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Kurzzeitvisum für D ?

Verfasst: So Jul 01, 2012 10:54 pm
von Tropenagrar
Hallo,
jetzt hab ich auch mal eine Frage an die hier, die sich mit deutschem Visarecht auskennen:

Ich bin Deutscher, arbeite für eine Firma in einem afrikanischem Land und habe dort mittlerweile eine Lebensgefährtin (Afrikanerin). Irgendwann werden wir wohl auch heiraten.
Wenn ich jetzt mal meinem Urlaub kriege und nach Deutschland fahre, würd ich sie natürlich auch gerne mal mitnehmen.

Wie sieht das mit Visa aus? Mit oder ohne Trauring?
Familienzuführung kanns schlecht sein, weil ich ja derzeit nicht in Deutschland leben will.
Touristenvisum? Wie gross sind da die Chancen fürn Visum? Gibt es da einen Rechtsanspruch, oder ist das alles Behördenwillkür?

Danke für gute Antworten

Mike

Verfasst: So Jul 01, 2012 11:31 pm
von Siggi!
Hallo,

Rückkehrbereitschaft der Partnerin ist sehr wichtig, dazu muss sie ihre Verwurzelung im Land nachweisen, sprich: Arbeit/Einkommen im Heimatland, Kinder (die daheim bleiben), Immobilien, etc. können diese Verwurzelung nachweisen.

Touristenvisum = kein Rechtsanspruch, noch niemals ist eine Klage möglich.

Mit oder ohne Trauring? Gute Frage. Ich kann nur die Erfahrungen eines Bekannten wiedergeben: Man unterstellte beiden, dass sie mit dem Touristenvisum das Familienzusammenführungsvisum umgehen wollten: Visum abgelehnt! Wenn man es schafft, diese Bedenken zu zerstreuen (weil Du z.B. einen langfristigen Vertrag in ihrem Heimatland hast), dann sollte es vermutlich mit Trauring einfacher sein.

Variante 2: Du machst ein Familienzusammenführungsvisum und auf dem Papier lebt ihr dann (auch) in DE. Vorteil: Rechtsanspruch, mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise nach DE kein Problem. Nachteil: Hoher bürokratischer Aufwand, lohnt nur, wenn ihr oft (1-2 Mal im Jahr) reist.

Gruß
Siggi

Re: Kurzzeitvisum für D ?

Verfasst: Mo Jul 02, 2012 1:53 am
von henry
Tropenagrar hat geschrieben:Gibt es da einen Rechtsanspruch, oder ist das alles Behördenwillkür?
Behoerdenwillkuer gibt es in Deutschland nicht (Ausnahmen bestaetigen, wie immer, die Regel); es gibt das Recht auf "ermessensfehlerfreie" Entscheidung. Das Ermessen kann zur Ablehnung fuehren; dann ist das aber gerade keine Willkuer. Soweit zur Rechtslage.
Tropenagrar hat geschrieben: Wie sieht das mit Visa aus? Mit oder ohne Trauring?
Aufgrund meiner Erfahrungen (direkt ud indirekt): Deutscher will mit Auslaenderin aus armem Land nach Deutschland, angeblich (oder echt, was aber egal ist) zum Urlaubmachen - wird praktisch immer abgelehnt. Ausnahmen bestaetigen die Regel.

Bist du verheiratet und willst Urlaub mit deiner Ehefrau in Deutschland machen, dann wird dafuer - natuerlich - ein Visum erteilt.