WHV trotz Eintrag ins BZR?! Bitte um Hilfe.

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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Demethadron
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WHV trotz Eintrag ins BZR?! Bitte um Hilfe.

Beitrag: # 45364Beitrag Demethadron »

Hi,
mein großer Traum ist und war schon immer ein work&travel in Australien.

Ich habe mir vor einigen Tagen einen Fragebogen zur Beantragung eines WHV's von australien shop frankfurt ausgedruckt und auf diesem finde ich nun folgende Frage:

"Sind Sie jemals wegen einer Straftat oder Gesetzesübertretung in irgendeinem Land vor Gericht gewesen oder verurteilt worden?"

Ich wurde wegen eines schwerwiegenden Jugendfehler (BTMG) vor 3 Wochen nach Jugendstrafrecht zu einer Woche Jugendarrest, und einer Geldauflage von 800 Euro verurteilt und somit habe ich einen Eintrag ins Bundeszentralregister.

Ist es damit noch möglich das WHV zu erhalten?
Wie handhabe ich das, wie soll ich mich nun Verhalten um die Chancen möglichst hoch zu halten?

Grüße
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henry
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Re: WHV trotz Eintrag ins BZR?! Bitte um Hilfe.

Beitrag: # 45366Beitrag henry »

Demethadron hat geschrieben:Hi,
mein großer Traum ist und war schon immer ein work&travel in Australien.

Ich habe mir vor einigen Tagen einen Fragebogen zur Beantragung eines WHV's von australien shop frankfurt ausgedruckt und auf diesem finde ich nun folgende Frage:

"Sind Sie jemals wegen einer Straftat oder Gesetzesübertretung in irgendeinem Land vor Gericht gewesen oder verurteilt worden?"

Ich wurde wegen eines schwerwiegenden Jugendfehler (BTMG) vor 3 Wochen nach Jugendstrafrecht zu einer Woche Jugendarrest, und einer Geldauflage von 800 Euro verurteilt und somit habe ich einen Eintrag ins Bundeszentralregister.

Ist es damit noch möglich das WHV zu erhalten?
Wie handhabe ich das, wie soll ich mich nun Verhalten um die Chancen möglichst hoch zu halten?

Grüße
Demethadron hat geschrieben:Nun habe ich Telefonisch erfahren das ein WHV auch mit "nur" einem Eintrag ins BZR nicht möglich ist.

Nun habe ich gehört man könne diesen Eintrag auf Antrag löschen/tilgen lassen..

Wie viel Zeit muss verstreichen um jenen verschwinden zu lassen?
Bzw. macht es Sinn diese Unternehmungen unmittelbar nach vollendung der Auflagen zu straten?
@Deme, ich hab deine beiden beitraege nochmal hierhin gestellt. es bringt ja nichts, wenn du jedesmal einen neuenm thread aufmachst.

also du bist verurteilt worden: dann hast du doch zwangslaeufig kontakt gehabt mit einem gericht. DORT wisssen die haargenau, glaub es mir, wie lange deine eintragung bestehen bleibt. und sie sagen dir auch, ob ein Eintrag nach Loeschung nicht dennoch an gewisse Stellen noch weitergegeben wird.
Gruesse Henry
Oryx
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Beitrag: # 45371Beitrag Oryx »

Allerdings - nur mal so ganz allgemein gesprochen - wenn Du erst vor 3 Wochen verurteilt wurdest, dann wird die Löschung wohl noch eine Weile dauern, denn die Verurteilung ist ja noch ganz frisch. Warum hast Du auch so einen Mist gemacht? Rauschgift ist keine "Jugendsünde", das ist einfach nur Dummheit. Sei mir nicht böse, aber darüber solltest Du mal nachdenken. Dann gibt es vielleicht noch andere Dinge, die Du "löschen" solltest, zum Beispiel Deine "Freunde".

Und so, wie Jugendliche heutzutage von Gerichten mit Samthandschuhen angefasst werden, bist Du wohl nicht nur mit ein paar Gramm Haschisch erwischt worden, sondern hast gedealt, und zwar wahrscheinlich mit schwereren Sachen. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die Australier Dich dann haben wollen. Ganz ernst. Was sollen sie mit jemandem, der so eine Vorgeschichte hat? Du wirst Dich ja nicht ändern. Dort wirst Du wahrscheinlich dasselbe versuchen. Und solche Leute lässt niemand gern in sein Land.

Klingt vielleicht jetzt ein bisschen hart, aber gerade wir hier in Namibia haben schlechte Erfahrungen mit jugendlichen Kriminellen aus Deutschland gemacht, die hierher verfrachtet wurden, damit sie sich bessern sollten. Und dann haben sie hier genauso weitergemacht wie in D. Die mussten jetzt alle das Land verlassen, weil die Regierung sie hier nicht mehr haben wollte.

Komisch, ich war immer brav und habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen, und mir hat niemand einen kostenlosen "Besserungsaufenthalt" in einem schönen, warmen Land angeboten. Das bekommt man wohl nur, wenn man kriminell ist. Tolle Belohnung für die Anständigen.
Jordania
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Beitrag: # 45395Beitrag Jordania »

Bei der Strafhöhe kann es nicht allzuviel gewesen sein. Und Jugendarrest und Geldauflage werden m.Wissens nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen.
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henry
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Beitrag: # 45400Beitrag henry »

Jordania hat geschrieben:Bei der Strafhöhe kann es nicht allzuviel gewesen sein. Und Jugendarrest und Geldauflage werden m.Wissens nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen.
@Jordania: es gibt "fuehrungszeugnisse" verschiedener Stufen. was einen potenziellen privaten Arbeitgeber nicht zu interessieren hat, kann zum beispiel durchaus interessant sein, wenn der Staat Arbeitgeber sein soll. und bei einer Visumserteilung hat der betreffende Staat sicherlich auch das Recht auf weitergehende oder sogar komplette auskunft.

und da kann es dann schon von bedeutung sein, was Oryx sagte (bin uebrigens auch der Meinung wie Oryx):
Oryx hat geschrieben:Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die Australier Dich dann haben wollen. Ganz ernst. Was sollen sie mit jemandem, der so eine Vorgeschichte hat?
Gruesse Henry
Jordania
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Beitrag: # 45402Beitrag Jordania »

Du musst mir ja nicht glauben.
MamboJoe
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Beitrag: # 45408Beitrag MamboJoe »

Wenn die Frage wortwörtlich lautet:
"Sind Sie jemals wegen einer Straftat oder Gesetzesübertretung in irgendeinem Land vor Gericht gewesen oder verurteilt worden?"
ist es doch unerheblich, ob die Strafen noch im Bundeszentralregister stehen oder nicht.

Wenn man sicher ist, dass die Vorstrafen gelöscht wurden, kann man zwar die Frage mit Nein beantworten und hoffen, dass es niemand merkt, jedoch hat man damit die Frage nicht korrekt beantwortet.

Siehe auch http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/n ... __nnn=true

Die Fristen für die Löschungen sind auch im Internet zu finden, wobei man sich aber nicht auf Meinungen von Hobbyjuristen verlassen sollte.

Mambo Joe
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henry
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Beitrag: # 45409Beitrag henry »

MamboJoe hat geschrieben: Wenn man sicher ist, dass die Vorstrafen gelöscht wurden, kann man zwar die Frage mit Nein beantworten und hoffen, dass es niemand merkt, jedoch hat man damit die Frage nicht korrekt beantwortet.
nach DEUTSCHER rechtslage darf man aber bestimmte Fragen falsch beantworten, die zum Beispiel nicht haetten gestellt werden duerfen, zum Beispiel die Frage eines Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft.

aber du hast natuerlich recht, hier geht es ja um Australien - und die wollen das halt wissen, auch wenn es bereits geloescht wurde.

und ich wiederhole nochmals: auch wenn was "geloescht" wurde im bundeszentralregister, dann bleibt es dennoch vorhanden - und bestimmte Stellen (nur eben nicht mehr alle) kommen auch nach der "Loeschung" noch an die Daten..
Gruesse Henry
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