Auswandern nach Schottland aber wie?

Moderator: Moderatoren

nene

Beitrag: # 37073Beitrag nene »

S7eben hat geschrieben:... man bekommt als Europäer sofort Unterstützung und zwar
Jobseekers Allowance. Ich war deswegen schon beim Jobcentre (Arbeitsamt) und habe mich dort erkundigt und dies hat man mir dort bestätigt.

Siehe folgenden Link über Jobseekers Allowance.

http://www.jobcentreplus.gov.uk/JCP/Cus ... index.html
Du wirst dich wohl auf Income-based Jobseeker's Allowance beziehen. Wenn ich dazu aber hier : http://www.benefitsnow.co.uk/jsa/residence.asp die Bedingungen dazu nachlese, finde ich u.a. folgendes: that you have been resident for a period of time before applying.

Hier http://www.dwp.gov.uk/international/ben ... e-support/ lese ich folgendes zur Berechtigung:
an EEA national who has the right to live in the UK because you are or have been employed or self-employed here,
Da du dort nicht gearbeitet hast - in welcher Form auch immer - trifft diese Regelung meines Erachtens nicht auf dich zu.
nene

Beitrag: # 37075Beitrag nene »

Weiterhin:
Sie müssen in jedem Fall bei einem längeren Aufenthalt eine Arbeitsstelle oder einen anderweitig gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können ...............Der Beitrag zur staatlichen Sozialversicherung beträgt elf Prozent. Auf die ersten 580 € pro Monat wird kein Beitrag erhoben. Wer über 3.854 € verdient, zahlt auf diesen höheren Betrag nur noch ein Prozent Beitrag. Diese Versicherung deckt Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit ab.
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/la ... __nnn=true
S7eben
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Registriert: Mi Mär 10, 2010 6:26 pm

Beitrag: # 37089Beitrag S7eben »

Hi,

ich habe mir die Seiten mal angeschaut und mich nochmal bei schottischen Bekannten und beim Jobcentre informiert.

Man bekommt die Unterstützung als deutscher für Jobseekers Allowance.

Die Seiten sind etwas verwirrt beschrieben.

You have a right of residence in the United Kingdom if you are an EEA national and:

* you are working in the United Kingdom; or
* you do not work in the United Kingdom, but you have enough money to support yourself throughout your stay without help from public funds. Public funds include Income Support, Housing Benefit and Council Tax Benefit.

Du hast das Recht auf Aufenthalt in Großbritanien wenn du der Europäischen Union angehört. (so das bin ich)

Du hast aber auch ein Recht auf Aufenthalt wenn Du arbeitest oder wenn Du nicht arbeitets aber genügend Geld hast um dich selbst zu unterstützen ohne selbst Unterstützung vom Staat zu benötigen. (Dies gilt dann für Leute außerhalb von der EU)

Man braucht leglich einen Reisepass, eine national insurance number und 1 bis 2 Rechnungen wo dein Name mit der Wohnanschrift steht um sich beim Jobcentre fürs Jobseekers Allowance zu registrieren.

Ist verdammt mißverständlich ausgedrückt aber so hat mir dies jemand vom Jobcentre erklärt. Genau so ist es auch mit den anderen 2 Seiten die Du gepostet hast.

Anfang April bin ich nochmal dort. Will mich erkundigen wieviele Stunden ich zusätzlich arbeiten und wieviel Geld ich zu der Unterstützung dazu verdienen darf damit ich noch Jobseekers Allowance bekomme und in dem Zusammenhang werde ich die Frage an einen Berater nochmal stellen.
nene

Beitrag: # 37091Beitrag nene »

Die Seiten, die ich gepostet habe, sind Regierungsseiten und keine unverbindlichen Links. Natürlich hast du das Recht auf Aufenthalt, aber du hast kein Recht auf
Soweit ich mich in Schottland informiert habe bekomme ich dort sofort als Arbeitssuchender vom Statt 64 Pfund je Woche Unterstützung.
, wenn man die Auszüge aus den Links liest. Da lese ich nämlich nichts mißverständliches. Wo kann man das mit den 64 Pfund nachlesen?
S7eben
Beiträge: 10
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Beitrag: # 37093Beitrag S7eben »

Hi nene,...
auf der Seite vom Jobcentre steht es

http://www.jobcentreplus.gov.uk/JCP/Cus ... index.html

Ich bin ja über 25 also

The maximum weekly rates are:

Age 16 - 25: £50.95

Age 25 or over: £64.30

und wie gesagt ich war ja vor Ort bei einem Berater und habe mich dessen erkundigt aber ich werde das Jobcentre zwischen dem 01 und 06.04 nochmal aufsuchen. Ich hoffe die haben dann überhaupt offen aber christliche Feiertage sind dort ja nicht so weit verbreitet.

Bist Du auch am überlegen auszuwandern oder hast es evtl schon gemacht?

Lieben Gruß
Sebastian
nene

Beitrag: # 37094Beitrag nene »

Es geht nirgendwo daraus hervor, dass du das Geld auch als Einwanderer bekommst. Auf dich trifft doch weder die eine noch die andere Voraussetzung der allowance zu.
Für Einwanderer gelten andere Voraussetzungen, nämlich die, die ich genannte habe: that you have been resident for a period of time before applying. Quelle: siehe oben. Du warst doch noch nie resident, also......?
Jobseeker's Allowance (JSA) is a benefit open to most people over the age of 18 who are unemployed, not in education and looking for work.
http://www.direct.gov.uk/en/YoungPeople ... G_10027506

Auch daraus geht nicht hervor, dass du als Einwanderer die Unterstützung bekommt. Es ist doch in Deutschland ebenso: Wenn du nach Deutschland einwanderst, musst du sehen, dass du allein klarkommst, es gibt keine finanziellen Unterstützungen für Arbeit suchende Einwanderer, aber dennoch gibt gibt es finanzielle Unetrstützungen für Arbeit suchende Deutsche.

Ja, ich bin ausgewandert, aber ich habe noch von keinem Land gehört, das Einwanderer so wohlwollend finanziell unterstützt, die nicht einen einzigen Cent in die lokalen Sozialkassen eingezahlt haben. Genau deswegen bezweifle ich, dass du das mit der finanziellen Unterstützung richtig verstanden hast. Und genau diese meine Überlegungen stützen meines Erachtens auch die Auszüge aus meinen Links. Hättest du Recht, würde wohl halb Europa in UK vor der Tür stehen und die Hand aufhalten. Ich denke da nur an Italien, wo es wohl nur ein paar Wochen Arbeitslosengeld gibt und man dann sehen muss, wie man klar kommt.......

dennoch: viel Glück. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber so denke ich, dass du da etwas falsch interpretierst.
annette8
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Beitrag: # 37096Beitrag annette8 »

Hi Nene, Hi Sebastian,
ich war ja auch zuerst Nene's Meinung, aber die Seiten hier sind wirklich sehr missvestaendlich ausgedrueckt und offen zur Interpretation meiner einung nach.
Meine Erfahrung mit dem System hier ist, dass sehr viele Menschen nicht arbeiten WOLLEN !!!! Und es ist hier sehr gut moeglich, das zu tun. Ich weiss, das gilt natuerlich erstmal fuer die Briten selbst, man muss als junger Mensch nicht erstmal arbeiten, um sich ein Anrecht auf Unterstuetzung zu erwerben, viele Youngsters hier in der Gegend wo ich wohne gehen gleich on benefit, ich kenne sogar jemand, 19 Jahre alt, hat noch nie gearbeitet, seine Mutter hat ein eigenes Haus hier am Ort in dem er wohnen koennte, dass er ausgezogen ist (offiziell jedenfalls) und vom Housing Office eine Flat bekommt hat, die natuerlich auch mit Housing Benefits finanziert wird, und er lebt von Jobseekers allowance. Sowas wuerde es in Deutschland NIE geben, und hier ist es gang und gebe. Aus dem Grunde kann ich mir sehr gut vorstellen, das Sebastian recht hat (wenn auch widerwillig).....
Bist du in Britain?
Sebastian, ich sende dir jetzt mal eine PM falls ich rausfinde wie man das macht.. it meiner telefonnummer etc, bin zur Zeit nur seher selten am Internet... falls du keine bekommst schreibe das bitte hier rein.
ich
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Beitrag: # 37113Beitrag ich »

Hallo,
m.W. ist dies innerhalb der EU durch EU Gesetze geregelt.
Und das bedeutet, dass man ein evtl. Recht auf Arbeitslosengeld aus dem Heimatland mit nimmt ins Zielland (innerhalb der EU). Steht z.b. hier http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/z ... t-Alv.html

Und auf der, von euch erwähnten, Seite über Jobseeker's Allowance ist das wahrscheinlich maßgebend: http://www.dwp.gov.uk/international/ben ... allowance/

Also einfach nach England ziehen und von dort Geld kassieren, funktioniert nicht.

Gruss ich
nene

Beitrag: # 37143Beitrag nene »

ich hat geschrieben: ...ist dies innerhalb der EU durch EU Gesetze geregelt. Und das bedeutet, dass man ein evtl. Recht auf Arbeitslosengeld aus dem Heimatland mit nimmt ins Zielland (innerhalb der EU).
Daran sind aber Bedingungen geknüpft und die treffen auf S7eben nicht zu. Er kündigt selbst, d.h. zunächst einmal, dass er sich bewußt selbst der Bedürftigkeit ausetzt und von der ARGE deswegen eine 3-monatige Sperre bekommt. Genau diese 3 Monate würde die ARGE aber auch nur zahlen, wenn ein Arbeitsloser sich ins Ausland begibt, um sich dort um Arbeit zu bemühen. Also wird ihm auf Grund der Selbstkündigung überhaupt kein ALG1 ins Ausland gezahlt werden.
Und auf der, von euch erwähnten, Seite über Jobseeker's Allowance ist das wahrscheinlich maßgebend: http://www.dwp.gov.uk/international/ben ... allowance/
Genauso sehe ich es auch. Diese Voraussetzung findet man immer wieder, wenn man die einschlägigen Seiten aufruft und den zweiten Teil erfüllt ein gerade eingewanderter eben nicht.

Annette8, dass es Unterschiede gerade eingewanderter Menschen zur eigenen Bevölkerung gibt, findet man auch in (allen?) anderen europäischen Ländern. Für die eigene Bevölkerung hat der Staat eine Fürsorgepflicht, die von Land zu Land unterschiedlich gestaltet sein kann, aber nicht für Einwanderer, die noch nichts in die Sozialkassen des Landes eingezahlt haben.
lowsoulflyer
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Registriert: Mo Mai 17, 2010 1:09 pm

Beitrag: # 38470Beitrag lowsoulflyer »

Hi,

ich bin 2005 nach Schottland gegangen und habe dort für 4 Jahre für IBM im Callcenter gearbeitet.
Okok, Call Center is nicht das Beste ich weiss, aber ich war damals arbeitslos und wollte es auf Grund der Auslandserfahrung machen.
Das gute daran war, dass der Interviewprozess in Deutschland stattfand und es die meisten Firmen bieten Relocation Packages an. In meinem Fall wurde der Flug bezahlt, ich hab Startgeld bekommen und 2 Wochen Unterkunft. Ausserdem bekam man Unterstützung für die National Inusranca Number und bei der Erstellung eines Bankkontos.

Das nur so als Einwurf. Dann hättest du Gehalt und könntest dir in Ruhe was "Richtiges" suchen. Ich weiss das nicht jeder die beste Meinung über Call Center hat, aber als Einstieg war es super.
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