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Rente auszahlen lassen

Verfasst: Di Sep 02, 2008 4:49 am
von Mexico
Sorry wenn ich hier so einfach reinplatze und mir nicht alle Foren anschaue .
Gibt es irgend einen Auswanderer ,der sich seine Rente auszahlen gelassen hat .( sprich seine Abeitnehmer anteile ).
Wäre mir sehr wichtig .
Oder bestehen erfahrungen zu meiner Frage .
VlG aus Mexico
Günni

Verfasst: Di Sep 02, 2008 7:20 pm
von Siggi!
Hallo Günni,

meine Frau hat sich die Arbeitnehmeranteile auszahlen lassen. Das ging aber nur, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Für Deutsche ist das unmöglich.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mi Sep 03, 2008 6:43 am
von Siggi!
Günni hat geschrieben:Ich möchte gerne wissen wie die Beiträge berechnet wurden (natürlich ohneorginalangaben) mach mir eine Beispielrechnung .
Beispiel für 3 Jahre
Jahr 2002 / Gehalt pro Monat = 2000 / RV (Arbeitnehmeranteil) = 191
Jahr 2003 / Gehalt pro Monat = 2000 / RV (Arbeitnehmeranteil) = 195
Jahr 2004 / Gehalt pro Monat = 2100 / RV (Arbeitnehmeranteil) = 204,74
Der Auszahlungbeitrag berechnet sich wie folgt: 191*12+195*12+204,74*12 = 7088,88 Euro, d. h. der Auszahlungsbeitrag hängt nur von den tatsächlich entrichteten Beiträgen ab.
Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true

Wenn man weniger als 5 Jahre eingezahlt hat, gibt es ggf. noch eine Möglichkeit:
http://www.aspect-online.de/news/ansich ... sicherung/

Sonst hilft also nur eins: Eine andere Staatsbürgerschaft annehmen (damit verliert man automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft). Aber damit verliert man auch die Möglichkeit im Notfall nach D zurückkommen und Hartz IV oder andere Sozialleistungen beantragen zu können.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mi Sep 03, 2008 8:53 am
von Caribe-Klaus
Schon mal interessant zu sehen, mich welch trockenem Zahlenmaterial sich Siggi schon in aller Frühe beschäftigt... :wink:

Also sicherlich bin ich kein Fürsprecher der Rentenversicherung, aber Mann/Frau sollte auch nicht aus den Augen verlieren, es geht dabei nicht nur um die eigene Rente sondern auch um andere Leistungen. Wer und wann jemand die vielleicht mal in Anspruch nehmen muss - weiss niemand vorher.

Gruss Klaus

Verfasst: Mi Sep 03, 2008 2:35 pm
von Mexico
Danke Siggi
Dieses war mal endlich mal eine Information die man auch gebrauchen kann.
Zum Hintergrund :
Ich habe Siggi gebeten mir diese Information zu geben und er wollte sie hier ins Forum für alle rein stellen .
Ich bin dabei mir meine Rente auszahlen zu lassen weil ich der Ansicht bin das mir in 23 Jahren("eventuell" mit 67) nicht mehr das Ausgezahlt wird das mir auch zusteht . Ich habe schon 23 Jahre eingezahlt und von diesen Jahren habe ich 15 Jahre sehr gut verdient .
Jetzt könnte ich von meinen Arbeitnehmeranteilen hier in Mexico noch richtig viel anfangen und für meine spätere Rente selber zu sorgen . Somit würde ich mir meinen Lebenabend sicherer gestalten .
Dieses zum Hintergrund .
Gruß aus Mexico
Günni

Verfasst: Mi Sep 03, 2008 6:32 pm
von rhonabeck
Siggi! hat geschrieben:meine Frau hat sich die Arbeitnehmeranteile auszahlen lassen. Das ging aber nur, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Für Deutsche ist das unmöglich.
Hallo,

ja, das ist richtig, wir haben uns auch erkundigt. Deshalb bekommt mein Mann jetzt Rente: 720 Euro im Monat, ein Heidengeld. Liegt unterhalb der Armutsgrenze in Deutschland. Da aber Suedafrika Auslandsrenten nicht besteuert, werden in Deutschland Steuern faellig, und zwar 25%. Und das, obwohl wir ueberhaupt nichts mehr in Deutschland haben, u.a. auch kein zustaendiges Finanzamt mehr. Lt. Angabe der Rentenversicherung duerfen wir uns aussuchen, bei welchem Finanzamt wir bezahlen wollen.

Ist das nicht der Gipfel der Unverschaemtheit? Gott sei Dank sind wir auf das Geld nicht angewiesen, aber fuer uns ist das "das Aergernis der Woche"!

Liebe Gruesse

Verfasst: Mi Sep 03, 2008 7:53 pm
von Siggi!
Hallo,

bei beschränkter Steuerpflicht gibt es einen Mindeststeuersatz von 25%. Wenn ihr weiter einen Wohnsitz in D (bei Freunden/Verwandten) hättet, dann würdet ihr unbeschränkt steuerpflichtig sein und dann wäre das Existenzminimum steuerfrei! Wohnsitz in D = 0% (statt 25%) Steuern!

Unabhängig davon sollte nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig sein. Das sind ca. 20% (richtet sich nach dem Eintrittsalter)
http://www.steuerlexikon-online.de/Ertr ... belle.html
20% von 720 Euro = 140 Euro Ertragsanteil
Davon 25% Steuern bei beschränkter Steuerpflicht: 35 Euro.

Ruhegehälter sind laut DBA nur in Südafrika zu versteuern, es sei denn es handelt sich um eine Pension für eine frühere Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Schaut mal hier §16 an:
http://www.lemaitre.de/dba-d/SUED73.html

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Sep 04, 2008 6:53 pm
von rhonabeck
Hallo Siggi,

das ist ja aeusserst interessant! (Soweit ich das mit meinem beschraenkten Medizinerverstand kapiert habe.)

Vielen Dank fuer die kompetente Hilfe. werde mich bei Gelegenheit gerne revanchieren :wink:

Liebe Gruesse

Verfasst: Do Sep 04, 2008 8:03 pm
von Siggi!
werde mich bei Gelegenheit gerne revanchieren
Toll, dann habe ich eine Spritze gut! :D :cry:

Wenn noch etwas unklar ist, dann frag ruhig (ggf. auch per PN).

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Sep 05, 2008 10:35 am
von Agip Bella
Hallo :)

es gab mal eine Zeit in den End50er und Anfang 60er des letzten Jahrhunderts, da konnten sich Ehefrauen ihre bis dahin erworbenen RV-Eigenanteile auszahlen lassen.

20 Jahre später haben die meisten von ihnen die Anteile wieder eingezahlt, um in der Verbindung mit den Rentenanteilen aus den Erziehungszeiten der Kinder eine eigene kleine Rente zu erhalten :!:

Eine Auszahlung also Kapitalisierung ist m.E. für Deutsche nur bei Betriebsrenten und Zusatzsrenten über die VBL (Versorgungskasse des Bundes und der Länder) möglich. Für den Betrag muß dann der volle Steuersatz und ! die vollen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden !!

Verfasst: Sa Sep 06, 2008 3:43 pm
von sirtaki
als mir vor jahren der erste (unaufgeforderte) rentenbescheid (über das, was ich in ca. 17 jahren zu erwarten HÄTTE...*haha*) in haus geflattert ist, wurde mir schlecht, als ich sah, WIEVIEL ich eingezahlt hatte und was das, clever angelegt, heute wäre...

ich hab mal *achtungironiean* bei der rentenversicherung angefragt, ob sie mir das geld, mit dem sie ja nun lange genug unverzinst gearbeitet hätten, nicht bitte auszahlen wollten.... da kam dann tatsächlich eine lange epistel, warum das NICHT geht...

also üben wir uns in demut und hoffen, dass, bis wir dran sind, noch ein fitzelchen einer einheitsrente übrig ist.... :twisted:

Verfasst: So Sep 07, 2008 5:43 pm
von rabiene
Ich bin dabei mir meine Rente auszahlen zu lassen weil ich der Ansicht bin das mir in 23 Jahren("eventuell" mit 67) nicht mehr das Ausgezahlt wird das mir auch zusteht . Ich habe schon 23 Jahre eingezahlt und von diesen Jahren habe ich 15 Jahre sehr gut verdient .
Dann wirst du aber nichts bekommen..denn alles was ueber 5 jahre ist wird nicht ausgezahlt und als Deutscher schonmal garnicht.

Hier mal eine aehnliche Frage aus den FAQ der BFA
Ich war zwar ursprünglich Deutsche, bin jetzt aber USA-Staatsbürgerin. Bis zu meiner Auswanderung habe ich 8 Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Kann mir schon jetzt meine Rente in einer Summe ausbezahlt werden?
Eine Beitragserstattung ist in diesem Falle nicht möglich, da Sie bereits für mindestens fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichtet haben. Sie können mit Erreichen der Regelaltersgrenze (zurzeit das vollendete 65. Lebensjahr) eine deutsche Rente beanspruchen. Ob bereits vorher ein Anspruch besteht, hängt vom Umfang Ihrer Beiträge zur amerikanischen Rentenversicherung ab.
Ausserdem kannst du dich als deutscher freiwillig weiter versichern und deshalb bezahlen die die Rente nicht aus....wir haetten das auch gerne gemacht,weil man das hier viel besser anlegen kann..aber nix ist... :cry:

Verfasst: Di Jul 08, 2014 7:55 pm
von Ralfrosarito
Siggi! hat geschrieben:meine Frau hat sich die Arbeitnehmeranteile auszahlen lassen. Das ging aber nur, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Für Deutsche ist das unmöglich.
Hallo Siggi wollte dich mal fragen um du weisst ob sich was an unserer Renten auszahlung geandert hat, bin vor 15 jahren augewandert und lebe in Mexico moechte vielleicht bald Heiraten und glaube nicht wie Herr Bluem das unsere Rente sicher ist :) versuche herauszufinden was fuer moeglichkeiten ich zur verfuegung habe, habe schon mit der rentenversicherung telefoniert aber die sind ja nicht gerade hilfbereit, habe schon daran gedacht einen Anwalt in deutschland damit zu beauftragen. Bin dankbar fuer jeden hilfreichen beitrag.
LG Ralf

Verfasst: Di Jul 08, 2014 8:47 pm
von Siggi!
Hallo Ralf,

hier findest Du alle Infos zur Beitragserstattung:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... attung.pdf
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Beitragserstattung dann möglich ist, wenn aus den eingezahlten Beiträgen keine Leistung gezahlt werden kann. Das trifft sowohl auf den Versicherten selbst als auch auf seine Hinterbliebenen zu.
...
Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.
...
Als Deutscher dürfen Sie sich grundsätzlich immer freiwillig versichern, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind – egal, wo Sie sich gerade aufhalten.
Gruß
Siggi