Neu in den Niederladen - erste Schritte

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kurtchen
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Neu in den Niederladen - erste Schritte

Beitrag: # 1568Beitrag kurtchen »

Hallo,

was sind die ersten Schritte bei einer Arbeitsaufnahme in den Niederlanden ?

Wohnung suchen ist klar.

Wie sieht es mit Versicherungen, Steuern usw. aus ?

Was ist zu beachten ?

Wäre für allgemeine oder detailierte Tips sehr dankbar.

Kurtchen
ich
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Beitrag: # 1600Beitrag ich »

Hallo Kurtchen,
also wenn Du mal einen Mietvertrag hast, musst du dich bei der Gemeinde oder stadt einschreiben. Einfach aufs Rathaus gehen und sich in der Reihe anstellen. Dann bist Du registriert und eigentlich ist das alles. Manche sagen man bräuchte noch eine Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerpolizei. Aber nach meiner Erfahrung ist sich keiner so sicher, ob EU-Bürger die überhaupt brauchen. Wenn überhaupt, würde ich mich da nur melden, wenn Du einen festen Arbeitsvertrag hast. Ansonsten wird deine Aufenthaltsgenehmigung immer nur solange ausgestellt, solange dein Arbeitsvertrag geht. Diese Rennerei würde ich mir echt sparen.

Dann brauchst Du noch eine Krankenkasse. Normalerweise meldet dich dein Arbeitgeber bei einer an. Aber Du musst dich da auch noch selber melden, vorallem wenn Du eine weitergehende Versicherung möchtest. In der gesetzlichen ist z.b. kein Zahnarzt mitversichert. Wenn Du die Top Versicherung möchtest, musst Du ungefähr mit ca. 25 € im Monat rechnen. Also die Krankenkasse in Holland ist um einiges billiger, als in Deutschland. Dann musst Du einen Hausarzt, einen Zahnarzt und eine Apotheke finden, die dich bei sich einschreiben. Dies musst Du der Krankenkasse melden, d.h. Du kannst nicht so einfach zu einem anderen Arzt. Fachärzte sowieso nur mit überweisung vom Hausarzt.

Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du dann auf der Bank ein Konto eröffnen. Ohne Vertrag hast Du kaum eine Chance.

Und dann geht es los. Alles nicht so tragisch. Und es muss auch nicht alles in einer Woche.

Viel Erfolg
ich
Steffi
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Beitrag: # 1656Beitrag Steffi »

Hallo,

und wenn ich nicht zur Miete wohne, sondern bei meinem Freund, der
ein eigenes Haus besitzt, einziehe?
Welches Dokument muss ich dann der Gemeinde vorlegen?

EU-Bürger benötigen übrigens keine Aufenthaltsgenehmigung.

Viele Grüße und vielen Dank für eine Antwort.

Steffi
ich
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Beitrag: # 1662Beitrag ich »

Hallo Steffi,
wenn Du dich dort offiziell registrieren lassen möchtest ist es das einfachste, wenn ihr zusammen zum Rathaus geht. Dann kann er dies als Besitzer bestätigen und das wars. Ansonsten denk ich, dass ein formloses Schreiben von ihm auch reicht.

Gruss ich
Steffi
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Beitrag: # 1664Beitrag Steffi »

Hallo ich,

du hast vollkommen recht!
Das ist der beste Weg.

Herzlichen Dank für den Tip!

Gruß
Steffi
Madiba
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Beitrag: # 1686Beitrag Madiba »

Hallo,

wenn Du Dich in der Gemeinde registrieren lässt muss der Brief von Deinem Freund unterzeichnet sein und Du musst eine Kopie seines Ausweises mitnehmen. Wir hatten letztes Jahr das gleiche Problem. Wir wohnen im Moment bei den Eltern meines Mannes. Übrigens brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung, denn ohne die bekommst Du keine Sofi Nummer und die musst Du echt überall vorlegen, bei der Krankenversicherung, Belastingdienst (Du musst für Deine Arbeit ein Formulier ausfüllen, da muss die auch rein), Arbeitgeber usw. Die meisten Arbeitgeber fragen auch nach einem Legitimatiebewijs und das ist dann fast immer die Aufenthaltsgenehmigung.
Heutzutage ist die Vremdelingenpolitie allerdings nicht mehr so streng als wie noch vor 12 Jahren.

Viel Glück

Madiba :D
Das Leben besteht aus Bemühungen, aus dem Bestreben das Beste zu geben und zu erreichen.
Madiba
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Beitrag: # 1687Beitrag Madiba »

Hallo,

wenn Du Dich in der Gemeinde registrieren lässt muss der Brief von Deinem Freund unterzeichnet sein und Du musst eine Kopie seines Ausweises mitnehmen. Wir hatten letztes Jahr das gleiche Problem. Wir wohnen im Moment bei den Eltern meines Mannes. Übrigens brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung, denn ohne die bekommst Du keine Sofi Nummer und die musst Du echt überall vorlegen, bei der Krankenversicherung, Belastingdienst (Du musst für Deine Arbeit ein Formulier ausfüllen, da muss die auch rein), Arbeitgeber usw. Die meisten Arbeitgeber fragen auch nach einem Legitimatiebewijs und das ist dann fast immer die Aufenthaltsgenehmigung.
Heutzutage ist die Vremdelingenpolitie allerdings nicht mehr so streng als wie noch vor 12 Jahren.

Viel Glück

Madiba :D
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Steffi
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Beitrag: # 1694Beitrag Steffi »

Hallo Madiba,

tausend Dank fuer den Hinweis.

Nur was mir nicht in den Kopf will, ist, dass ich eine Aufenthaltsgenehmigung
benoetige, wo doch jede offizielle Informationsquelle besagt, dass EU-Buerger
keine benoetigen.
Ich lasse mich da lieber nochmal direkt in NL beraten.

Vielen Dank

Steffi
Madiba
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Beitrag: # 1703Beitrag Madiba »

Hallo Steffi,

das verstehe ich eigentlich auch nicht. Ich habe doch auch eine. Was man nicht mehr benötigt ist eine Arbeitsgenehmigung.
Oh ja und man braucht keine Aufenthaltsgenehmigung wenn man als Au pair arbeitet, weil man dann nach einer bestimmten Zeit wieder zurück geht.

Wann geht es denn in die Niederlande?

Viele Grüsse

Madiba
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Steffi
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Beitrag: # 1706Beitrag Steffi »

Hallo Madiba,

aaaahhhh....sooooo... Ja, da hast du Recht.
Vor lauter Genehmigungen und Bürokratie verliert man irgendwann
den Überblick.

Bei mir geht es in die Niederlande, sobald ich einen Job habe.
Bin gerade in der heißen Bewerbungsphase.

Kann relativ schnell gehen.
Ich hoffe auf jeden Fall, dass es dieses Jahr wird.

Viele Grüße

Steffi
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kurtchen
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Beitrag: # 1739Beitrag kurtchen »

Hallo alle,

ich habe am Montag den ersten Arbeitstag in den Niederlanden
und habe noch nichts organisatorisch gemacht.

Ich sehe das im Moment noch locker.

Gewundert habe ich mich über die doch vielen Formulare die
mein Arbeitgeber mir zusgesandt hat.

Werde mal genaue berichten in welcher Reihenfolge was zu tun ist
bzw. wie es mir ergangen ist.

Das wichtigste scheint die SOFI-Nummer zu sein.

gruss
Kurtchen
ich
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sofi_nummer

Beitrag: # 1781Beitrag ich »

hallo
Ich habe gerade nochmal auf der Seite vom belastingdienst (Finanzamt) nachgesehen.
Also die Sofi Nummer (Sozialversicherungs bzw. Steuernummer) kann nur persönlich auf den Ausgabestellen abgeholt werden. Die Ausgabestellen sind meistens die Belastingdienste. Anscheinend muss man zur Zeit einen Termin ausmachen, wegen grosser Nachfrage.
Man braucht einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) und einen Nachweis einer Wohnadresse. Also entweder einfach Adresse angeben, falls man bei der Gemeinde schon registriert ist (man steht dann im Computer) oder einen Nachweis (Schreiben) vom Vermieter bzw. Freund bei dem man wohnt mitnehmen. Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis ist für deutsche Staatsbürger nicht nötig.

Viel Erfolg
ich
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