggi!
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Beitrag: # 32807Beitrag Siggi! »

Hallo Jonathan,

dazu kann ich Dir nichts sagen. Ich habe mich erst registriert (mit Ausnahme von Besuchen vor ca. 10 Jahren), als ich die Aufenthaltsgenehmigung hatte. Die Aufenthaltsgenehmigung ist ähnlich wie ein Pass und hat mehrere Seiten. Darin wird die Registrierung vermerkt und auch ggf. Abmeldungen. Der Reisepass ist dann in UA unwichtig.

Gruß
Siggi
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Beitrag: # 32811Beitrag jwidder »

Aha, danke, das ist gut zu wissen!
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Verschärfung des Arbeitsgenehmigungsrechts für Ausländer

Beitrag: # 32931Beitrag Siggi! »

Die Ukraine hat auf die Wirtschaftskrise reagiert und das Arbeitsgenehmigungsrecht für Ausländer ver-schärft. Am 15.5.2009 ist die einschlägige Verordnung (postanova) des Ministerkabinetts Nr. 322 "Über die Festlegung des Verfahrens der Erteilung, Verlängerung und Widerruf von Genehmigungen zur Heran-ziehung von ausländischen und staatenlosen Mitarbeitern" vom 8.4.2009 in Kraft getreten. Darin werden die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen zur Heranziehung ausländischer Mitarbeiter strenger gestaltet, die Liste der erforderlichen Unterlagen erweitert und empfindlichere Geldbußen für Verstöße angedroht. Die Maßnahme zielt auf den Schutz des heimischen Arbeitsmarktes (im März 2009 waren rund 690.000 Menschen arbeitslos gemeldet) ab. Kritiker sehen die gestiegene Gefahr der illegalen Zuwanderung.
Arbeitgeber in der Ukraine müssen neben der Begründung der Zweckmäßigkeit der Beschäftigung aus-ländischer Mitarbeiter jetzt Kopien von Diplomen bzw. Ausbildungszeugnissen der Kandidaten vorlegen.
...
Die Erteilung bzw. die Verlängerung der Genehmigung zur Heranziehung von ausländischen Mitarbeitern kann u.a. versagt werden, wenn "die Notwendigkeit der Beschäftigung eines Ausländers durch den Arbeitgeber entfällt".
...
Die Genehmigung wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Für bestimmte Berufsgruppen ist auch eine Ge-nehmigung für die Dauer von drei Jahren möglich, die nach Ablauf um bis zu zwei Jahren verlängert werden kann. Dazu zählen vor allem leitende Angestellte, Manager und hochqualifizierte Fachleute
Quelle: Aussenwirtschaftsinfo der IHK Niederbayern

Gruß
Siggi
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Beitrag: # 36343Beitrag Siggi! »

Immer wieder erhalte ich Anfragen per PN welche Dokumente notwendig sind. Grundsätzlich gilt: Was das örtliche OVIR (die Ausländerbehörde in UA) verlangt, das sollte gebracht werden. Das sind alles kleine Könige. Was die sagen, gilt letztlich. Wichtig: Alle Auskünfte schriftlich geben lassen, sonst sagen sie beim Vorgespräch beispielsweise: "Legalisierung nicht erforderlich", aber legt man die Dokumente dann in UA vor, ist ein anderer Mitarbeiter da und der sagt: "Da reisen sie erst zurück nach DE und legalisieren sie diese Dokumente". Man soll nicht auf Dinge vertrauen, die man hier im Forum oder sonstwo hört, denn jede lokale Behörde verlangt einen etwas anderen Satz von Dokumenten. Auch habe ich schon von Fällen gehört, wo auf fast alle medizinischen Untersuchungen verzichtet wurde. Eigentlich sollte das einheitlich geregelt sein, aber die Realität zeigt: Bei jedem Residenten ist das Prozedere etwas anders. Das hier sind nur meine Erfahrungen, damit sich ein Interessent eine ungefähre Vorstellung von dem Aufwand machen kann.

Gruß
Siggi
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Beitrag: # 36394Beitrag Oryx »

Dagegen ist der Aufwand hier in Namibia ja moderat. Da mußt Du nur eine Röntgenaufnahme von der Lunge machen lassen wegen TB und eine Bestätigung vom Arzt holen, daß Du gesund bist. Normalerweise untersucht Dich der Arzt dafür noch nicht einmal.

Okay, Geburtsurkunde und so etwas brauchst Du auch, aber eigentlich halten sich die Dokumente sehr in Grenzen. Und kontrollieren tut das auch niemand so richtig. Man muß einfach nur die richtigen Leute kennen.
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