Auswandern nach Antalya step by step...

Türkiye - europäisch und asiatisch in einem, wenn auch in einem stark ungleichen Verhältnis ;-)

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abdulaziz
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Auswandern nach Antalya step by step...

Beitrag: # 42245Beitrag abdulaziz »

Hallo ihr Lieben !

Freue mich dieses Forum gefunden zu haben und hoffe dass ihr mir ein wenig mit euren Tipps helfen könnt.

Doch erst einmal zu meiner Situation:

Bin geborener Türke (mitlerweile deutscher Staatsbürger), habe eine Türkin zur Ehefrau und 2 Kinder (10 und 8 ), die die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.

Wir wollen in die Türkei zurück bzw auswandern, da ich und die Kinder dort noch nie gelebt haben, trauen uns aber nicht, es auf einem Schlag zu versuchen.

Ich werde als erstes meine Frau mit den Kindern vorschicken, sie von Deutschland aus finanziell unterstützen, bis wir dort eine Existenz aufgebaut haben und werde dann in 2-3 Jahren nachziehen.

Sie hat dort ihre Eltern und Geschwister, eine eigene Wohnung haben wir zwar auch schon, aber noch nicht abbezahlt.

Als allererstes muss ich mich für ihre reibungslose Auswanderung von Köln nach Antalya kümmern und hab jede menge Fragen, die der eine oder andere vielleicht beantworten kann.

- Wo fange ich am besten an und um was muss ich mich alles kümmern ?
- Kann ich sie noch in DE angemeldet lassen, oder muss ich sie tatsächlich abmelden?
- Muss ich mich jetzt schon um die Übernahme ihrer Rente zur Türkei kümmern, oder hat das noch Zeit ?
- Wir das Kindergeld auf 20 € pro Kind gesenkt oder gibt es da auch Ausnahmen ?
- Was wird aus meinem Status in der Lohnsteuerkarte weiterhin Klasse 3 oder werde ich auf 1 zurückgestuft.

Wo kann ich mich über all das informieren ? Was muss ich noch beachten ?

Das ist vielleicht zuviel auf einmal, aber würde mich wirklich über jedes Statement freuen.

Danke schonmal im Voraus !!! :D
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Siggi!
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Beitrag: # 42251Beitrag Siggi! »

Hallo,

herzlich Willkommen im Forum.

2-3 Jahre getrennt von der Familie, das ist eine Entscheidung, die ich mir gut überlegen würde. Das kann eine große Entfremdung mit sich bringen. Was hilft es Dir, die Familie so vorauszuschicken? Du schreibst, sie sollen dort eine Existenz aufbauen. Wie darf ich das verstehen, soll Deine Frau dort ein Geschäft eröffnen oder eine Arbeitsstelle annehmen?

Wenn sie die Wohnung in DE aufgibt, dann musst Du sie abmelden. Die Meldegesetze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Frag einfach beim Einwohnermeldeamt nach, um sicher zu gehen.

Kindergeld ist an unbeschränkte Steuerpflicht der Kinder in DE gekoppelt. Verbringen die Kinder nur noch die Schulferien in DE, so gibt es gar kein Kindergeld mehr.

Das Ehegattensplitting hat als Voraussetzung die unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__26.html
Das ist wohl i.a. nicht mehr gegeben. Auf Steuerklasse 1 kommst Du sicher nicht, aber Steuerklasse 2 (dauernd getrennt lebend). Es kommt auf die tatsächlichen Umstände und nicht auf die Meldung an. In Steuerklasse 2 zahlst Du dann Steuern wie ein Lediger. Lediglich kannst Du Beträge, die Du zum Unterhalt Deiner Familie bereitstellst steuerlich (innerhalb bestimmter Höchstgrenzen) geltend machen.

Gruß
Siggi
abdulaziz
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Wohnort: Köln

Beitrag: # 42252Beitrag abdulaziz »

Siggi! hat geschrieben:Hallo,

herzlich Willkommen im Forum.
Vielen herzlichen Dank ! :)
Siggi! hat geschrieben:2-3 Jahre getrennt von der Familie, das ist eine Entscheidung, die ich mir gut überlegen würde. Das kann eine große Entfremdung mit sich bringen. Was hilft es Dir, die Familie so vorauszuschicken? Du schreibst, sie sollen dort eine Existenz aufbauen. Wie darf ich das verstehen, soll Deine Frau dort ein Geschäft eröffnen oder eine Arbeitsstelle annehmen?
Das mit der Entfremdung haben wir uns auch schon überlegt, aber da müssen wir leider durch. Ich werde ihnen monatlich finanzielle Stütze zusenden. Dazu müsste sie noch nebenbei ein wenig jobben.

Der Lebensunterhalt hier in Deutschland (4 Köpfe) ist uns wesentlich teurer als wenn nur ich hier bleibe und sie von hier aus ein wenig unterstütze. Nebenbei muss ich noch die Wohnung in Antalya abbezahlen, welches ich für ungewisse Zeit nicht mehr abbezahlen könnte, falls ich mitauswandern würde. Dauert nunmal halt, bis man einen angemessenen Job findet.


Siggi! hat geschrieben:Wenn sie die Wohnung in DE aufgibt, dann musst Du sie abmelden. Die Meldegesetze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Frag einfach beim Einwohnermeldeamt nach, um sicher zu gehen.
Werde die Wohnung ersteinmal behalten, bis ich was kleineres und günstigeres finde für mich alleine. Ja, werd ich machen...
Siggi! hat geschrieben:Kindergeld ist an unbeschränkte Steuerpflicht der Kinder in DE gekoppelt. Verbringen die Kinder nur noch die Schulferien in DE, so gibt es gar kein Kindergeld mehr.

Das Ehegattensplitting hat als Voraussetzung die unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__26.html
Das ist wohl i.a. nicht mehr gegeben. Auf Steuerklasse 1 kommst Du sicher nicht, aber Steuerklasse 2 (dauernd getrennt lebend). Es kommt auf die tatsächlichen Umstände und nicht auf die Meldung an. In Steuerklasse 2 zahlst Du dann Steuern wie ein Lediger. Lediglich kannst Du Beträge, die Du zum Unterhalt Deiner Familie bereitstellst steuerlich (innerhalb bestimmter Höchstgrenzen) geltend machen.

Gruß
Siggi
Kindergeld und Lohnsteuerklasse müsste ich dann doch Vorort abklären evt. einen Termin zum Vorsprechen vereinbaren. Vielen Dank Siggi für die Antwort.

Kennst du vielleicht auch eine Anlaufstelle die uns persönlich bei unserem Vorhaben informieren könnte ?

Gruß abdulaziz
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Siggi!
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Beitrag: # 42257Beitrag Siggi! »

Hallo,

Auswandererberatung macht das Raphaels-Werk:
http://www.raphaels-werk.de/site/de/auswanderung.html

Gruß
Siggi
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