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Serbien Montenegro - Gründung & Kalkulation

Verfasst: Mo Nov 15, 2004 12:48 pm
von Gast
Hallo FRY Forum,

Ich bin auf der Suche nach geeigneten Angaben zur Gründung in Serbien-Montenegro. Also Angaben wie zu Lebenshaltungskosten, Diensleistungen und sonstigen notwendigen Angaben zu Wirtschaft bzw. Gründung in Serbien-Montenegro. Also z.B. übliche Kosten zu Übersetzung, Anwälten, Mieten, Steuern, Verkehr und Transport, Porto, Kommunikation, Stundensätze etc.

Herzlichen Dank für jede Hilfe!


Bitte auch an tomkrishan@gmx.net

weg hier

Verfasst: Fr Dez 17, 2004 2:16 pm
von swimcat
:roll: Wenn ich einen ort in crna gora als zweitwohnsitz anmelde, meine kinder dort zur schule und in ausbildung gehen ,kann ich dann das kindergeld behalten ?kennt sich da jemand mit aus,ich blicke bei diesen gesetzen nicht ganz durch

Aufpassen

Verfasst: Sa Dez 25, 2004 1:56 pm
von Schwabenpower
Also so einfach ist das nicht. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Empfänger des Kindergeldes muß in D steuerpflichtig sein. Das bedeutet konkret, daß jenes Elternteil, welches das Kindergelb beantragt hat und bekommt, in D steuerpflichtig ist. Das Kindergeld ist nämlich an die Steuerpflicht gekoppelt. Also: in D mit erstem Wohnsitz bleiben, hier auch Geld verdienen (da gibt es auch aus dem Ausland raus verschiedenste Möglichkeiten) und die Kinder im Ausland auf die Schule schicken. Dazu benötigt noch das deutsche zuständige Wohnortschulamt eine Bescheinigung der ausländischen Schule, daß die Kinder dort den Unterricht besuchen. (Schulbescheinigung). Damit ist dann die deutsche Schulpflicht erfüllt.

Verfasst: Fr Aug 28, 2009 8:25 am
von Samy
Hallo,
ja, die Steuerpflicht hast Du und daran ist das Kindergeld gekoppelt.
Mit der Schule kannst Du dich an das Landesrecht dort halten - zumindest war meine Schulbehörde da ganz kulant. Ich kann in meinem Haus gemeldet bleiben, Kindergeld bekomme ich und im Ausland leben.
Zwecks Schule kannst Du sie ja auch eine Fernschule machen lassen.