Mann hat Job...ich nicht?! Und nu? UPDATE mit Info vom Amt!
Moderator: Moderatoren
Mann hat Job...ich nicht?! Und nu? UPDATE mit Info vom Amt!
Hallo zusammen
Suche mir im Internet alle möglichen Infos zusammen, habe auch schon sehr viel informatives gefunden, aber trotzdem hänge ich in der Luft.
Ich habe einiges über die Sozialleistungen in Österreich gelesen, auch FAQs, aber keiner - hab ich auf jeden Fall nicht gesehen....- hat meine Frage gestellt.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich bin Österreicherin, habe allerdings als Erwachsene noch "nie" in Österreich gelebt. Mein Mann und ich sind beide berufstätig, bewerben uns zur Zeit beide fleißig in Österreich.
Was passiert, wenn mein Mann einen Job bekommt und ich mitgehe (nachfolge) und keinen Job habe?
Klar, es gibt des Formular E303 (oder so ähnlich), mit dem man bis zu 3 Monaten sein Arbeitslosengeld aus Deutschland mitnehmen könnte, ABER ich kündige ja selbst, da bekomme ich doch eine 3 monatige Sperre?! Habe jedoch auch gelesen, dass es im Falle "der Familienzusammenführung" keine Sperre gibt (mein Mann würde erstmal einige Zeit allein nach Österreich gehen, da ich hier einen superbezahlten Job habe und diesen nicht "mal eben" so hinwerfen möchte, er soll sich "das erstmal anschauen").
Wenn die drei Monate (wenn ich überhaupt "Hilfe" bekomme) abgelaufen sind, was passiert dann?
Habe ja als Österreicherin Anwartschaften in Deutschland erworben, aber man benötigt ja diesen einen Tag Beschäftigung in Österreich oder hab ich das was falsch verstanden?
Hat eine / r von euch schon damit Erfahrung? Ich steige durch viele amtliche Infoblätter einfach nicht durch .
Ich danke euch!
Suche mir im Internet alle möglichen Infos zusammen, habe auch schon sehr viel informatives gefunden, aber trotzdem hänge ich in der Luft.
Ich habe einiges über die Sozialleistungen in Österreich gelesen, auch FAQs, aber keiner - hab ich auf jeden Fall nicht gesehen....- hat meine Frage gestellt.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich bin Österreicherin, habe allerdings als Erwachsene noch "nie" in Österreich gelebt. Mein Mann und ich sind beide berufstätig, bewerben uns zur Zeit beide fleißig in Österreich.
Was passiert, wenn mein Mann einen Job bekommt und ich mitgehe (nachfolge) und keinen Job habe?
Klar, es gibt des Formular E303 (oder so ähnlich), mit dem man bis zu 3 Monaten sein Arbeitslosengeld aus Deutschland mitnehmen könnte, ABER ich kündige ja selbst, da bekomme ich doch eine 3 monatige Sperre?! Habe jedoch auch gelesen, dass es im Falle "der Familienzusammenführung" keine Sperre gibt (mein Mann würde erstmal einige Zeit allein nach Österreich gehen, da ich hier einen superbezahlten Job habe und diesen nicht "mal eben" so hinwerfen möchte, er soll sich "das erstmal anschauen").
Wenn die drei Monate (wenn ich überhaupt "Hilfe" bekomme) abgelaufen sind, was passiert dann?
Habe ja als Österreicherin Anwartschaften in Deutschland erworben, aber man benötigt ja diesen einen Tag Beschäftigung in Österreich oder hab ich das was falsch verstanden?
Hat eine / r von euch schon damit Erfahrung? Ich steige durch viele amtliche Infoblätter einfach nicht durch .
Ich danke euch!
Zuletzt geändert von Sams am Di Aug 17, 2010 3:43 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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- Wohnort: Landkreis Starnberg - das 5-Seen-Land
Soll das jetzt ein (schlechter) Scherz sein ? Gestern nachmittag erstmals angemeldet und geschrieben und heute vormittag schon wegen fehlender Reaktion protestieren ?
Unsere User müssen arbeiten, Freizeit brauchen sie auch! Heisst sie hängen nicht ständig am PC rum. Vielleicht solltest Du Deine Zeit erstmal bis zur ersten Antwort nutzen, um hier zu lesen. Fast jede Frage ist schon zig-mal hier beantwortet worden. Auswanderung = Eigeninitiative erforderlich!
Ein kleines Beispiel >
http://www.auswandern-webforum.de/forum/ftopic3101.html
Gruss Klaus
Unsere User müssen arbeiten, Freizeit brauchen sie auch! Heisst sie hängen nicht ständig am PC rum. Vielleicht solltest Du Deine Zeit erstmal bis zur ersten Antwort nutzen, um hier zu lesen. Fast jede Frage ist schon zig-mal hier beantwortet worden. Auswanderung = Eigeninitiative erforderlich!
Ein kleines Beispiel >
http://www.auswandern-webforum.de/forum/ftopic3101.html
Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Huch...hilfe. Warum denn gleich so krawallig?
Ich habe doch nicht in die Runde gemoppert.
Habe lediglich gesehen, dass 35 Leutchen meine Frage gelesen haben und mir leider keiner von ihnen "schon" eine Antwort geben konnte. Naja, meine Konstellation ist ja auch nicht unbedingt häufig.
Kannst meine Antwort mehr als eine "umpf schade" Aussage betrachten, nicht als meckern, Gott bewahre! Vielleicht frustriert mich auch die Infosuche im Moment etwas - war auf jeden Fall nicht blöd gemeint.
Ich habe schon viele Infos gesammelt, Bücher gewälzt...finde nur den richtigen Platz zum anpacken nicht, um mir auch mal persönlich Infos zu holen etc. Eigeninitiative? Ich mache seit Wochen nichts anderes als durchs Net zu surfen, um irgendwie alles wichtige herauszubekommen.
Denke es kennt jeder, dass man ja nicht einfach mal so das Leben umwirft. Demnach google ich sogar schon im Schlaf.....
Sitze übrigends nicht den ganzen Tag am PC, falls der Eindruck entstanden sein sollte....
Danke für den Link.
Tante Edit: Die Linksammlung hab ich schon gelesen. Steht leider nicht drin, ob es sowas wie "Familienzusammenführung" etc. gibt, was eine Sperre in Deutschland umgehen würde. Wollte eigentlich bei unserem Arbeitsamt noch keinen Wind machen, aber ich werde da gleich mal anrufen....Trotzdem, nochmal Danke.
Ich habe doch nicht in die Runde gemoppert.
Habe lediglich gesehen, dass 35 Leutchen meine Frage gelesen haben und mir leider keiner von ihnen "schon" eine Antwort geben konnte. Naja, meine Konstellation ist ja auch nicht unbedingt häufig.
Kannst meine Antwort mehr als eine "umpf schade" Aussage betrachten, nicht als meckern, Gott bewahre! Vielleicht frustriert mich auch die Infosuche im Moment etwas - war auf jeden Fall nicht blöd gemeint.
Ich habe schon viele Infos gesammelt, Bücher gewälzt...finde nur den richtigen Platz zum anpacken nicht, um mir auch mal persönlich Infos zu holen etc. Eigeninitiative? Ich mache seit Wochen nichts anderes als durchs Net zu surfen, um irgendwie alles wichtige herauszubekommen.
Denke es kennt jeder, dass man ja nicht einfach mal so das Leben umwirft. Demnach google ich sogar schon im Schlaf.....
Sitze übrigends nicht den ganzen Tag am PC, falls der Eindruck entstanden sein sollte....
Danke für den Link.
Tante Edit: Die Linksammlung hab ich schon gelesen. Steht leider nicht drin, ob es sowas wie "Familienzusammenführung" etc. gibt, was eine Sperre in Deutschland umgehen würde. Wollte eigentlich bei unserem Arbeitsamt noch keinen Wind machen, aber ich werde da gleich mal anrufen....Trotzdem, nochmal Danke.
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Nix passiert - kam MIR nur so rüber. Wenn Du es dann doch nicht so gemeint hast, dann ist ja Friede, Freude, Eierkuchen oder so...
Ansonsten würde ich mir nicht zu viel Hoffnung machen :
Arbeitslosengeld
Sperrzeit beim Umzug zum Partner
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, um zum nichtehelichen Lebenspartner zu ziehen, muss damit rechnen, dass das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt.
Der Fall: Der Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und Arbeitslosengeld beantragt. Er gab an, zwecks Familienzusammenführung gekündigt zu haben, er wolle zu seiner Verlobten ziehen. Das Arbeitsamt sah darin keinen wichtigen Grund für die Aufgabe der Beschäftigung und verhängte eine Sperrzeit.
Das Bundessozialgericht: Die Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft allein ist kein wichtiger Grund, der die Lösung eines Arbeitsverhältnisses auf Kosten der Arbeitslosenversicherung rechtfertigen könnte.
Bundessozialgericht, Urteil vom 5. November 1998 – B 11 AL 5/98 R
Gruss Klaus (gilt natürlich auch für eine bestehende Ehe)
Ansonsten würde ich mir nicht zu viel Hoffnung machen :
Arbeitslosengeld
Sperrzeit beim Umzug zum Partner
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, um zum nichtehelichen Lebenspartner zu ziehen, muss damit rechnen, dass das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt.
Der Fall: Der Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und Arbeitslosengeld beantragt. Er gab an, zwecks Familienzusammenführung gekündigt zu haben, er wolle zu seiner Verlobten ziehen. Das Arbeitsamt sah darin keinen wichtigen Grund für die Aufgabe der Beschäftigung und verhängte eine Sperrzeit.
Das Bundessozialgericht: Die Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft allein ist kein wichtiger Grund, der die Lösung eines Arbeitsverhältnisses auf Kosten der Arbeitslosenversicherung rechtfertigen könnte.
Bundessozialgericht, Urteil vom 5. November 1998 – B 11 AL 5/98 R
Gruss Klaus (gilt natürlich auch für eine bestehende Ehe)
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Also...verheiratet bin ich schon mal... ... aber gut, du hast recht...gilt da wahrscheinlich genauso.
Ok...also lohnt sich ein Anruf bei meinem Arbeitsamt wohl echt, oi oi oi...hoffentlich sind die nett. Vor vielen Jahren "mußte" ich da mal hin und die waren echt...äh...unhöflich.
Mache mir schon sehr in die Butze, da ich echt nen guten und sicheren Job habe und zu Hause praktisch finanziell "die Hosen" anhabe...und das Gehaltsgefüge etc. in Österreich mir auf jeden Fall ein Minus in Sachen Gehalt bescheren wird - aber was tut man nicht, um endlich dort zu sein, wo man immer wieder hin wollte.
Danke für deine Info zu der Rechtssprechung!
Ok...also lohnt sich ein Anruf bei meinem Arbeitsamt wohl echt, oi oi oi...hoffentlich sind die nett. Vor vielen Jahren "mußte" ich da mal hin und die waren echt...äh...unhöflich.
Mache mir schon sehr in die Butze, da ich echt nen guten und sicheren Job habe und zu Hause praktisch finanziell "die Hosen" anhabe...und das Gehaltsgefüge etc. in Österreich mir auf jeden Fall ein Minus in Sachen Gehalt bescheren wird - aber was tut man nicht, um endlich dort zu sein, wo man immer wieder hin wollte.
Danke für deine Info zu der Rechtssprechung!
Hmmm, blöde Situation, aber rechne mit dem negativen, also dass Du gesperrt wirst. Immer worst case einkalkulieren und schauen, ob das ganze noch finanziell umsetzbar ist.
Mit etwas Glück gerätst Du an einen humanen Sachbearbeiter, ähh nee, die heißen ja jetzt Fallmanager oder vielleicht mittlerweile noch anders. Am besten ist, Du listest all Deine bisher abgeschickten Bewerbungen nach Österreich ordentlich auf und nimmst sie zum Gespräch mit. Wenn man nämlich eigene Bemühungen nachweisen kann und obendrein noch sagen kann, dass der Partner bereits einen Job hat, gibt es eventuell mildernde Umstände, aber das hängt im Endeffekt leider von der Laune des AA-Bediensteten ab.
Mit etwas Glück gerätst Du an einen humanen Sachbearbeiter, ähh nee, die heißen ja jetzt Fallmanager oder vielleicht mittlerweile noch anders. Am besten ist, Du listest all Deine bisher abgeschickten Bewerbungen nach Österreich ordentlich auf und nimmst sie zum Gespräch mit. Wenn man nämlich eigene Bemühungen nachweisen kann und obendrein noch sagen kann, dass der Partner bereits einen Job hat, gibt es eventuell mildernde Umstände, aber das hängt im Endeffekt leider von der Laune des AA-Bediensteten ab.
Hallo!
So, bin etwas schlauer.
Mit einer Sperrzeit "braucht" man nicht rechnen, wenn es tatsächlich so ist, dass man wegen der "Familienzusammenführung" kündigt und dann auch direkt ins Ausland geht. Also nicht zum Dezember kündigen und erst im April gehen.....zeitnah halt.
Man hat mir noch die Mailadresse der ZAV in Bonn gegeben, da gibt es wohl eine Infostelle für "Auswandern".???..werde ich mal gucken.
Leider ist es wohl jedoch so, dass man manchen Ämtern...nein...Agenturen - höhö - auf die Finger klopfen muss, wenn es um die Nicht-Sperre geht, da es wohl erstmal im "Ermessen" des "Agenten" (?) liegt, jedoch kriegt man das mit einem Anwalt auf jeden Fall durch (hat mir ein Vögelchen gezwitschert).
Werde jetzt versuchen, diese "Nicht Sperre" Aussage von irgendwem schriftlich zu bekommen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten - ach ja Uwi, gute Idee die Bewerbungen mitzunehmen .
VLG
So, bin etwas schlauer.
Mit einer Sperrzeit "braucht" man nicht rechnen, wenn es tatsächlich so ist, dass man wegen der "Familienzusammenführung" kündigt und dann auch direkt ins Ausland geht. Also nicht zum Dezember kündigen und erst im April gehen.....zeitnah halt.
Man hat mir noch die Mailadresse der ZAV in Bonn gegeben, da gibt es wohl eine Infostelle für "Auswandern".???..werde ich mal gucken.
Leider ist es wohl jedoch so, dass man manchen Ämtern...nein...Agenturen - höhö - auf die Finger klopfen muss, wenn es um die Nicht-Sperre geht, da es wohl erstmal im "Ermessen" des "Agenten" (?) liegt, jedoch kriegt man das mit einem Anwalt auf jeden Fall durch (hat mir ein Vögelchen gezwitschert).
Werde jetzt versuchen, diese "Nicht Sperre" Aussage von irgendwem schriftlich zu bekommen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten - ach ja Uwi, gute Idee die Bewerbungen mitzunehmen .
VLG
Update - Gespräch mit AA
Hallo zusammen
Also, man muss mit keiner Sperre rechnen wenn es darum geht seinen Job zu kündigen, um zum Mann ins Ausland zu gehen und sich dort auch einen Job zu suchen.
Habe vorhin mit einer Sachbearbeiterin vom örtlichen AA gesprochen.
VLG
Also, man muss mit keiner Sperre rechnen wenn es darum geht seinen Job zu kündigen, um zum Mann ins Ausland zu gehen und sich dort auch einen Job zu suchen.
Habe vorhin mit einer Sachbearbeiterin vom örtlichen AA gesprochen.
VLG
Hi Sams und herzlich willkommen im Forum.
Wie ich lese, hast du genau das getan, was ich dir raten wollte. Nicht im Internet herumsuchen, wenn man etwas ganz Spezielles hat, sondern direkt vor Ort zum Amt - ähem - Agentur gehen.
Sicher ist es nicht einfach, wenn nicht sogar eher unmöglich, zu zweit zur gleichen Zeit an einem neuen Ort Arbeit zu finden. Aber ich denke, eine gute Partnerschaft verkraftet auch mal eine räumliche Trennung auf Zeit. Damit könnte der werte Gatte sich erstmal irgendwo auf Zeit einmieten (günstige Pension oder Ferienwohnung) und du suchst dir in Ruhe einen gutbezahlten Job. Wenn dann alles stimmig ist, dann hat er vielleicht seine Probezeit schon rum und das Risiko, sich eine neue Wohnung einzurichten, ist nicht mehr so groß.
Wie ich lese, hast du genau das getan, was ich dir raten wollte. Nicht im Internet herumsuchen, wenn man etwas ganz Spezielles hat, sondern direkt vor Ort zum Amt - ähem - Agentur gehen.
Sicher ist es nicht einfach, wenn nicht sogar eher unmöglich, zu zweit zur gleichen Zeit an einem neuen Ort Arbeit zu finden. Aber ich denke, eine gute Partnerschaft verkraftet auch mal eine räumliche Trennung auf Zeit. Damit könnte der werte Gatte sich erstmal irgendwo auf Zeit einmieten (günstige Pension oder Ferienwohnung) und du suchst dir in Ruhe einen gutbezahlten Job. Wenn dann alles stimmig ist, dann hat er vielleicht seine Probezeit schon rum und das Risiko, sich eine neue Wohnung einzurichten, ist nicht mehr so groß.
Sag ich doch, der AA-Fallmanager/Agent/whatever sitzt am längeren Hebel und darf zunächst mal über Dein Schicksal entscheiden. War schon vor 8 Jahren so, als ich arbeitslos war, irre, nichts hat sich geändert, außer die Bezeichnungen.
Lass Dir das bloß alles schriftlich geben, denn die Zahlstelle (von der Du dann ggf. Dein Geld bekommst) weiß manchmal nix (oder tut so, als würde man nix wissen) von der Entscheidung des Agenten!
Lass Dir das bloß alles schriftlich geben, denn die Zahlstelle (von der Du dann ggf. Dein Geld bekommst) weiß manchmal nix (oder tut so, als würde man nix wissen) von der Entscheidung des Agenten!