Hallo Leute,
ich bin seit fast einem dreivierteljahr mit meiner australischen Freundin zusammen. Sie ist im Moment für ein Jahr hier als Au pair. Möchte gerne mit ihr nach Australien gehen. Dachte mir vielleicht erstmal begrenzt auf ein Jahr. Um zu sehen ob ich da klarkomme. Aber da Leben und Heiraten würde später natürlich auch in Frage kommen. Jetzt mein anliegen...bin leider durch eine "kleine" Discorauferei Straffällig geworden. Und hab ein Bewährungsstrafe bekommen. Habe ich trotzdem noch Chancen auszuwandern. Oder kann ich dass durch den Scheiß komplett vergessen?
Gruß
der GaMbLe
Vorstrafe!!!! Trotzdem Chancen???
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Re: Vorstrafe!!!! Trotzdem Chancen???
Dachte immer, eine Vorstrafe oder mehrere sind in Australien Pflicht.Gamble hat geschrieben:Jetzt mein anliegen...bin leider durch eine "kleine" Discorauferei Straffällig geworden. Und hab ein Bewährungsstrafe bekommen.
Naja, wenns nur eine solide Schlaegerei war, gerade die Aussies sind ja keine Chorknaben, die sollen sich mal nicht so anstellen.
Cheers!
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Re: Vorstrafe!!!! Trotzdem Chancen???
Verlangen die Australier das Führungszeugnis?Gamble hat geschrieben:Jetzt mein anliegen...bin leider durch eine "kleine" Discorauferei Straffällig geworden. Und hab ein Bewährungsstrafe bekommen. Habe ich trotzdem noch Chancen auszuwandern. Oder kann ich dass durch den Scheiß komplett vergessen?
Gemäß § 57 BZR können ausländische Behörden grundsätzlich Einblick in das BZR entsprechend den völkerrechtlichen Verträgen nehmen. Dann kommt es soweit ich mich erinnere, auf folgendes an:
1.
Strafen unter drei Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden nicht in das FZ eingetragen. Gleiches gilt für "Strafen" nach dem Jugendstrafrecht.
Strafen über drei Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafen über 90 Tagessätzen werden in das FZ eingetragen. Es wird auch eingetragen, dass und für wie lange die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Strafe steht dann im Führungszeugnis (§34 I Nr.1b BZR)
2.
Wesentlich ist, dass man sich trotz einer Vorstrafe als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen darf, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist bzw. war oder wenn sie aus dem Bundeszentralregister zu tilgen ist bzw getilt wurde.
Hier gilt § 53 BZR, der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder zu tilgen ist.
Wann eine Tilgung zu erfolgen hat bestimmt sich wiederum nach § 46 BZR.
Hier gilt §46 I Nr.4 BZR, aus dem sich ergibt wann deine Strafe aus dem BZR als getilgt zu betrachten ist und du dich als nicht vorbestraft bezeichnen kannst.
Man kann dazu eine schriftliche Anfrage an das Bundeszentralregister richten. Die Anfrage muss unbedingt die Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie deine Wohnanschrift enthalten und mit deiner Unterschrift versehen sein.
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
Adenauerallee 99 - 103
D-53094 Bonn
Vielleicht hilft dir das ja weiter. Ich denke, dass die Auswanderungspläne durchaus noch möglich sind. Wie heißt es so schön in etwas abgewandelter Form: "Ein Känguruh ohne Knast ist wie ein Baum ohne Ast" (altes australisches Sprichwort)
Ideale sind wie Sterne. Wir erreichen sie niemals aber wie die Seefahrer auf dem Meer, richten wir unseren Kurs nach ihnen.
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Jajaja...
Grenzschutzbeauftragter:"Haben Sie irgendwelche Vorstrafen?"
Einwanderer:"Wusste gar nicht, dass das hier noch Bedingung ist."
Also fuer ein Working Holiday Visum brauchst Du kein Fuehrungszeugnis vorlegen, musst allerdings einen Fragebogen zu Deinen aeh.. Moralvorstellungen ausfuellen. Wenn Du irgendwo Sprengstofftraining hattest oder angibst, terroristische Anliegen zu haben, haste schlechte Karten.
Fuer ein 'richtiges' Visum, also temporary oder permanent residence, wird ein Fuehrungszeugnis verlangt, was aber nicht bedeutet, dass man sofort verloren hat, wenn da irgendwas drinsteht. Was da genau die Regeln sind, weiss ich nicht, vielleicht mal direkt bei der australischen Botschaft nachfragen.
Oder am besten erstmal ein WHV beantragen, bis 31 gibt's das, 1 Jahr hier wohnen und gucken, wie's Dir gefaellt.
Viel Spass! Von wo kommt Deine Freundin genau? Das ist ja praktisch, dass sie schon richtig Deutsch lernt. Ich muss das meinem Partner hier in muehseliger Kleinarbeit beibiegen.
Sk
Grenzschutzbeauftragter:"Haben Sie irgendwelche Vorstrafen?"
Einwanderer:"Wusste gar nicht, dass das hier noch Bedingung ist."
Also fuer ein Working Holiday Visum brauchst Du kein Fuehrungszeugnis vorlegen, musst allerdings einen Fragebogen zu Deinen aeh.. Moralvorstellungen ausfuellen. Wenn Du irgendwo Sprengstofftraining hattest oder angibst, terroristische Anliegen zu haben, haste schlechte Karten.
Fuer ein 'richtiges' Visum, also temporary oder permanent residence, wird ein Fuehrungszeugnis verlangt, was aber nicht bedeutet, dass man sofort verloren hat, wenn da irgendwas drinsteht. Was da genau die Regeln sind, weiss ich nicht, vielleicht mal direkt bei der australischen Botschaft nachfragen.
Oder am besten erstmal ein WHV beantragen, bis 31 gibt's das, 1 Jahr hier wohnen und gucken, wie's Dir gefaellt.
Viel Spass! Von wo kommt Deine Freundin genau? Das ist ja praktisch, dass sie schon richtig Deutsch lernt. Ich muss das meinem Partner hier in muehseliger Kleinarbeit beibiegen.
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Mittlerweile treffen hier in S'pore soviel "Kängurus" ein, die hier arbeiten wollen, da dachte ich, dass dort ja nun langsam richtig Platz für mich sein müsste. Leider habe ich während meines ersten Lebens seinerzeit beim Bund meinen Sprengschein gemacht. Damit dürfte das Thema Australien für mich endgültig erledigt sein ...Suesskraut hat geschrieben:Wenn Du irgendwo Sprengstofftraining hattest oder angibst, terroristische Anliegen zu haben, haste schlechte Karten.
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