... mal wieder das lieber Kindergeld ....

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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metaltheo
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... mal wieder das lieber Kindergeld ....

Beitrag: # 34893Beitrag metaltheo »

moin zusammen.

ich weiss zwar, dass das thema kindergeld hier im forum bereits behandelt wird, möchte aber nochmal konkret an meinem beispiel fragen:

ich habe ein jobangebot für palma de mallorca erhalten, wo ich auch nächste woche ein interwiev haben werden. ist natürlich verlockend unter der sonne spaniens zu arbeiten :-)

wir erwarten im februar unser 2. kind und meine frau wird deshalb im jahr 2010 nicht arbeiten (elternzeit). desweiteren ist sie kinder- und elterngeldberechtigt!

jetzt weiss ich, daß man seinen wohnsitz in D haben muss, bzw einkommensteuerpflichtig sein muss um die leistungen beziehen zu dürfen.

NUN MEINE FRAGE:

was haltet ihr dem dem model: ich als arbeitender bin in spanien gemeldet und verdiene dort auch geld und zahle natürlich dort auch steuern. meine frau bleibt mit beiden kindern in deutschland gemeldet (wohnung bleibt bestehen!) und bezieht die oben genannten bezüge! wohnen möchten wir natürlich in erster linie in palma!!!

das sollte zumindest in dem Jahr der Elternzeit funktionieren, oder?

wie seht ihr das?

lieben gruss
theo ****
rabiene
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Re: ... mal wieder das lieber Kindergeld ....

Beitrag: # 34907Beitrag rabiene »

Da ich mal annehme das du eine ehrliche Antwort willst...fuer mich ist das Betrug..deine Frau hat ,wenn sie in Spanien lebt, wohl keinen Anspruch auf das Geld...wenn das rauskommt bezahlt ihr alles zurueck und bekommt auch noch eine Anzeige an den hals...wenn ihr euch das ohne das Geld nicht leisten koennt musst du halt in D bleiben ...

Nimm's mir nicht uebel, nur ich habe fuer sowas kein Verstaendnis... :oops:
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Siggi!
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Beitrag: # 34909Beitrag Siggi! »

Wenn es um einen Wohnsitz im steuerlichen Sinne geht: Dafür reicht die Anmeldung allein nicht aus. Eine Wohnung muss bestehen, man muss die Verfügungsgewalt haben (sie darf also nicht vermietet oder von anderen bewohnt werden), sie muss zu Wohnzwecken geeignet sein (darf also nicht leer sein) und mann muss sie wenigstens ein paar Wochen pro Jahr nutzen. Wenn es aber um den Lebensmittelpunkt geht: Der liegt auch bei Nutzung der Wohnung von ein paar Wochen pro Jahr eindeutig in Spanien.

Warum den Sachverhalt nicht offen mit dem Amt diskutieren? Ihr wollt doch sicher nichts illegales machen und eine Vorstrafe wegen Betrugs riskieren!

Gruß
Siggi
36510
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RE: Kindergeld

Beitrag: # 34981Beitrag 36510 »

Eine Freundin von mir, die mit ihrer Tochter in Kapstadt lebt, hat es durchexerziert: Ihr Antrag auf Kindergeld wurde abgelehnt.

Nachdem sie aber Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt hat, wurde ihr das Kindergeld rückwirkend für mehr als 2 Jahre (solange dauerte das Widerspruchsverfahren) nachgezahlt. Der Kindergeldanspruch hängt von der unbeschränkten Steuerpflicht in D (und nicht vom Wohnsitz) ab, da das Kindergeld ja eine Alternative zum Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer ist.

Die unbeschränkte Steuerpflicht in D besteht, wenn man in D weiterhiin einen Wohnsitz unterhält oder sich auch nur eine Wohnmöglichkeit vorhält (z. B. Zimmer bei den Eltern, für das man den Schlüssel hat). Letzteres musste z. B. Boris Becker schmerzhaft erfahren. Obwohl er sich in D abgemeldet hatte und überwiegend im Ausland wohnte, musste er in D. Steuern (nach-)zahlen, weil er einen Schlüssel für die deutsche Wohnung seiner Schwester hatte. Obwohl er in D abgemeldet war, löste das für ihn die unbeschränkte Steuerpflicht aus.

Außerdem kann man die unbeschränkte Steuerpflicht auch beantragen, wenn man dauerhaft im Ausland wohnt, was aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist (z. B. Rückkehrabsicht, Einkommen aus deutschen Quellen etc).

Eine andere Frage ist natürlich, ob die unbeschränkte Steuerpflicht wünschenswert ist. Sie kann ja auch dazu führen, dass die steuerlichen Nachteile den Vorteil des Kindergeldanspruchs überwiegen. Rosinenpicken (Kindergeld beziehen, aber nur im Ausland steuerpflichtig sein) geht also nicht.
solemar
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Beitrag: # 35031Beitrag solemar »

Ich persoenlich habe andere Erfahrungen gemacht. Trotz Wohnsitz in D. und unbeschraenkter Steuerpflicht durch eigenen aber vermieteten Wohnraum, nachgewiesener Reisen nach D. wurde mir vom Sozialgericht der Ablehnungsbescheid des Arbeitsamts (damals) bestaetigt. Ich muss dazu sagen, dass ich noch selbst Angehoeriger der BA bin (imSonderurlaub seit 21 Jahren) und meine lieben Kollegen das wohl nicht ertragen haben. Ich weiss, dass alle Mitarbeiter der Botschaft in Rom, die als Ortskraefte dort arbeiten - also nicht Diplomaten sind - Kindergeld beziehen. Im Gesetz steht "Wohnsitz in Deutschland..". Der Richter meinte, ein Wohnsitz heisst, dass man sich dort auch aufhaelt und das nicht nur im Urlaub.
Ob es der BA gelingt, im Nachhinein zu beweisen, dass jemand sich nicht in D. aufgehalten hat, ist mehr als unwahrscheinlich. Ich wuerde es darauf ankommen lassen. Vorbestraft ist man deshalb wohl kaum.
khale
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Beitrag: # 35032Beitrag khale »

solemar hat geschrieben:.......
Ob es der BA gelingt, im Nachhinein zu beweisen, dass jemand sich nicht in D. aufgehalten hat, ist mehr als unwahrscheinlich. Ich wuerde es darauf ankommen lassen. Vorbestraft ist man deshalb wohl kaum.
Echt?
Ist das so? Den Staat betrügen - versuchen wirs Mal, wenn es auffliegt, ist das auch nicht so schlimm. Sorry, aber solche Leute wollen wir eigentlich nicht in der Schweiz! Die nächste Frage lautet wohl, wie können wir den schweizer Staat betrügen zum Beispiel bei den Steuern.
Lacrima
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Beitrag: # 35033Beitrag Lacrima »

khale hat geschrieben: Ist das so? Den Staat betrügen - versuchen wirs Mal, wenn es auffliegt, ist das auch nicht so schlimm. Sorry, aber solche Leute wollen wir eigentlich nicht in der Schweiz! Die nächste Frage lautet wohl, wie können wir den schweizer Staat betrügen zum Beispiel bei den Steuern.
Ging es nicht eigentlich um Spanien bzw. Mallorca?

Wenn es denn dem Kind (und nur dem) zu Gute käme und nötig ist, warum nicht.. aber wenn es euch auch ohne KG gut geht, sein lassen. So viel ist es doch auch nicht, als das es sich lohnen würde?

Es steht euch nun mal nicht zu, wenn ihr auswandern wollt. Und da muss man eben Entscheidungen fällen und deren Konsequenzen tragen und nicht "nur das Gute rauspicken wollen".
According to all known laws of aviation, there is no way that a bee should be able to fly.
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Because bees don’t care what humans think is impossible.
zz2009
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Re: RE: Kindergeld

Beitrag: # 35048Beitrag zz2009 »

36510 hat geschrieben:...
Die unbeschränkte Steuerpflicht in D besteht, wenn man in D weiterhiin einen Wohnsitz unterhält oder sich auch nur eine Wohnmöglichkeit vorhält (z. B. Zimmer bei den Eltern, für das man den Schlüssel hat). Letzteres musste z. B. Boris Becker schmerzhaft erfahren. Obwohl er sich in D abgemeldet hatte und überwiegend im Ausland wohnte, musste er in D. Steuern (nach-)zahlen, weil er einen Schlüssel für die deutsche Wohnung seiner Schwester hatte. Obwohl er in D abgemeldet war, löste das für ihn die unbeschränkte Steuerpflicht aus.
....
Also ich weiss ja nicht... ich glaub das war bei BB bisschen anders?! Insbesondere ist die 183Tage Regel zu beachten (hatte er nicht gemacht). Nun gut.

An den Autor würd ich sagen, versuchen legal zu machen. Alles andere bringt einiges an Stress mit sich. Also u.U. die Frau in D melden, wo sie auch zumindest die meiste Zeit sein sollte.

Ciao
:wink:
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Siggi!
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Beitrag: # 35068Beitrag Siggi! »

Das wird immer wieder falsch verstanden: Auf die 183 Tage (gewöhnlicher Aufenthalt) kommt es nur an, wenn man keinen Wohnraum zu Nutzungszwecken (z.B. das Zimmer bei den Eltern) bereithält. Sonst genügen schon wenige Wochen pro Jahr.

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Mi Okt 12, 2011 11:06 am, insgesamt 1-mal geändert.
zz2009
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BB

Beitrag: # 35075Beitrag zz2009 »

Siggi! hat geschrieben:Das wird immer wieder falsch verstanden: Auf die 183 Tage (gewöhnlicher Aufenthalt) kommt es nur an, wenn man keinen Wohnraum ...
Siggi
Kann auch sein er war klamm und hatte keine Kohle mehr für den Steuerberater... :P
Jennydimaus
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Beitrag: # 35959Beitrag Jennydimaus »

Also ich seh das so:

Es heißt ganz eindeutig, dass derjenige Anspruch auf Kindergeld hat, der

1. seinen Wohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt in D hat mit dem ganzen blabla mit den 185 Tagen etc.
oder
2. in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist!

Alles andere zählt also nicht. Auch nicht ob die Kinder im Ausland auf die Schule gehen oder nicht. Das spielt keine Rolle.

Wenn Du also in Spanien lebst mit Frau und Kind und in Spanien dein Geld verdienst und dort auch versteuerst, hast Du keinen Anspruch auf Kindergeld aus D.
Wenn Du in Spanien lebst und Dein Geld in D. verdienst (als Pendler z.B.) und (evtl. auf Antrag) in D. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bis, dann bekommst Du Kindergeld.
Jennydimaus
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Beitrag: # 35960Beitrag Jennydimaus »

Wenn Du es ganz genau wissen willst, hier ein Artikel, den ich eben gefunden habe:

Kindergeld nach Umzug nur in Ausnahmefällen


Wenn der Ruf Spaniens lockt und die Koffer endgültig gepackt werden, ist zumeist spätestens jetzt die Zeit gekommen, sich auch mit den sozialrechtlichen Aspekten der neuen Heimat auseinanderzusetzen. [...]

Die Leistungen des spanischen Staates bezüglich des Kindergelds liegen weit unter denen des deutschen Sozialsystems. [...]Zuschüsse [...] nur für Personen mit geringem Einkommen [...]

Anspruch auf Kindergeld [aus Deutschland] besteht nur [...] wenn die Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. [...]

[...]Schon das Einreichen des Antragsformulars [bei nicht berechtigten] gilt als vollendeter Betrug - und dieses wird aufgrund knapper Haushaltskassen von den deutschen Behörden immer gründlicher geprüft.



Quelle Auswandern.com
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Jupp
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Beitrag: # 35980Beitrag Jupp »

Hallo Jenni, wo ist das Zitat her? Bitte bei Zitaten immer Quellenangaben und es darf auch nicht seitenweise zitiert werden, sondern immer nur ausschnittsweise, alles andere gibt möglicherweise Ärger.
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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henry
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Beitrag: # 35983Beitrag henry »

Jupp hat geschrieben:Hallo Jenni, wo ist das Zitat her? Bitte bei Zitaten immer Quellenangaben und es darf auch nicht seitenweise zitiert werden, sondern immer nur ausschnittsweise, alles andere gibt möglicherweise Ärger.
hola jupp, das hat sie von da :lol:

http://www.auswandern.com/Kindergeld_na ... 382.0.html
Gruesse Henry
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Jupp
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Beitrag: # 35987Beitrag Jupp »

ok, danke, ich hab das mal was zusammengestrichen.
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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