Umzug von Deutschland nach Österreich

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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jossie23
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Umzug von Deutschland nach Österreich

Beitrag: # 48706Beitrag jossie23 »

Hallo Zusammen,

ich hätte eine wichtige Frage bezüglich eines Umzugs von Deutschland nach Österreich.
Möchte nur für 1 Jahr dort hin, und wollte wissen ob ich mich dann auch unbedingt in der Meldebehörde abmelden muss?
Ich bin 20 Jahre alt und bin bei meinen Eltern mitversichert, wohne auch noch bei den Eltern!!! Wollte auch den Wohnsitz bei meinen Eltern noch beibehalten.
Freue mich über möglichst viele Informationen. :)
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Siggi!
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Beitrag: # 48707Beitrag Siggi! »

Wenn Du Deine Wohnung auflöst und auch kein Zimmer mehr bei den Eltern hast, dann musst Du Dich abmelden. Ob es jemand merkt, wenn Du das nicht tust, ist eine andere Frage.

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 48708Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben:Wenn Du Deine Wohnung auflöst und auch kein Zimmer mehr bei den Eltern hast, dann musst Du Dich abmelden.
@Siggi, ist das wahr?

ich wohne seit Jahren in Kolumbien, bin hier auch hochoffiziell als Auslandsdeutscher bei der Botschaft registriert, hab aber nach wie vor meine Meldeadresse in Deutschland, da bestelle ich dann auch meinen neuen Internationalen Fuehrerschein, meinen neuen Reisepass und so weiter. Und den fuehrerschein haben die mir kuerzlich sogar von Amts wegen an meine kolumbianische Adresse geschickt (obwohl mir Verschicken an die deutsche anschrift gereicht haette).

Wohnen tue ich aber nicht mehr unter der adresse, es ist das Haus eines Freundes, aehnlich wie es bei Jossie die Wohnung der Eltern ist.

Wirklich illegal?
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 48709Beitrag Siggi! »

Das Meldegesetz ist Ländersache, die Vorschriften sind leicht unterschiedlich:
Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht.
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buerg ... index.html

Bayern ist da noch deutlicher:
Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de ... 6323559210
Ob es auffällt, ist eine andere Sache. Die Vernetzung der Behörden ist wohl noch nicht so perfekt.

Wir lassen die Post auch zu einem Freund schicken, aber gemeldet sind wir dort nicht.

Beim internationalen Führerschein wollte man von mir keine Meldebescheinigung sehen, der Reisepass reichte. Beim Passwechsel habe ich mich angemeldet und dann nach Erhalt des Passes wieder abgemeldet. (Ich hätte das auch bei der Botschaft machen können, aber in DE war es für mich einfacher - die Botschaft ist gut 1000km von meinem Wohnsitz auf der Krim entfernt. Zum Erhalt eines Passes müsste ich dort 2 Mal hin, also rund 4000km zurücklegen.)

Als Auslandsdeutscher bin ich nicht registriert. Das ist ja auch keine polizeiliche Meldung, sondern man wird nur im Krisenfalle zwecks Evakuierung benachrichtigt.

Für mich ist es wichtig, in DE abgemeldet zu sein, denn mit Wohnsitz nur außerhalb der EU zahle ich keine Quellensteuer in DE, den anderen EU Ländern, CH und FL.

Welchen Vorteil hast Du denn durch die Meldung?

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Do Jan 17, 2013 8:55 am, insgesamt 1-mal geändert.
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henry
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Beitrag: # 48711Beitrag henry »

danke, @Siggi, das hab ich nicht gewusst, insbesondere nicht, dass da ja sogar eine Geldbusse drohen kann.

Dennoch haben Jossie und ich eines gemeinsam und dadurch sind wir "geschuetzt" :

Jossie wohnt in der Wohnung/dem Haus der Eltern. Da hat er ja dann irgendwo seinen "Schlafplatz". und der wird ja nicht anderweitig vergeben, wenn er nach Oesterreich geht. Deshalb braucht er da auch nicht "auszuziehen".

Und so ist sinngemaess auch bei mir. Im Haus meines Freundes ist keiner "nachgerueckt". Der "Schlafplatz" ist weiterhin vorhanden. Also bin auch ich da nicht ausgezogen.

Und dennoch koennen Jossie und ich uns nach Herzenslust in anderen Laendern rumtreiben - ganz ohne Geldbusse. Denn darueber sagen die deutschen Vorschriften ja nichts; waere ja sonst auch noch schoener.

Uebrigens hab ich jetzt natuerlich nichts anderes gesagt, als was du bereits in deiner ersten Antwort an Jossie gesagt hattest: man darf die Wohnung eben nicht aufloesen..
Gruesse Henry
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