Geschieden mit Kind nach Salzburg

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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chartysue
Beiträge: 2
Registriert: Fr Nov 27, 2009 11:50 pm

Geschieden mit Kind nach Salzburg

Beitrag: # 35082Beitrag chartysue »

Hallo,

ich bin neu hier und habe mich jedoch schon seit einiger Zeit hier ein wenig durchgelesen. Dennoch sind für meine Situation ein paar Fragen offen und ich hoffe, dass Ihr mir hier ein paar Tipps geben könnt.
Ich werde voraussichtlich mit meiner 6jährigen Tochter nächstes Jahr nach Salzburg auswandern, da meine Eltern dahin gehen werden inkl. der Firma in der ich angestellt bin.

Nun ist es so, dass ich geschieden bin und mit meinem Ex das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter habe. Ich weiß, dass er einem Umzug zustimmen muss, aber das dürfte eigentlich kein Problem sein, wenn ich ihm garantiere, dass er seine Tochter wie bisher sehen kann. Und das ist im Prinzip problemlos möglich, da ich von Salzburg in max. 2 Stunden Autofahrt bei ihm bin.

Nun zu meinen Fragen:

1. Welche Unterlagen benötige ich von ihm für den Umzug und die diversen Meldeverfahren in Österreich, inkl. Schule, Hort, Krankenkasse etc. Reicht da ein entsprechendes Schreiben seinerseits mit Ausweiskopie, dass er sich mit allem einverstanden erklärt oder müssen dann diese Schreiben behördlich oder notariell beglaubigt sein?

2. Der Umgang mit seiner Tochter - 1 Tag ohne Übernachtung alle 2 Wochen am Wochenende (10.00 Uhr bis 19.00 Uhr) - findet zwar seit 1,5 Jahren wieder regelmäßig statt, könnte aber jederzeit kippen, da er Alkoholiker ist und hier auch das hiesige Jugendamt eingeschaltet ist. Welches Jugendamt ist für mich dann zuständig im Falle des Falles: Österreich oder Deutschland?

3. Der Unterhalt kommt auch mehr oder weniger regelmäßig, 2 Jahre kam er gar nicht. Welche Behörden kommen dann hier zum Tragen: Österreich oder Deutschland?
Zählt für den Unterhalt die deutsche Regelung weiter oder kommt dann hier die Österreichische zum Tragen?

4. Kindergeld: Beziehe ich dann Österreichisches "Kindergeld" oder weiterhin das Deutsche?

5. Ich besitze hier eine Wohnung (Eigentum), die ich eigentlich auch gerne behalten würde für die Umgangswochenenden und ggf. für die Ferien, wobei ich definitiv keine 6 Monate in Deutschland wäre. Meine Eltern würden für ihre Deutschlandaufenthalte (auch keine 6 Monate im Jahr) auch diese Wohnung nutzen. Ist das möglich oder gibt es da Probleme? Mein Lebensmittelpunkt wäre eindeutig Österreich (Wohnsitz, Arbeit, Schule, Hort) und auch unsre ganzen persönlichen Sachen, inkl. Auto etc. würden in Österreich gemeldet sein. Ich würde die Wohnung insofern gerne behalten, da ich meine Tochter ja schlecht für 1 Tag mit dem Zug hin und her schicken kann/will und mir aber auch nicht alle 2 Wochen für 2-3 Tage ein Hotel leisten kann und will, geschweige denn für z.B. 1 Woche Ferien. Und für 1 Tag will ich nicht das Vollstressprogramm (morgens hin, abends zurück), da ich hier ja auch noch Freunde habe, ebenso wie meine Tochter, die wir dann gleichzeitig besuchen könnten.

Hoffe, Ihr könnt mir hier noch ein paar Antworten geben oder zumindest Tipps, wohin ich mich wenden kann, um eine Klärung zu finden.

Danke Euch ganz herzlich.

Vg Charty
Jordania
Beiträge: 124
Registriert: Do Aug 06, 2009 7:44 am

Beitrag: # 35087Beitrag Jordania »

Ich versuchs mal:
1. So ein Schreiben dürfte meist reichen - oft wird auch gar nichts gefragt oder verlangt, ich würde ungefragt gar nichts dazu sagen.

2., 3., 4.: wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ö hat, ist grundsätzlich Ö zuständig, Jugendamt, Kindergeld ( da gibt es auch Familienbeihilfe, sieh zu, dass dir jemand sagt, was du alles beantragen kannst). UVG fällt dann flach, da steht man sich in Österreich schlechter.

5. Klar kannst du deine Eigentumswohnung behalten - was sollte dagegen sprechen?
chartysue
Beiträge: 2
Registriert: Fr Nov 27, 2009 11:50 pm

Geschieden mit Kind nach Salzburg

Beitrag: # 35092Beitrag chartysue »

Hallo Jordania,

danke erst einmal wegen Deinen Antworten, die mir schon einmal weitergeholfen haben. Gibt es da eine zentrale Stelle an die ich mich wenden kann, was ich alles beantragen muss/kann?

Das Thema mit der Wohnung kam hoch wegen der steuerlichen Thematik. Ich muss ja nachweisen, wie lange ich in Deutschland pro Jahr bin und bei einer mehr oder weniger voll eingerichteten Wohnung in Deutschland würden die Deuschen da angeblich Zicken machen.

Vg Charty
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