grundlagen Russland

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und was wir vergessen haben, sorry.

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kung
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grundlagen Russland

Beitrag: # 18919Beitrag kung »

Hallo!

Ich würde mich secher freuen wen mir einer helfen könnte.



irgendwo habe ich von einer Bank gehört beider man von Deutschland nach Russland Geld überweisen kan und das ohne gebüren.

Gibt es eine möglichkeit als Person die nicht die Russische Staatsangehörichkeit hat eine SIM-karte zu erwerben und eine Wohnung zu mitten.

mfg kung
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Siggi!
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Beitrag: # 18921Beitrag Siggi! »

Hallo Kung,

Bei der Frage zur Bank kann ich nicht helfen. Die günstigste Art Geld von A nach B zu bekommen ist die Verwendung einer gebührenfreien Karte für den Bankomat. Hier findet man z.B. so ein Angebot. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich eine gewöhnliche Auslandsüberweisung. Die Gebühren liegen bei ca. 30 Euro bei einer Transfersumme von 12500 Euro. Ansonsten einfach mal Russkaja Germanija schauen (gibt es z.B. im Bahnhofsbuchhandel), da könnte man Anzeigen zu derartigen Angeboten finden.

Eine SIM Karte zu erwerben dürfte problemlos sein, wenn es sich um ein Prepaid Angebot handelt (zumindest ist das so in der Ukraine). Auch eine Wohnung kann man jederzeit mieten. Aber um dauerhaft in einem anderen Land zu leben, benötigt man als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Langzeitvisum.

Gruß
Siggi
kung
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Beitrag: # 18928Beitrag kung »

kännst du dich auch mit der Einkommenssteuer in Russland aus?

wen man bei einem Deutschen Unternehmen angestellt ist.
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Siggi!
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Beitrag: # 18929Beitrag Siggi! »

Dann sind die Bestimmungen des Artikel 15 des DBA anzuwenden. Kurz: Wenn man sich mehr als 183 Tage in RU aufhält, dann liegt für alle Anwesenheitstage in RU das Besteuerungsrecht in RU (wobei ich angenommen habe, dass die Betriebsstätte des Arbeitgebers sich in D befindet). Im Klartext: Anwesenheit 9 Monate RU, 3 Monate D, Besteuerung für die Einkünfte der 9 Monate ist in RU durchzuführen, 3 Monatsgehälter sind in D zu versteuern. Achtung: Hierzu muss der Arbeitgeber die Freistellung des Arbeitslohns von der deutschen Steuer im Voraus beantragen und der Arbeitnehmer muss einen Nachweis der ordnungsgemässen Versteuerung beibringen (Steuererklärung+Steuerbescheid, Bankquittungen, die die Zahlung der Steuer belegen, alles ist zu übersetzen).

Gruß
Siggi
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