Bitte um Hilfe: Steuern Österreich - Deutschland

Man kann ja auch aus dem Ausland kommen...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Latara_R
Beiträge: 3
Registriert: Mi Mai 16, 2012 4:26 pm

Bitte um Hilfe: Steuern Österreich - Deutschland

Beitrag: # 46430Beitrag Latara_R »

Hallo liebes Forum,

ich hab ne wichtige Frage und hoffe ihr könnt mir helfen!
Ich bin Freiberuflerin und komme aus Österreich. Nun bin ich seit Oktober 2011 in Deutschland gemeldet und bin in Österreich noch nicht abgemeldet.
Nun ist es aber so, dass ich für das nächste Jahr wahrscheinlich doch wieder hauptsächlich in Österreich arbeiten muß und mich in Deutschland daher für das nächste Jahr wieder abmelden möchte.

Nun meine Frage: Wie mach ich das am Besten? Ich habe ja 2011 nur 4 Monate in D verbracht und 2012 werden es etwas über 5 Monate. Daher werde ich doch in Ö die Steuern zahlen müssen, oder? Wie verklicker ich das dem deutschen Finanzamt am Besten?
Ich freu mich über alle konstruktiven Antworten und bedanke mich im Vorhinein für eure Hilfe!
lg Latara
Benutzeravatar
Siggi!
Moderator
Beiträge: 6284
Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
Wohnort: Republik Krim, RU

Beitrag: # 46431Beitrag Siggi! »

Hallo Latara,

Die Frage ist, von wo aus die Leistung erbracht wurde. Das ist sehr wichtig, da Freiberufler dort Steuern zahlen, wo sie ihre Betriebsstätte haben (s. Festlegung im DBA).

Beispiel 1: Ich reise 3 Monate nach Malaysia und erbringe vor Ort Leistungen für einen Kunden. Ich wohne im Hotel, habe beim Kunden kein festes Büro (mit Namenschild, sondern sitze an wechselnden Orten, dort wo mal ein Platz frei ist bzw. meine Leistung benötigt wird). Keine Steuerpflicht in Malaysia, sondern nur am Ort der Betriebsstätte (z.B. im Land des Wohnsitzes).

Beispiel 2: Ich habe eine normale Mietwohnung in DE und erbringe von meinem Wohnzimmer aus Leistung für einen Kunden in Frankreich. Jetzt existiert eine Betriebsstätte in DE, somit Steuerpflicht in DE (nicht am Sitz des Kunden in Frankreich).

Beispiel 3: Ich reise in verschiedenen Ländern umher, miete immer nur für ein paar Monate Ferienwohnungen an und erbringe von dort aus Leistung für meine Kunden. Keine Steuerpflicht, nirgendwo auf der Welt, wenn ich mich in keinem Land länger als 183 Tage aufhalte!

Das Thema ist insgesamt komplex. Es kann auch passieren, dass Du in 2012 für die 5 Monate Steuern in DE zahlst, für den Rest in Österreich. Die Auslandseinkünfte unterliegen dann in DE womöglich dem Progressionsvorbehalt. Das hängt von vielen Details Deines Falles ab. Insgesamt nichts für ein Forum, sondern für einen Steuerberater. Aber nicht ein Wald- und Wiesenberater, sondern einer mit Spezialgebiet internationales Steuerrecht.

Gruß
Siggi
Latara_R
Beiträge: 3
Registriert: Mi Mai 16, 2012 4:26 pm

Beitrag: # 46432Beitrag Latara_R »

Hallo Siggi,

danke für die rasche Antwort!
Den Steuerberater würde ich mir ja leisten wenn ich in dieser Zeit halbwegs gut verdient hätte. Nur habe ich leider so wenig bisher verdient, dass ich sowohl in Ö als auch in D noch unter die Mindestgrenze falle.

Ich habe sowohl in Ö als auch in D Geld verdient. In D hatte ich ein paar Auftritte (als Schauspielerin) und in Ö auch. In D zusätzlich einen Minijob eben weil ich so wenig verdient habe und das alles erst im Anlaufen war...
Sprich 2011 hatte ich bis Mai ein regelmäßiges Einkommen in Ö und ab Oktober in D (wo ich wie gesagt sehr wenig verdient habe)
2012 habe ich bisher hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) in D verdient. Ab Juni wird es sich aber umdrehen..

Blöde Frage aber: Gibt es irgendein Formular für den Fall dass man so kurz steuerpflichtig war oder sollte ich das mittels Brief regeln?
Benutzeravatar
Siggi!
Moderator
Beiträge: 6284
Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
Wohnort: Republik Krim, RU

Beitrag: # 46434Beitrag Siggi! »

Hallo Latara,

für Schauspieler gibt es wieder Sonderregelungen. Die sind immer am Orte des Auftritts zu versteuern. (Sonst würden die internationalen Superstars ja nirgendwo zahlen.) Aber damit kenne ich mit überhaupt nicht aus. Sorry.

Kannst Du nicht bei Kollegen nachfragen, so ungewöhnlich dürfte das ja in Deinem Berufsstand nicht sein.

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Do Mai 17, 2012 5:47 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Latara_R
Beiträge: 3
Registriert: Mi Mai 16, 2012 4:26 pm

Beitrag: # 46445Beitrag Latara_R »

Danke auf jeden Fall für die Antwort! Ich mach mich nochmal schlau :)
Antworten

Zurück zu „Deutschland - einwandern?“