Pass beantragen

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und was wir vergessen haben, sorry.

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kung
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Pass beantragen

Beitrag: # 17745Beitrag kung »

Seher geehrte Damen und Herren,

ich plane im Kommenden Jahr 2008 nach Russland zu ziehen. Dabei stoße ich auf folgende Probleme.

Problem Nr.1
Meine Eltern sind mit mir 1992 von Kabardino-Balkarien nach Deutschland gezogen, zu diesem Zeitpunkt war ich bei meiner Mutter im Pass der UdSSR eingetragen. Seit 1997 ist er Abgelaufen seitdem wurde er nicht erneuert. Wir haben uns nicht von der Russischen Staatsangehörichkeit distanziert !
Meine Frage Nr.1
Gebt es Möglichkeiten das ich den Russischen Pass beantrage. Welche Papiere muss ich dabei einreichen und welche Formulare beantragen?

Problem Nr.2
In der Russische Föderation gilt die allgemeine Wehrpflicht, wobei eine Einberufung bis 27 Jahre möglich ist.
Meine Frage Nr.2
Ist gielt dies auch für Bürger mit zwei Staatsangehörigkeiten so?

Ich würde mich über eine Antwort freuen
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Siggi!
Moderator
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Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
Wohnort: Republik Krim, RU

Beitrag: # 17746Beitrag Siggi! »

Hallo,

der Pass der UdSSR gilt ohnehin nicht mehr, da es diesen Staat nicht mehr gibt.

Ein neuer Pass müsste bei der Botschaft beantragt werden. Diese gibt auch Auskunft über die notwendigen Dokumente. Für mich ist nicht so ohne weiteres klar, ob überhaupt die Doppelstaatigkeit vorliegt.

Für Angehöriger zweier Staaten gilt normalerweise zweifache Wehrpflicht. Es gibt eine Reihe von Staaten, mit denen sich die BRD darauf geeinigt hat, den Wehrdienst des anderen Landes als Erfüllung der deutschen Wehrpflicht anzuerkennen. Hier gibt es mehr Infos zum Thema. Aber leider sieht es für mich nicht danach aus, als ob diese Regelung auch für die russische Föderation gelten würde. Aus diesem Grund würde ich (zumindest bis zum 27 Lebensjahr) Russland nur mit dem deutschen Pass bereisen (man denke insbesondere an einen möglichen Einsatz in Krisengebieten).

Ansonsten ist zu beachten:
1 Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. 2 Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist. "
Ich glaube nicht, dass ich in Bezug auf Deine Fragen besonders kompetent bin. Vielleicht stellst Du einmal hier Deine Frage.

Gruß
Siggi
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