trotz verstrafe nach belgien auswandern?

Benelux

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noahaik
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Registriert: So Dez 28, 2008 12:33 pm

trotz verstrafe nach belgien auswandern?

Beitrag: # 27895Beitrag noahaik »

ich bin leider wegen eines drogendeliktes vorbestraft.
ich habe gelesen das man ein polizeilichesführungszeugnis brauch um die identitätskarte in belgien zu erhalten.
kann ich trotz meiner vorstrafe in belgien wohnen und arbeiten?
habe meine strafe abgesessen und hab jetzt noch bewährung.
hoffe das mir wer helfen kann!
careni
Beiträge: 32
Registriert: Mo Dez 01, 2008 2:03 pm
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Beitrag: # 27896Beitrag careni »

Also ein pol. Führungszeugnis brauchten wir nicht.
Wir haben uns ganz normal bei der Gemeinde angemeldet und unsere neue Adresse angegeben. Zirka 1 Woche später ist ein Polizist bei uns erschienen und hat überprüft, ob wir denn auch wirklich unter der angegebenen Adresse wohnen. Er gab uns dann ein Formular, mit dem wir dann wieder zur Gemeinde gegangen sind. Dort mussten wir dann etwas unterschreiben, dass zur Überprüfung nach Brüssel, an die Ausländerbehörde/ Ausländerpolizei geschickt wurde. Widerum 1 Woche später wurden wir aufgefordert, nochmals zur Gemeinde zu kommen um unsere Einbürgerung zu erhalten. Bei uns stand dann auf dem Schrieb " ausdrücklich genehmigt ".

So gesehen, keine Probleme. Ich gehe aber davon aus, dass es wegen deiner Bewährung wahrscheinlich Probleme mit Brüssel geben wird und das DIE sich eventuell etwas schwer tun werden.

Gruß Careni
noahaik
Beiträge: 3
Registriert: So Dez 28, 2008 12:33 pm

Beitrag: # 27899Beitrag noahaik »

vielen dank für die schnelle und hilfreiche antwort!!!
SavvyTraveller
Beiträge: 304
Registriert: Mi Sep 26, 2007 11:16 pm
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Beitrag: # 27900Beitrag SavvyTraveller »

Der Aufenthalt sollte kein Problem sein. Nur die Beantragung einer anderen Staatsbürgerschaft ist mit Vorstrafe immer schwierig.
Anne
Beiträge: 90
Registriert: Di Jan 22, 2008 10:25 am

Beitrag: # 27901Beitrag Anne »

Ich sehe da ein anderes Problem: wie sieht es mit den Bewährungsauflagen aus? Darfst du überhaupt ins Ausland umziehen?
Capesha
Beiträge: 348
Registriert: So Okt 08, 2006 12:36 pm
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Beitrag: # 27907Beitrag Capesha »

Anne hat geschrieben:Ich sehe da ein anderes Problem: wie sieht es mit den Bewährungsauflagen aus? Darfst du überhaupt ins Ausland umziehen?
Klar darf er ins Ausland umziehen. Aber: er muss seine Bewährungsauflagen einhalten. Wenn er keinen Bewährungshelfer hat, ist es einfacher. Dann muss er nur die Auflage der Angabe des Wohnortwechsels erfüllen und dem Gericht mitteilen, wo er jetzt wohnt.

Ich war übrigens mal "live" dabei, als eine Person mit Vorstrafe den Staatsanwalt fragte, wie es jetzt mit Auswandern aussehen würde. Der Wortlaut war "von mr aus können Sie am Strand von Neuseeland Fahrrad fahren, das ist mir egal." :roll:
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kurtchen
Beiträge: 1175
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Beitrag: # 27948Beitrag kurtchen »

also ich denke schon das das geprüft wird.

Ich glaube das die belgischen Behörden das Führungszeugnis selbst in Deutschland anfordern, nur wir kriegen selbst nichts davon mit.
Beweisen kann ich es nicht, aber ich bin mir da sehr sicher das das passiert.

Ich bekam ja auch erst eine 5 monatige Aufenthaltsgenehmigung die dann erst nach der internen Überprüfung in eine 5 Jahresaufenthaltsgenehmigung umgewandelt wurde.
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