Hallo,
ich werde ab 1.3. in der Schweiz arbeiten und auch hier wohnen. Habe eine B-Aufenthaltsgenehmigung und noch meine Wohnung in Deutschland, Mietswohnung. da diese recht günstig ist und ich nicht alles mitnehmen kann möchte ich diese vorerst behalten und im Urlaub dort wohnen. Meine Fragen nun, teuern da zahle ich nun die Quellensteuer in der Schweiz und verfüge über kein weiteres Einkommen in Deutschland. Muss ich mich in Deutschland nun abmelden mit der Wohnung oder kann ich diese behalten und muss ich dem Amt nachweisen das ich im Ausland arbeite oder müssen Sie es so hin nehmen? Und wenn ich in Dt. kein Einkommen mehr beziehe muss ich doch da auch keine ESt. Erklärung mehr abgeben oder? Ich bräuchte dringend fachmännische Tips und Auskunft da ich Ende der woche in deutschland bin um das letzte zu klären und müßt ich dannn irgendwo den 2. Wohnsitz der Wohnung in Dt. als nur noch 2. Wohnsitz melden?
Ich hoffe auf eure Hilfe
Gruß Nadi
2. Wohnsitz Deutschland was muss ich beachten, Steuerlich?
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Hallo Nadi,
mit fachmännischen Rat werden wir hier wohl nicht dienen können - kein Steuerberater schreibt hier im Forum für Gotteslohn!
Soviel nur vorweg: Da Du erst im am 1.3. den Lebensmittelpunkt verlegst, haben beide Staaten Deutschland und die Schweiz ein Besteuerungsrecht im Jahr 2009. Das Schweizer Einkommen steht dabei in D unter einem Progressionsvorbehalt. Eine Abmeldung hat steuerlich keine Auswirkungen, hier kommt es nur auf die tatsächlichen Umstände an (d.h. wo der Lebensmittelpunkt liegt). Einen zweiten Wohnsitz kannst Du in D nur dann anmelden, wenn sich der erste auch in D befindet. Bei Lebensmittelpunkt im Ausland und einem Wohnsitz in D ist das per Definition immer der erste Wohnsitz aus deutscher Sicht.
Gruß
Siggi
mit fachmännischen Rat werden wir hier wohl nicht dienen können - kein Steuerberater schreibt hier im Forum für Gotteslohn!
Soviel nur vorweg: Da Du erst im am 1.3. den Lebensmittelpunkt verlegst, haben beide Staaten Deutschland und die Schweiz ein Besteuerungsrecht im Jahr 2009. Das Schweizer Einkommen steht dabei in D unter einem Progressionsvorbehalt. Eine Abmeldung hat steuerlich keine Auswirkungen, hier kommt es nur auf die tatsächlichen Umstände an (d.h. wo der Lebensmittelpunkt liegt). Einen zweiten Wohnsitz kannst Du in D nur dann anmelden, wenn sich der erste auch in D befindet. Bei Lebensmittelpunkt im Ausland und einem Wohnsitz in D ist das per Definition immer der erste Wohnsitz aus deutscher Sicht.
Gruß
Siggi