Zum Freund in die Niederlande, Sohn bleibt hier

Benelux

Moderator: Moderatoren

Antworten
Evelynka
Beiträge: 2
Registriert: Di Mär 20, 2012 5:10 pm

Zum Freund in die Niederlande, Sohn bleibt hier

Beitrag: # 46026Beitrag Evelynka »

Hallo ihr Lieben,

im Moment bin ich auf Jobsuche in Nähe Rotterdam.

Dort wohnt mein niederländischer Freund
und es wird in den nächsten Wochen/Monaten
einen Umzug dorthin für mich geben - mit oder ohne Job.

Mein jüngster Sohn wird Ende April 18 Jahre alt,
er ist sehr selbstständig und tough...
und macht nächstes Jahr sein Abitur.
Anschließend will er studieren, irgendwo in Deutschland
oder in einem englischsprachigen Staat.
Er hat neben der deutschen auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft.
Sein Vater ist Amerikaner.

Ich selbst habe die deutsche.

Wenn ich nun also Mitte Mai, Anfang Juni wegziehe...
was muss ich beachten?

* ich will hier einen deutschen Wohnsitz behalten,
habe überlegt mich bei einer Freundin anzumelden

*mein Sohn will aber BAFÖG beantragen
und eine eigene Wohnung hier
er sagt dafür muss ich sehr weit weg gemeldet sein,
dass die Behörden es bewilligen.
Kann ich dann also nicht eine Postadresse
und Anmeldung bei meiner Freundin haben?

Muss ja nicht für immer sein, nur für den Übergang.
Hab meine KFZ Versicherung ja in D, und ne Bankverbindung will ich behalten. (Giro Konto bei einer Volksbank)

Oder alles canceln? Was ratet ihr mir?
Ich will meinem Sohn nicht sein BAFÖG verhageln, es ist schon viel Neues für ihn sowieso... das erste Mal auf eigenen Beinen, weil Mommy die Biege macht.


LG, Eve
ich
Beiträge: 481
Registriert: Fr Mai 20, 2005 4:59 pm
Wohnort: Niederlande

Beitrag: # 46029Beitrag ich »

Hallo Eve,

willkomen erstmal.

Wenn dein Sohn noch als Schüler Bafög beantragen will, darf von deiner Wohnung aus, keine annehmbare Schule erreichbar sein. Les mal hier: http://das-neue-bafög.de/de/369.php

Ansonsten hast du für dein deutsches Konto keine deutsche Adresse nötig. Das kannst du ändern lassen.
Und deine deutsche KFZ Versicherung nützt dir eigentlich auch nicht viel, da du dein Auto einführen und ummelden mußt. Du darfst offiziell nicht länger als 2 Wochen mit einem deutschen Kennzeichen rumfahren. Les mal hier: http://www.nach-holland.de/auswandern/leben/auto

Ich kann aber schon verstehen, daß man am Anfang nicht alle Zelte abbrechen will und mal schaut, ob die Beziehung hält und wie das mit einem Job wird.
Vielleicht erst mal "auf Urlaub", die ersten Wochen / Monate auf Bafög verzichten (und hoffen von der Polizei nicht angehalten zu werden wegen dem deutschen Kennzeichen.) s. Artikel weiter unten.

Gruß ich
Zuletzt geändert von ich am Do Mär 22, 2012 8:48 am, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
kurtchen
Beiträge: 1175
Registriert: Fr Jul 08, 2005 6:34 pm
Wohnort: nach 5 Jahren Beneluxländer in Köln gelandet

Beitrag: # 46032Beitrag kurtchen »

Hallo Ich,

mich interessiert das auch am Rande.

Also ab wann gilt diese 2 Wochen Regel für das KFZ ?

Ab der ersten Frist von drei Monaten ?

Oder sobald sie eingezogen ist und dann gleich innerhalb von 2 Wochen nach Umzug ?

Kann sie nicht sagen (vorausgesetzt sie hat keine Arbeit innerhalb der ersten Zeit) , das sie nur zu Besuch ist ?

Groeten
ich
Beiträge: 481
Registriert: Fr Mai 20, 2005 4:59 pm
Wohnort: Niederlande

Beitrag: # 46034Beitrag ich »

Guten Morgen,

also ich habe jetzt noch mal genau nachgelesen, wie das mit dem Auto und den 2 Wochen funktioniert.

Im Prinzip darf kein Einwohner der Niederlande, und das ist man sobald man sich bei der Gemeinde eingetragen hat, mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren für das keine Steuer in NL gezahlt wird.
Ausnahme, man fragt vorher eine 2-wöchige Freistellung an, was 1x pro Jahr möglich ist.

Das heißt, solange man zu Besuch ist, ist ein deutsches Kennzeichen kein Problem. Sobald man eingeschrieben ist, muß man ummelden.


Gruß ich
capella
Beiträge: 18
Registriert: Mo Jun 18, 2007 3:37 pm
Wohnort: Zuid-Holland

Beitrag: # 46045Beitrag capella »

Also, ich fahre seit über 3 Jahren mit meinem deutschen Kenzeichen hier. Wenn ich angehalten werde (was in den drei Jahren erst ein einziges Mal passiert ist), sage ich, daß ich immer im Wechsel mal ein paar Wochen hier bei meinem Mann bin und dann wieder in Deutschland (was natürlich nicht stimmt). War damals kein Problem, die haben mich so weiterfahren lassen.

Ich bin auch hier bei der Gemeinde gemeldet, wir haben aber nach wie vor die deutsche Meldeadresse (weil sonst hätten wir tatsächlich kein deutsches Konto behalten können) ... nun mag es aber sein, daß diese ganzen Dinge bei uns nur möglich sind, weil mein Mann in einem europäischen Unternehmen arbeitet und da einen speziellen Status hat ... von daher kann ich nicht sagen, ob diese ganzen Dinge auch möglich sind, wenn das nicht der Fall ist.
Benutzeravatar
Siggi!
Moderator
Beiträge: 6284
Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
Wohnort: Republik Krim, RU

Beitrag: # 46050Beitrag Siggi! »

capella hat geschrieben:Also, ich fahre seit über 3 Jahren mit meinem deutschen Kenzeichen hier. Wenn ich angehalten werde.
Die Verkehrskontrollen sind nicht das Problem. Wenn aber ein Unfall geschieht, dann kommt höchst wahrscheinlich alles ans Licht und man steht in der Konsequenz ohne Versicherungsschutz da. Ich würde dies nicht empfehlen.

Gruß
Siggi
ich
Beiträge: 481
Registriert: Fr Mai 20, 2005 4:59 pm
Wohnort: Niederlande

Beitrag: # 46056Beitrag ich »

capella hat geschrieben: ... nun mag es aber sein, daß diese ganzen Dinge bei uns nur möglich sind, weil mein Mann in einem europäischen Unternehmen arbeitet und da einen speziellen Status hat ...
Ja, das könnte sein. Es gibt ein paar Ausnahmen. Also wenn man z.b. Chef einer Firma in D ist oder so ähnlich. Das wird meist nicht so genau umschrieben, deshalb weiß ich das nicht so genau.
Oder es wird KFZ-Steuer in den Niederlanden bezahlt. Das geht anscheinend auch mit deutschem Kennzeichen.

Das mit den kulanten Kontrollen stimmt auch, aber meist machen sie dann immer mal wieder so einen Aktionstag und dann wird speziell darauf kontrolliert.
Wenn man zu lange wartet, vergibt man außerdem die Möglichkeit, das Auto steuerfrei als Umzugsgut einzuführen.

Gruß ich
Evelynka
Beiträge: 2
Registriert: Di Mär 20, 2012 5:10 pm

Beitrag: # 46093Beitrag Evelynka »

Hey super, vielen Dank für die Antworten.

Ich werd noch mal nachdenken oder ein, zwei Bierchen trinken darüber.
;)


Groetjes, Eve
Antworten

Zurück zu „Belgien, Niederlande, Luxemburg“