Vietnam

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henry
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Beitrag: # 36286Beitrag henry »

ja ok, dann sind es also doch DEINE papiere, die bloss von ihr eingereicht werden in vietnam, jetzt verstehe ich...

tja, christian, ich fuehle mit dir!

hab schon zweimal im ausland geheiratet, aber das war in kuba, und da wirst du vom kubanischen staat geradezu "gedraengt" zu heiraten - weil das geld in die devisenkasse bringt.

wir haben immer gesagt, fidel "verkauft" seine frauen (fuer 800 dollar pro heirat zuzueglich heftiger nebenkosten).

aber die vietnamesen scheinen da anders zu ticken...
Gruesse Henry
abahachi
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Beitrag: # 36288Beitrag abahachi »

danke dir henry, aber du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben. nicht die vietnamesischen behörden sind das problem, die sind bisher sehr nett. es sind die deutschen behörden ... und die wollen auch das viele geld für jeden kleinkram.
gruß christian
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henry
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Beitrag: # 36289Beitrag henry »

abahachi hat geschrieben:danke dir henry, aber du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben. nicht die vietnamesischen behörden sind das problem, die sind bisher sehr nett. es sind die deutschen behörden ... und die wollen auch das viele geld für jeden kleinkram.
nee, nee, hab das durchaus verstanden...
abahachi hat geschrieben:
weiterhin müssen 2 papiere in der deutschen botschaft auf echtheit geprüft werden (kostet übrigens mal locker über 400,- €, kann man auch in deutschland prüfen lassen, kostet aber das gleiche, dauert nur länger)
....auch wenn ich mich gewundert habe! denn ich hatte in kuba vor der eheschliessung mit der deutschen botschaft gaaaar nichts zu tun. ok, ich brauchte auch ein paar papiere, die hab ich mir halt in D besorgt. das kostete quasi nichts. dann bin ich in D mit diesen papieren zur AUSLAENDISCHEN botschaft (in meinem fall also der kubanischen) und da wurde ich natuerlich abgezockt, aber heftig, aber es ging schnell, zack. zack, denn die wollten, dass ich nun eben auch rasch heirate, weil: das gab ja nochmals geld fuer den kubanischen staat.

das meinte ich uebrigens mit anders "ticken"..
Gruesse Henry
abahachi
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hi henry

Beitrag: # 36290Beitrag abahachi »

ah ok, sorry, hatte ich so aufgefaßt.
sag' mal, wann hast du geheiratet?
viele grüße
christian
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henry
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Beitrag: # 36291Beitrag henry »

abahachi hat geschrieben: sag' mal, wann hast du geheiratet?
das ist schon ne weile her, ich verfolge aber weiterhin in den entsprechenden foren die entwicklung:

fuer eheschliessung in kuba hat sich da bisher nichts nennenswertes veraendert - bis auf, ja halt bis auf das erfordernis des sprachkurses.

und damit bin ich auch gleich beim dich betreffenden thema. du willst/wolltest ja in vietnam heiraten und dann deine frau nach D kommen lassen
abahachi hat geschrieben: nicht zu vergessen schon frühzeitig per internet den termin in der deutschen botschaft zu machen (dauert etwa 4-6 wochen, um den nachzug deiner frau zu beantragen. dann heißt es nochmal warten.
ja, was ist denn bei all den schwierigkeiten, die ihr so schon habt, eigentlich mit dem sprachkurs? davon erzaehlst du gar nichts. kann denn deine verlobte bereits ausreichend deutsch?
Gruesse Henry
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henry
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Beitrag: # 36292Beitrag henry »

christian, unabhaengig von meiner sprachkursfrage gehts ja bei dir um folgende zwei komplexe:
abahachi hat geschrieben:
weiterhin müssen 2 papiere in der deutschen botschaft auf echtheit geprüft werden (kostet übrigens mal locker über 400,- €, kann man auch in deutschland prüfen lassen, kostet aber das gleiche, dauert nur länger).
das scheint ja bei dir was ganz spezifisches, voellig ausser der reihe Liegendes zu sein. deutsche behoerden nehmen fuer amtshandlungen normalerweise nicht solche horrenden betraege (ausser bei der anerkennung einer auslaendischen scheidung; da haben sie mich geschroepft, weil da die gebuehren nach den einkuenften gehen).

Bei dir werden wohl Sachverstaendige ran muessen; bei denen geht es natuerlich dann um ein honorar). hat aber nichts mit den NORMALEN kosten einer eheschliessung zu tun.

so, und ansonsten hast du doch auch nur das Uebliche, naemlich, du sagst es ja selbst...

abahachi hat geschrieben: außerdem muß dann in deutschland von einem "gerichtlich anerkannten" übersetzer alles noch übersetzt werden. dann ehefähigkeitszeugnis, polizeiliches führungszeugnis und den ganzen anderen krimskrams nach vietnam schicken, damit sie die hochzeit anmelden kann.
... wobei mir zu "krimskrams" eigentlich momentan nur die geburtsurkunde einfaellt.

also fazit aus meiner sicht:

dein problem, das den zeitlichen (und auch finanziellen) rahmen sprengt, scheinen die beiden geheimnisvollen papiere zu sein, nichts weiter. und dazu kann hier schon deshalb niemand was sagen, weil ja keiner weiss, welcher art diese geheimnisvollen papiere sind.
Gruesse Henry
Jordania
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Beitrag: # 36293Beitrag Jordania »

Henry, es gibt Staaten, deren Dokumente von deutschen Behörden nicht akzeptiert werden. Dort wird dann verlangt, dass man Geld zahlt, damit die deutsche Botschaft die Urkunden - z.B. Geburtsurkunde - durch einen sogenannten Vertrauensanwalt überprüfen lassen kann. Das ist in Vietnam der Fall.

Wenn man dann noch das Pech hat, dass dieser Staat eine offizielle Ledigkeitsbescheinigung haben will oder gleich ein Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Behörden, ist man da, wo abahachi jetzt ist: um in Vietnam heiraten zu können, muss er vorher auch die Urkunden der Verlobten beim deutschen Standesamt vorlegen - und die wiederum passen den deutschen Beamten nicht.
habillie
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Beitrag: # 36295Beitrag habillie »

Das ist wirklich interessant zu lesen, wie es dir so in Vietnam ergeht. Vielen Dank dafür und bitte weitermachen.

Das mit den Ansprüchen zurückschrauben kenne ich auch und ich muss sagen, es ist auch ein befreiendes Gefühl. Man erkennt erstmal, dass man all den Krempel, der früher scheinbar so wichtig war, überhaupt gar nicht benötigt. Das ist keine Einbuße von Lebensqualität, eher ist es das Wesentliche zu erkennen. Kennt ihr den Spruch: Wer das Überflüssige sucht, verpasst das Wesentliche - oder so ähnlich.

Was ich bei dir Frank so toll finde ist, dass du wirklich mittendrin lebst und damit so super klarkommst. Glückwunsch! Ich selbst lebe ja doch mehr unter Europäern, wenn auch in einem ägyptischen Dorf und gesprochen wird bis auf ein wenig smalltalk, gerade so wie man ihn halt in Landessprache beherrscht, dann problemlos englisch. Das erschwert unheimlich die Sprache zu erlernen, was ich sehr schade finde.

Bin gespannt auf weiteres, bis dahin sonnige Grüße aus dem z.Zt. 24 Grad kalten El Quseir am Roten Meer. :wink:
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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frank56
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Beitrag: # 36297Beitrag frank56 »

Hallo an alle,
einen Tag nich im Net und es hat sich viel getan.Dachte schon,ich muesste ueber die Kastration meines Hundes schreiben ,um die Diskussion wieder in Gang zu bringen :lol:

Hallo Abahachi.

aus deinem Schreiben vermute ich,deine Verlobte lebt in Suedvietnam.Wenn es noch der Raum Saigon ist,kann ich etwas helfen. Wie ich sehe,bist Du ueber die geforderten Dokumente im Bilde.Du weisst nur nicht,wie am Besten handhaben.
Es geht jetzt um die Unterlagen deiner Liebsten.Die koennen in Vietnam uebersetzt werden.Dann mit den Uebersetzungen und den Originalen geht Deine Verlobte zum Dt. Konsulat nach Saigon.Dort werden die Dokumente auf Echtheit ueberprueft. Deine Verlobte muss im Beisein eines Konsulatsmitarbeiters eine Notarsvollmacht unterschreiben,dass sie einverstanden ist mit der Pruefung.
Wenn Du nun zu Deinem Standesamt gehst die 400 Euro abgiebst,kann das Standesamt per Fax ein Amtshilfeersuchen an das Konsulat stellen.Das Konsulat ueberprueft dann die Unterlagen und schickt sie per Kurierpost an dein Standesamt.Die stellen das Ehefaehigkeitszeugnis aus.
Wenn Du geschickt bist,kannst Du dann deine saemtlichen Unterlagen mit Dem Ehefaehigkeitszeugnis ueber das Standesamt wieder nach VN(Konsulat)schicken lassen,wo es Deine Verlobte dann abholen kann.Manche Standesaemter in DTland begreifen das nicht sofort.Das Konsulat hier setzt sich dann gern mit dem Standesamt in Verbindung.
Das vielleicht erstmal bis dahin.Solltest Du mehr wissen wollen(z.B.
E-Mailadresse und Namen des Konsulatsmitarbeiters),schick mir einfach eine PN oder e-Mail.

Hallo Henry,

mit den 400 Euro,das ist voellig normal.Ich musste sogar 600 berappen
(Pruefung von 4 Dokumenten).Haengt davon ab ,was das jeweilige Standesamt sehen will.Ist wohl in jedem Bundesland anders :cry:
2 Dokumente 400 Euro und fuer jedes Weitere 100!!! Auch ein Grund,warum ich weg bin :evil:
Uebrigens ,die geheimnisvollen Papiere sind z.B.Geburtsurkunde,Meldebescheinigung,Ledigkeitsbescheinigung,
Reisepass oder PERS.Ausweis der Verlobten.Also gar nicht so geheimnisvoll.Muss man uebrigens auch in D.land vorlegen bei einer rein dt.-dt. Eheschliessung.

Ein schoenes Wochenende bei 32 Grad und bedecktem Himmel von Frank
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Siggi!
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Beitrag: # 36298Beitrag Siggi! »

Hallo,

Die Heirat mit einem Ausländer ist in Deutschland aufwendig. Die Heirat im Heimatland des Ausländers ist sogar noch aufwendiger, wenn die dortigen Behörden ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis sehen wollen.

Eine Möglichkeit der Bürokratie aus dem Weg zu gehen: Heirat in Dänemark. Es wird nur ein minimaler Satz von Dokumenten benötigt und die Heirat muss (dank EU) in DE anerkannt werden. So haben wir es seinerzeit auch gemacht und waren innerhalb von 2 Wochen (anstatt von 4-6 Monaten) verheiratet. Bei Ledigen (anstatt von Geschiedenen) werden noch weniger Dokumente benötigt und es geht noch schneller. Deutsche Dokumente müssen für die Vorlage in Dänemark nicht legalisiert oder übersetzt werden.

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 36305Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben: Heirat in Dänemark. Es wird nur ein minimaler Satz von Dokumenten benötigt und die Heirat muss (dank EU) in DE anerkannt werden
ich vermute mal, siggi, das das noch zu den zeiten war, als man danach ein ehegattenvisum fuer D bekommen konnte, OHNE einen deutsch test nachweisen zu muessen.

soweit ich weiss, ist dein tipp mit einfacherem heiraten in daenemark nach wie vor gueltig, nur bekommt die auslaendische ehefrau ohne deutschkurs danach kein ehegattenvisum fuer D.

einreisen kann sie natuerlich trotzdem, da ja an der grenze zwischen daenemark und D keine kontrollen stattfinden.

geht man aber dann zum einwohnermeldeamt und will, nur ein beispiel, das zusammenleben als ehegatten und zugleich eine neue steuerkarte (mit der wichtigen, hihi, klasse 3) beantragen, dann scheitert man.

ausserdem kann es die ehefau natuerlich ohne ehegattenvisum nicht wagen, mal urlaub im heimatland zu machen, da sie danach nicht mehr zurueckkoennte.

bitte berichtige mich, wenn ich falsch liege. bin zwar hoch interessiert an dem thema - insbesondere auch, wie es hier fuer christian "abahachi" in vietnam weitergeht -, aber vielleicht nicht mehr immer auf dem laufenden.

uebrigens, bedenklich, bedenklich: seit meiner deutschkurs anfrage an ihn, ist nichts mehr von ihm zu hoeren
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 36310Beitrag Siggi! »

henry hat geschrieben:soweit ich weiss, ist dein tipp mit einfacherem heiraten in daenemark nach wie vor gueltig, nur bekommt die auslaendische ehefrau ohne deutschkurs danach kein ehegattenvisum fuer D.
So ist es: Heirat ja, Zusammenleben in DE nur nach Sprachtest. Aber es gibt ja auch das Ausland, in dem man Zusammenleben kann. Einfach den Wohnsitz ins EU Ausland verlegen. Dort bekommt der ausländische Ehegatte dann ohne jeglichen Sprachtest sofort eine Aufenthaltsgenehmigung (die Freizügigkeit in der EU machts möglich). Nach ein paar Monaten kann man dann ganz legal nach DE zurück ziehen. Wer also Geld für ein paar Monatsmieten beispielsweise für ein Zimmer in einer WG in Österreich übrig hat, dem kann so geholfen werden. (Es soll sogar Menschen geben, die haben Freunde in Österreich (bzw. in einem anderen EU Ausland) und melden sich dort nur auf dem Papier an. Legal ist das nicht, aber solange der wahre Sachverhalt der Behörde nicht bekannt ist, funktioniert es trotzdem.)

Man muss eben kreativ denken gemäß dem Motto: Bürokratische Hürden sind dazu da, umgangen zu werden. (Aber ich weiß, dass die Deutschen in der Mehrzahl lieber brav über die Hürden steigen.)

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 36315Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben: Nach ein paar Monaten kann man dann ganz legal nach DE zurück ziehen.
mag sein, siggi. nicht beantwortet ist damit die frage, ob es dem deutschen ehemann dann moeglich ist, die steuerklasse III zu beantragen: ich behaupte nein.

zur verdeutlichung:

ich hatte steuerklasse I (geschieden) und heiratete im ausland. dann beantragte meine ehefrau bei der deutschen botschaft im ausland das ehegattenvisum (familienzusammenfuehrung) und erhielt es auch, weil es ja ein sprachkurserfordernis noch nicht gab.

nach ankunft meiner ehfrau in D begab ich mich mit ihr zum einwohnermeldeamt (noch bevor ich mit ihr zur auslaenderbehoerde ging; diese reihenfolge ist wichtig) und meldete sie unter meiner wohnung an. danach, im gleichen atemzug, beantragte und erhielt ich steuerklasse III.

das bedeutete, dass ab da der staat fuer meine ehefrau "aufkam", indem er mir soviel steuern nachliess, wie ihr lebensunterhalt verursachte.

und genau das duerfte, wenn man den nun erforderlichen sprachkurs nicht hat, heute mit dem modell daenemark nicht mehr gehen, auch nicht ueber den "umweg" EU-ausland.

denn spaetestens, nach ankunft in D, beim Erscheinen vor dem meldeamt wird festgestellt, dass der sprachkurs fehlt, ergo die ehefrau garnicht in D sein darf, und die steuerklasse III wird verweigert.

gut, wer keine steuern zahlt, kann auch keine sparen. :roll:

fuer den mag dein vorschlag dann schon "kreativ" sein. :lol:
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 36323Beitrag Siggi! »

henry hat geschrieben:mag sein, siggi. nicht beantwortet ist damit die frage, ob es dem deutschen ehemann dann moeglich ist, die steuerklasse III zu beantragen: ich behaupte nein.
Steuerklasse III gibt es nur, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft in DE besteht. Aber bei angenommen Verzug ins EU-Ausland besteht
1. Entweder Steuerpflicht (mit entsprechenden Vergünstigungen für Verheiratete) im EU-Ausland
2. Oder Steuerpflicht nach Rückkehr nach DE wieder in DE. Da die Ehefrau dann eine Aufenthaltsgenehmigung im Schengenraum hat, spricht nichts gegen eine Lebensgemeinschaft in DE. Die AE muss vom der deutschen ABH auch verlängert werden. (Laut Auskunft eines ABH Mitarbeiters bei info4alien.de und drei Fällen aus Praxis, wo es so funktionierte).

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 36325Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben: Da die Ehefrau dann eine Aufenthaltsgenehmigung im Schengenraum hat, spricht nichts gegen eine Lebensgemeinschaft in DE
.. bis eben, wenn sie den sprachkurs nicht hat, auf die tatsache, dass sie dann gar nicht mit deutschem ehegatten visum nach D einreisen konnte, sondern nur zu besuch kommen darf - und als besucherin gibt es eben fuer die ehefrau keinen HAUPTwohnsitz und damit fuer den ehemann keine klasse III.

aber ok, siggi, wir beginnen uns im kreis zu drehen.

sollte mich jedenfalls schwer wundern, wenn sich der deutsche gesetzgeber sooo einfach austricksen liesse.

vor allem waeren dann meines erachtens laengst saemtliche tuerken mit anatolischen, nicht deutsch sprechenden ehefrauen drauf gekommen, so mal eben erst ein paar monate beim schwager in frankreich - und dann legal (??) ohne sprachkurs nach D, und dann da auch noch die klasse III...

sag mir doch einfach mal den nick des AHB mitarbeiters, bin ja bei info4alien auch angemeldet..
Gruesse Henry
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