Hallo und erste Fragen :-)

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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LoliAndy
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Hallo und erste Fragen :-)

Beitrag: # 47929Beitrag LoliAndy »

Hallo ihr lieben :-)

Erst einmal möchte ich ein dickes fettes Lob aussprechen... Mir haben die vielen Informationen hier ein großes Stück weiter geholfen bei meiner Entscheidung :-)

Ich hatte irwie diese ganze EU-regelungen noch nicht wirklich realisiert und bin von solchen "abstrusitäten" wie Arbeitserlaubnis, Visa, usw usw ausgegangen... Aber wenn man die Infos beachtet erscheint es ganz einfach ;-)

Nun zu meinem Vorhaben ^^ Will bzw. werde der Liebe wegen nach Wien (oder eher knapp daneben) ziehen. D.h. das ich mich um Wohnung und der gleichen nicht kümmern muss :-)
Allerdings haben sich noch ein paar unklarheiten bzgl. meines Jobs ergeben. Ich arbeite zur zeit Vollzeit als Grafikerin, bin nebenbei selbstständig und studiere nebenberuflich. Mein Arbeitgeber und ich denken nun an, meine Arbeitsstelle in ein "homeoffice" zu verwandeln. Somit würde ich in AT wohnen aber in Norddeutschland arbeiten.
Ich habe mir nun gedacht, das ich mich bei meinen Eltern in D melde um Konto, Versicherungen, Rente, Sozialabgaben usw. hier zu erhalten. Doch ist das so möglich? Mein liebes Finanzamt hat mir nur nett geantwortet das sie kein Beratungsunternehmen sind oder so ähnlich. Weiß einer von euch da mehr?
Theoretisch dürfte es kein Problem geben... aber so wie ich mich kenne stellt sich wieder irgendeine kleinigkeit quer...

Naja würde viel für eure Erfahrungen und Meinungen geben :-)
LG Andy
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Siggi!
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Re: Hallo und erste Fragen :-)

Beitrag: # 47930Beitrag Siggi! »

LoliAndy hat geschrieben:Ich habe mir nun gedacht, das ich mich bei meinen Eltern in D melde um Konto, Versicherungen, Rente, Sozialabgaben usw. hier zu erhalten.
1. Wenn Du die Arbeit in Österreich ausführst, musst Du dort auch versteuern. Das regelt das DBA mit Österreich. Bei mehr als 183 Tagen Anwesenheit im Kalenderjahr in Österreich fällt das Besteuerungsrecht an Österreich (also in diesem Jahr bleibt das Besteuerungsrecht noch in DE, auch wenn Du morgen wegziehst). Diese Regel gilt aber nur für das abhängige Beschäftigungsverhältnis!
2. Um welche Versicherungen geht es? Du musst bei den Gesellschaften anfragen, ob der Versicherungsschutz bestehen bleibt, wenn Du auch Dauer auswanderst. In der Regel wird das nicht gehen. Das KFZ sollte umgemeldet werden. Alles andere kann im Schadensfall riesige Probleme machen.
3. Rente: Das ist in der EU kein Problem. Dein Arbeitgeber kann die Sozialabgaben in Österreich abführen. Dadurch entsteht Dir später kein Nachteil.
4. Konto: Kannst Du in DE behalten, wenn Du darin einen Vorteil siehst.

Gruß
Siggi
LoliAndy
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Beitrag: # 47931Beitrag LoliAndy »

Hallo Siggi

danke für die promte Antwort.

Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe geht das so wie ich es mir erhofft habe wohl leider nicht... Theoretisch gesehen würde ich meine Einkünfte alle in D machen und nur das ganze Jahr in AT im "urlaub sein" wollen ^^ so mal ganz theoretisch gesprochen... Aber wenn ich mehr als 183 Tage in dem Land sein muss wo ich gern besteuert werden möchte dann passt das ja net.
Wie läuft denn dann so etwas ab? Ich mein, wenn ich nun in D wohne/arbeite meldet mich mein arbeitgeben ja überall an. Wie ist das denn nun wenn ich nicht mehr in D wohne. Da wäre es wohl fast besser die Arbeiten von meiner regulären Arbeit mit über meine Selbstständigkeit laufen zu lassen... aber dann kommt wieder das scheinselbstständiggedingel zum tragen...

Versicherungen wären der ganze Kram, KV, AV,RV und so weiter... Auto würde ich net mitnehmen. Aber das würde dann ja auch über eine private laufen wenn das so mit der arbeit nicht funktioniert.

Entsteht denn meinem Arbeitgeber Nachteile, wenn er meine Sozialabgaben nach AT ausführen muss?

hmmm... mal schlau machen.. aber danke erst mal für die Antwort...
LG
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Siggi!
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Beitrag: # 47933Beitrag Siggi! »

LoliAndy hat geschrieben:Theoretisch gesehen würde ich meine Einkünfte alle in D machen und nur das ganze Jahr in AT im "urlaub sein" wollen ^^ so mal ganz theoretisch gesprochen...
Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf eine Anmeldung. Sonst melde ich mich auf einer Südseeinsel mit 0% Steuern an und bin defakto das ganze Jahr in DE. Dann argumentiere ich: In DE mache ich nur sehr lange Urlaub, aber ich wohne in der Südsee.
Aber wenn ich mehr als 183 Tage in dem Land sein muss wo ich gern besteuert werden möchte dann passt das ja net.
Nein, so einfach ist das nicht. Erst ab 183 Tage Aufenthalt in Österreich bekommt Österreich ein Besteuerungsrecht, da das Gehalt von einer deutschen Betriebsstätte gezahlt wird. Würdest Du also z.B. 9 Monate in Österreich und 3 Monate in Deutschland verweilen, dann hätte Österreich nur für die 9 Monate ein Besteuerungsrecht. Würdest Du Dein Gehalt aber von einer Firma in Österreich erhalten, dann hätte unter den selben Bedingungen Deutschland kein Besteuerungsrecht, da Du dort weniger als 183 Tage warst. Internationales Steuerrecht ist kompliziert.
Wie läuft denn dann so etwas ab?
Ganz einfach: Du oder Dein Arbeitgeber stellst beim Finanzamt einen Antrag, dass Dein Einkommen in 2013 nicht mehr in DE besteuert werden soll. Dann zahlt Dein Arbeitgeber Dir das Gehalt aus, ohne Steuern abzuziehen. Du musst dann in Österreich selbst versteuern und dem deutschen Finanzamt darüber einen Nachweis vorlegen. So habe ich das viele Jahre selbst gemacht, nur das ich nicht in Österreich, sondern in der Ukraine gearbeitet habe.
aber dann kommt wieder das scheinselbstständiggedingel zum tragen...
Mein Vorschlag: Rechne Deine Leistungen einfach über eine GmbH ab, die zu dem Zwecke in Österreich gründest. Das ist für alle Beteiligten am einfachsten. Damit ist auch das Argument Scheinselbständigkeit vom Tisch.

Gruß
Siggi
LoliAndy
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Beitrag: # 47936Beitrag LoliAndy »

LoliAndy hat Folgendes geschrieben:
Theoretisch gesehen würde ich meine Einkünfte alle in D machen und nur das ganze Jahr in AT im "urlaub sein" wollen ^^ so mal ganz theoretisch gesprochen...

Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf eine Anmeldung. Sonst melde ich mich auf einer Südseeinsel mit 0% Steuern an und bin defakto das ganze Jahr in DE. Dann argumentiere ich: In DE mache ich nur sehr lange Urlaub, aber ich wohne in der Südsee.
ja ich habsch schon verstanden ^^ war auch eher so im Scherz gemeint ^^ Obwohl die Südseeinsel wäre auch mal ne idee ;-)

bezüglich der Tage ist es eh wurst weil ich ja "nur" mal zum Urlaub nach D fahre... von daher wird das Besteuerungsrecht vollständig in AT liegen.
Wie sieht es denn in diesem Falle mit den Sozialabgaben aus? Mein Arbeitgeber zahlt mir dann doch doch den Lohn - Sozialabgaben= Auszahlung, und ich versteuer das ganze das dann in AT.. Ist das jetzt richtig in meinem Kopf hinein oder habe ich wieder was verdreht?

Viele liebe Grüße
Andy
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Siggi!
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Beitrag: # 47937Beitrag Siggi! »

Hallo Andy,

da bin ich überfragt. Ich war damals nicht sozialversicherungspflichtig. Ich würde das mit der Sozialversicherung abklären. Dazu kannst Du bei Deiner deutschen KV anrufen.

Gruß
Siggi
LoliAndy
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Beitrag: # 47938Beitrag LoliAndy »

Oki dann danke erstmal für die mühen ^^ Werde mal das ganze auseinanderklamüsern ^^

Ich hoffe auf nettere beratung als beim Finanzamt ^^

LG andy
LoliAndy
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Beitrag: # 47943Beitrag LoliAndy »

Zur Info: Habe mich jetzt einmal an die Damen und Herren bei der Wirtschaftkammer gewandt und sofort und umfassende Rückmeldung mit Infos, Downloadlinks zu Publikationen und die Einladung zu einem kostenlosen Beratungsgespräch bei meinem nächsten Aufenthalt in AT bekommen..... Von sowas konnte man hier in D nur träumen ^^ Also werd ich da einmal hingehen und mich beraten lassen :-)

LG Andy
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