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Nach Kanada einwandern mit vorstrafen

Verfasst: So Aug 03, 2008 4:54 pm
von Kalti
Hallo zusammen

Ich bin neu in diesem Forum und hätte da mal eine oder zwei Fragen zum Thema einwandern nach Kanada mit Vorstrafen.

Ich bin in meinem Leben oft an die faschen Leute geraten das ist aber zum Glück vorbei.

Ich habe mit den Leuten von damals nichts mehr zutun und das ist auch gut so nur leider verfolgt mich das noch immer. Zum Beispiel jetzt, ich habe einen Job in Kanada den ich annehmen kann ABER ich weiß nicht ob ich ihn auch antreten kann  .

Zur Sache, ich habe 1996 und 1998 ein Auto gestohlen und bin damit ohne Führerschein gefahren ,2000 habe ich mich mit jemanden in einer Disco gerauft und 2003 bin ich leider betrunken Auto gefahren das alles ist nicht schön und ich werde so etwas bestimmt nicht noch einmal machen wie sagt man aus Fehlern lehrt man zugegeben ich hab etwas länger gebraucht aber ich habe gelernt 

Also meine Frage ist nun kann ich für fünf bis zehn Jahre nach Kanada auswandern und da arbeiten oder ist das mit der Vorgeschichte nicht möglich, wie gesagt den Job hab ich sicher in der Tasche nur weiß mein neuer Arbeit geben auch noch nichts davon .

Verfasst: So Aug 03, 2008 6:45 pm
von rabiene
Du wirst wohl ein Fuehrungszeugnis haben muessen bei Visabeantragung

lies dich mal hier durch

http://www.cic.gc.ca/english/informatio ... /index.asp
wie gesagt den Job hab ich sicher in der Tasche
Du weisst das du ein Visa haben musst?

Verfasst: So Aug 03, 2008 6:52 pm
von Kalti
das mit dem Visum weiß ich :)
Hängt ja alles von dem Führungszeugnis ab.

Danke für den link

Verfasst: So Aug 03, 2008 8:57 pm
von Siggi!
Also meine Frage ist nun kann ich für fünf bis zehn Jahre nach Kanada auswandern
Erkundige Dich, wie lange diese Delikte im Führungszeugnis aufgeführt werden. Alles wird irgendwann gelöscht! Es kommt auf die Höhe der jeweiligen Strafe an.

Gruß
Siggi

Verfasst: So Aug 03, 2008 9:05 pm
von Amish
Die Chancen, dass du mit Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis ein Visum für Kanada oder die meisten anderen Länder bekommst sind eher bescheiden! Dies gilt natürlich nur solange, wie auch tatsächlich Eintragungen vorhanden sind.
Aber eventuell sind deine Eintragungen auch schon getilgt, je nachdem, wie hoch deine Strafe damals ausfiel. Am Besten schaust du dir diese Informationen an:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/n ... e/FAQ.html

Verfasst: Mo Aug 04, 2008 5:28 pm
von Kalti
Danke für den link
:D
Ich habe schon mit meinen Anwalt telefoniert und der sagt mir dass ich mir nicht so große Sorgen machen sollte, denn es könnte nur noch das mit dem betrunken Auto fahren drinstehen. Wenn ich aber Glück habe seht nicht mehr drin.

Ich sollte aber trotzdem mir einen Einblick in mein Führungszeugnis verschaffen.

Nun hab ich aber noch eine Frage wollen die Behörden von Kanada nur ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Bundeszentral Register??
Denn da stehen ja alle Sachen drin die ich je gemacht habe und wann die gelöscht werden konnte mir mein Anwalt auch nicht sagen

MFG Kalt :D i

PS: ich halte euch auf dem laufenden wenn ich mehr weiß

Verfasst: Mo Aug 04, 2008 5:40 pm
von Kalti
Ich hätte da auch noch Fragen zum krankensystem und der Besteuerung meines Gehaltes in Kanada. :?

Was Benzin und Milch kosten konnte ich in einem anderen beitrag hier ja schon finden, und kann ich meine Riester Rente auch aus dem Ausland mit der jetzigen Förderung weiter laufen lassen??

Nochmals danke für die antworten

Verfasst: Mo Aug 04, 2008 7:42 pm
von Siggi!
Führungszeugnis oder Auszug aus dem Bundeszentral Register
Was ist denn der Unterschied? Das eine ist meines Wissens der umgangsprachliche Name für das andere.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mo Aug 04, 2008 8:44 pm
von rabiene
Siggi! hat geschrieben:
Führungszeugnis oder Auszug aus dem Bundeszentral Register
Was ist denn der Unterschied? Das eine ist meines Wissens der umgangsprachliche Name für das andere.

Gruß
Siggi
das Fuehrungszeugnis bekommt man vom Bundeszentralregister..es gibt aber neben dem FZ noch ein gibt es noch einen Zetralregister-Auszug
13. Wie kann man erfahren, ob das Zentralregister Eintragungen enthält, die nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden?
Oft enthält das Zentralregister Eintragungen, die nicht oder nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Auskünfte über diese Eintragungen erhalten nur noch Staatsanwaltschaften, Gerichte und ein eng eingegrenzter Bereich von Behörden für ganz bestimmte Zwecke. Ob das Register solche Eintragungen enthält, darf Ihnen persönlich aber nicht direkt mitgeteilt werden. Wenn Sie erfahren möchten, ob das Zentralregister solche Eintragungen über Sie enthält, müssen Sie dies dem Bundeszentralregister mitteilen und dabei ein Amtsgericht benennen, bei dem Sie einen Registerauszug einsehen können (§ 42 BZRG). Das Amtsgericht benachrichtigt Sie dann davon, wann und wo Sie den Auszug einsehen können. Nach der Einsichtnahme muss der Auszug vernichtet werden. Der Auszug darf auch nicht fotokopiert werden. Sie können sich aber handschriftliche Notizen anfertigen. Der Auszug kann aber nur erstellt werden, wenn Sie folgende Personalien angeben:
Nur da kommen die Canadier nicht dran.....

Verfasst: Mo Aug 04, 2008 11:31 pm
von Caribe-Klaus
Kalti hat geschrieben:Denn da stehen ja alle Sachen drin die ich je gemacht habe und wann die gelöscht werden konnte mir mein Anwalt auch nicht sagen
Das ist abhängig von der verurteilten Straftat. Müsste Dir Dein Anwalt aber erklären können, wann was gelöscht wird, wenn er kein Depp ist.

Ansonsten gibt es 3 "Auszüge aus dem Bundeszentralregister", wobei Du selber jedoch nur in eines Einblick hast und auch nur dieses im Ausland bei Anfrage vorlegen musst und kannst. Nur aber in diesem gelten die Löschungs-Richtlinien.

Gruss Klaus

Verfasst: Mi Okt 14, 2009 11:59 am
von MarkusZ
Hi,

auch mich betrifft die Angelegenheit pol. Führungszeugnis / Bundeszentralregister, wenn auch wegen einer relativen Bagatelle (auch Verschenken ist manchmal strafbar).

Die Tilgungsfristen bezüglich des BZR ( http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html siehe § 24 und §45 ff.) sind nämlich erheblich länger als die im polizeilichen Führungszeugnis.

Mein pol. Führungszeugnis ist daher schon 2011 'blütenrein', der Eintrag im BZR wird dies allerdings erst ca. 2016 .

Daher meine konkrete Frage: Nehmen die kanadischen Einwanderungsbehörden Einblick ins Bundeszentralregister (in Zeiten des internationalen Terrorismus nicht undenkbar) - oder zählt (hoffentlich) das eintragungsfreie polizeiliche Führungszeugnis ?

Ansonsten nämlich stünde meinem Antrag nichts im Weg - Scores etc. würden durchaus reichen. Wäre halt bitter wenn einen so ein einmaliger Fauxpas im Weg stünde.
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Beim weiteren Recherchieren bin ich auf die Möglichkeit eines 'pardon' gestossen: Man kann sich - nach Ablauf bestimmter Fristen - auf Antrag rehabilitieren:

http://www.npb-cnlc.gc.ca/infocntr/fact ... -eng.shtml

vielen Dank im Voraus

Markus

p.S.p.S.: da die mein erster Beitrag hier ist möchte ich mich kurz vorstellen:

Ich bin 43, selbständig und habe drei Kinder. Sofern obiger Punkt nicht im Weg stünde würde ich gerne samt Familie nach BC übersiedeln.

Verfasst: Mi Okt 14, 2009 1:51 pm
von MarkusZ
mmmmh....

Das könnte auch weiterhelfen:

http://www.cic.gc.ca/english/informatio ... ehabil.asp

Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee

Grüsse

viele Markus

Verfasst: Mi Okt 14, 2009 2:25 pm
von rabiene
MarkusZ hat geschrieben:
Daher meine konkrete Frage: Nehmen die kanadischen Einwanderungsbehörden Einblick ins Bundeszentralregister (in Zeiten des internationalen Terrorismus nicht undenkbar) -

Nein, sie koennen keinen Einblick in das BZR eines anderen Landes nehmen.

Wenn dein FZ ok ist, dann steht deinem auswandern eigentlich nix entgegen.

Verfasst: Mi Okt 14, 2009 3:23 pm
von MarkusZ
Hallo Rabiene,

vielen Dank für deine prompte Antwort.

Könntest du mir dazu bitte eine Quelle nennen wo das schwarz auf weiss nachzulesen ist ? Oder sind das deine persönlichen Erfahrungen z.B. als Jurist/in o.ä. ?

Dem §57 BZRG kann ich leider nicht explizit entnehmen bis zu welchem Grad da Auskünfte erteilt werden (und mein Misstrauen Behörden gegenüber ist in der Hinsicht nicht gerade klein. Ausserdem gehts ja um meine Existenz)
§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

(1) Stellen eines anderen Staates sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen wird nach den hierfür geltenden völkerrechtlichen Verträgen, die der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedurften, Auskunft aus dem Register erteilt.

(2) Soweit völkerrechtliche Verträge nicht geschlossen worden sind, kann das Bundesamt für Justiz den in Absatz 1 genannten Stellen für die gleichen Zwecke und in gleichem Umfang Auskunft erteilen wie vergleichbaren deutschen Stellen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die Auskunft nur zu dem Zweck verwenden darf, für den sie erteilt worden ist. Eine Auskunft unterbleibt, soweit schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, insbesondere wenn im Empfängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht gewährleistet ist.

(3) Regelmäßige Benachrichtigungen über strafrechtliche Verurteilungen und nachfolgende Maßnahmen, die im Zentralregister eingetragen werden (Strafnachrichten), werden nach den hierfür geltenden völkerrechtlichen Verträgen, die der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedurften, erstellt und übermittelt. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.
viele Grüsse und vielen Dank für die Hilfe

Markus

Verfasst: Do Okt 15, 2009 3:45 am
von rabiene
MarkusZ hat geschrieben:
Könntest du mir dazu bitte eine Quelle nennen wo das schwarz auf weiss nachzulesen ist ?
Nein das kann ich nicht...weil ich keinen Zugang zu den internen Akten des BZR habe wo das hoechst wahrscheinlich festgehalten ist....
Oder sind das deine persönlichen Erfahrungen
Nicht persoenlich, aber familiaer...meine Schwester arbeitet beim BKA und die hat mir gesagt wenn irgendwer eine Auskunft aus dem BZR haben will,muss der Dienstweg eingehalten werden und da dies lange dauert...du weisst ja Beamte und schnell..das geht ja garnicht..... wird sich Canada nicht die Muehe machen....und die Auskunft die ueber das normale FZ hinausgeht, heisst auch anders wenn ich mich jetzt nicht irre und das verlangen sie ja nicht...

Und wenn du mal richtig liest..es steht ueberall "wird Auskunft erteilt" heisst ja, das dafuer erstmal wer fragen muss und der Aufwand ist viel zu gross um fuer jeden Einwanderer eine komplette Auskunft einzuholen...und wenn fuer die spinnerten Amis ein FZ reicht,reicht das fuer Canada schon lange..und DAS sind meine persoenlichen Erfahrungen...den Ami-teil mein ich.. :wink: