Auflösen der Firma in BLG

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artep

Auflösen der Firma in BLG

Beitrag: # 46815Beitrag artep »

Hallo an alle, die es interessiert.
Ich habe gestern mit dem Geschäftsführer von unserem Maklerbüro telefoniert.
Neu ist 1. wer seit vor 2 Wochen ein Grundstück in Blg. erwerben will, braucht ab sofort KEINE Firma mehr zu gründen.
Wer eine gründen mußte und will sie nun auflösen, der muss einen wahnsinns Ämterkram über sich ergehen lassen. Mit Anwalt, Finanzamt, Dolmetscher Urkunden / Notar und und und. Quasi wird ja alles von Deiner Firma auf dich als private Person überschrieben. Man sollte sich da nach den Gesamtkosten erkundigen und rechnen, ob sich der Aufwand lohnt. Je nach dem was man für die Firmengründung bezahlen mußte. Am Ende kann die Auflösung teurer sein. wir machen das nicht haben damals auch nur? 100€ auf ein Konto eingezahlen müssen. Das werden wir jetzt aber löschen wir haben uns für eine andere Bank entschieden, das geht problemlos. Mit der Firmengründungsbescheinigung kann man in der Metro einkaufen, für uns ist das gut, schon wegen Tierfutter. Ich hoffe ich konnte etwas helfen. ( bin halt eine "Sozialtante" ) Dobre djen Petra
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