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Besteuerung von Renten des Ausgewanderten...

Verfasst: Do Mär 14, 2013 6:49 am
von spassmusssein
...von einem meiner wenigen deutschen Freunde hier wurde mir heute die Problematik vorgelegt, dass nun das Finanzamt Brandenburg
auslandslebenden deutschen Rentnern, in nahezu hinterhältiger, fallenstellender Weise Steuerbescheide der Jahre seit 2005 zustellt.
Sie mögen angeben, ob sie abnun "unbeschränkt" steuererhoben werden oder nicht.
Die Vollstreckung wird durch "öffentlichen Aushang" sogleich rechtsgültig in der Verfristung.
Offenbar eine reine Fallenstellung, mit rechtlich wackeliger aber finanziell drastischer Auswirkung.
Mich stört dabei nicht nur die Ungeheuerlichkeit, dass nun selbst Hundertjährige nochmals zur Abgabe einer Steuererklärung und zur Zahlung auf bereits erarbeitetes und versteuertes Alterseinkommen gezwungen sind.
Neinnenene...Finanzamt Brandenburg wird damit weltweit betraut.
Nunja, die Familie der derzeitigen Hauptbundessportgruppenanzugsträgerin Angela Merkel wanderte ja 1954 vom Geburtsort Hamburg nach Brandenburg aus.
Noch Fragen, Kienzle¿¿¿
Achja, jetzt sind wir schon wieder Pabst...ich wär so gern ein Visionär, dann tute ich mir im Tun nit mehr so schwer :twisted: :evil: :twisted: :evil:

Verfasst: Do Mär 14, 2013 8:53 am
von Jambo
Ja ja Spassi ...

Die Bananen-Koka-Bunte-Republik ...
ein Zankapfel der Mächtigen ... gnadenlos ausverkauft von bunten Hosenanzügen und Rollstuhl-Fahrenden Geldkoffer-Trägern :roll:

Irgendwann wird auch das letzte Hemd vom Urgroßvater eingefordert :shock:

Und ja ... Spassi ist nun auch Papst :D

So kurz vorm Ende ist nun auch Schluß mit Lustig und man zeigt sich als Jesuitenpater in vorderster Front :roll:

Welche Vorlieben man so hat, wurde auch nie verheimlicht :o


Bild

Verfasst: Do Mär 14, 2013 9:02 am
von Siggi!
Das ist oft nicht so schlimm, wie es sich anhört. Es ist nur der Ertragsanteil/Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Bei vielen relativ kleinen Renten liegt dieser unter dem Existenzminimum ist somit steuerfrei:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Erklärung 1: Von der Logik des Steuersystems schon zu verstehen: Beitragsanteile der RV sind steuerfrei, somit wird dann nachgelagert besteuert.
Erklärung 2: Der Staat braucht Geld und hat diese Quelle "entdeckt". International ist die Besteuerung von Renten durchaus nicht unüblich.
Erklärung 3: Warum sollen ausgerechnet Renten nicht besteuert werden. Für andere Einkunftsarten werden ja Steuern fällig. Auch für 100 Jährige gibt es keine Steuervergünstigungen außer dem Altersfreibetrag.

Tipp: Wenn sich ein Auslandsdeutscher überfordert fühlt und keine Steuererklärung abgeben will/kann, einfach mit normalen Brief antworten. Ich bitte, die Steuererklärung selbst auszufüllen, da kein deutscher Steuerberater vor Ort ist und ich die lange Reise altersbedingt nicht durchführen kann. Ich habe eine Rente in Höhe von xxx erhalten. Es existieren keine Nebeneinkünfte."

Gruß
Siggi

Verfasst: Sa Apr 06, 2013 6:18 am
von Bulgarienfan
Kleine Ergänzung:


Die steuerliche Gleichbehandlung von Renten und Pensionen wurde vom Bundesverfassungsgericht erzwungen, beruht also nicht allein auf Handeln der Bundesregierung.

Problematisch für viele Rentenbezieher im Ausland dürfte werden, dass der Grundfreibetrag von 8.130/16.260 Euro (Ledige/Verheiratete) nur bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht berücksichtigt wird. Diese kann allerdings auch von Deutschen im EU-Ausland beantragt werden, wenn sie keine oder nur geringe ausländische Einkünfte haben.

Inwieweit diese Diskriminierung von Auslandsdeutschen im Falle, dass sie in einem EU-Land wohnen, europarechtlich zulässig ist, werden hoffentlich prozessgierige Rentner bis zum Beginn meiner Rente in gut vier Jahren klären.

Verfasst: Sa Apr 06, 2013 9:58 am
von Siggi!
Bulgarienfan hat geschrieben:Diese kann allerdings auch von Deutschen im EU-Ausland beantragt werden, wenn sie keine oder nur geringe ausländische Einkünfte haben.
Wenn 90% der Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen ist eine unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag möglich.
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.d ... schraenkt/
Das gilt nicht nur für Renten, sondern auch für andere Erträge wie z.B. solche aus Vermietung und Verpachtung deutscher Immobilien.

Gruß
Siggi

Verfasst: Sa Apr 06, 2013 11:25 am
von Bulgarienfan
Es gibt aber nicht nur die relative Grenze von 90 Prozent. Auch wer die absolute Grenze des Grundfreibetrages mit seinen nichtdeutschen Einkünften nicht überschreitet, kann auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Der Grundfreibetrag wird allerdings bei dieser Grenzprüfung nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Beispiel Bulgarien: Kürzung um 50 Prozent.