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Auswandern trotz Vorstrafe?!?!

Verfasst: Di Sep 02, 2008 2:36 am
von 626zoom
Hallo,bin neu hier und habe natürlich gleich mal fragen.

Ich erkläre euch erstmal das Problem....Mein Freund ist wegen gef.Körperverletzung zu 3 Jahren Bewährungverurteilt worden + entsprechende Geldstrafen.Nun möchte er Auswandern,am liebsten in die USA oder Kanada.Ich habe ihm gesagt das er das mit so einer Vorstrafe sowieso vergessen kann!!!Habe so scherzhaft gesagt das er eine Amerikanerin heiraten soll und er dann vielleicht chancen hat,hätte er das dann eigentlich oder wenn seine Eltern oder Geschwister in den USA oder Kanada wohnen würden???Denke mal das Urlaub in den USA oder Kanada 2-3 Wochen aber kein Problem sein dürfte oder???Dann sagte er das ihm Australien gefallen würde und ich hab ihm gesagt das es sowieso sehr schwer ist nach Australien für immer Auszuwandern und mit einer Vorstrafe wohl auch unmöglich,richtig???Habe ihm dann nahe gelegt sich ein Auswanderungsland innerhalb der EU zu suchen wie z.b. Spanien,Italien,Frankreich oder Österreich,weil soweit ich weiß das Auswandern innerhalb der EU kein Problem für Ihn sein müsste da er ja ebenfalls EU Bürger ist.Habe ich damit recht???

Persönlich würde mich noch interessieren ab welcher Strafe man auch nicht mehr in andere Länder der EU Auswandern darf???Ich denke mal bei Mord!!!

Vielen Dank für eure Antworten schonmal

p.s.bitte nur Leute die es auch wirklich wissen,weil mein Freund in nächster Zeit gerne Deutschland verlassen möchte

Verfasst: Di Sep 02, 2008 8:13 am
von Caribe-Klaus
Gebe mal oben unter Suchen den Begriff "vorbestraft" ein, da findest Du schon einige Beiträge dazu ! Mal ganz davon abgesehen, der Wunsch zum Auswandern alleine reicht nicht aus, da braucht es schon etwas mehr dazu. Von was will er denn leben ?

Ausserdem hat er bei 3 Jahre Bewährung sicherlich auch Auflagen zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung ist der Rückweg abgeschnitten bzw. Knast erwartet ihn.

Gruss Klaus

Verfasst: Di Sep 02, 2008 12:42 pm
von Amish
Ein Verbrecher, wie dein Freund einer zu sein scheint nach deinen Ausführungen (gefährliche Körperverletzung ist schließlich rechtlich kein Vergehen, sondern schon ein Verbrechen; siehe § 12 StGB), wird in keinem Land gerne gesehen, teilweise nicht einmal als Tourist.

In der Regel muss man fast überall auf der Welt, wo man sich niederlassen möchte, den zuständigen Behörden ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Und gerade die von dir aufgezählten Wunschländer sind nicht gerade bekannt dafür, dass sie bei positiven Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis die Angelegenheiten lasch handhaben. ;-)

Verfasst: Di Sep 02, 2008 3:44 pm
von 626zoom
Naja die Bewährung ist jetzt bald bei ihm vorbei.Habe ihm ja auch gesagt das er Länder ganz besonders ausserhalb der EU wohl ganz vergessen kann!!!Er versucht eine Arbeit in einem anderen Land zu bekommen oder möchte sich mit seinem Geld selbständig machen.Aber was wäre denn wenn er innerhalb der EU auswandern möchte :roll: ?Das sollte doch meiner Meinung nach klappen,mal abgesehen was die Cheffs von seinem Führungszeugniss halten!War aber auch immerhin die einzigste sache die drinsteht,leider für ihn schon eine schlimmere Sache!!!Also ich weiß ja das die USA letztens noch gesagt haben das man sobald man auch nur das kleinste vergehen begangen hat nicht einwandern darf,deswegen ist mir das schon klar,dass habe ich ihm ja gesagt.

p.s. habe gerade mal gegoogelt und folgendes gefunden:Eine Bewährungsstrafe wird gegen Sie verhängt, um Ihnen Gelegenheit zu geben, durch gute Führung einen Straferlass zu erhalten. Eine Bewährung kann dann erfolgen, wenn das gegen Sie verhängte Strafmass nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Die Bewährungszeit kann zwischen zwei und fünf Jahren liegen und wird häufig mit Bewährungsauflagen versehen. Diese Auflagen können z.B. Schadenswiedergutmachung, Geldbuße, Arbeitsaufnahme oder Unterhaltszahlung sein.

Verstoßen Sie innerhalb der Bewährungszeit gegen die gute Führung, indem Sie neue Straftaten begehen oder die Bewährungsauflagen nicht erfüllen, so kann die Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestrichen werden. Das zunächst zur Bewährung ausgesetzte Urteil tritt dann in Kraft und die darin enthaltene Strafe wird ausgeführt. Haben Sie eine weitere Straftat begangen und wurde deshalb die Bewährung storniert, so besteht neben dem ersten Urteil noch das zweite, das Sie ebenfalls verbüßen müssen. Auch wird das zweite Urteil meist nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Wiederruf der Bewährung hat auch zur Folge, das nun Eintragungen in das Führungszeugnis vorgenommen werden. Grundsätzlich wird eine erste Bewährungsstrafe zwar nicht eingetragen, diese Ausnahme erlischt jedoch durch Ihren Verstoß.

Sind Sie ein zweites mal straffällig geworden, so wird die zweite Strafe ohnehin in das Führungszeugnis eingetragen, unabhängig von der Höhe der Strafe. Ab dem zweiten Eintrag ins Bundeszentralregister bleibt auch das Führungszeugnis nicht mehr "sauber".


Also dürfte das von meinem Freund ja nicht drinstehen,vielleicht ist dies ja auch eine gute Zusammenfassung für andere die auch nochmal so eine Frage haben?!?!

Verfasst: Di Sep 02, 2008 6:56 pm
von Caribe-Klaus
626zoom hat geschrieben:Also dürfte das von meinem Freund ja nicht drinstehen,vielleicht ist dies ja auch eine gute Zusammenfassung für andere die auch nochmal so eine Frage haben?!?!
Davon betroffen sind nur "Kleindelikte". Bei dem Eintrag geht es nicht um die Bewährungsstrafe, sondern um die ausgeführte Straftat bzw. Verbrechen und die rechtskräftige Verurteilung. Anders liegt der Fall bei Jugendstrafen. Aber auch dafür (Auskunft) sind nicht wir - sondern die Rechtsanwälte zuständig !

Im übrigen kann er sich jederzeit selber einen Auszug (gegen Gebühr) besorgen. Wer schon mit dem Gedanken spielt, auswandern zu wollen - egal wie unrealistisch dieser Wunsch z.Z. auch ist - sollte solche Kleinigkeiten locker packen.

Gruss Klaus

Einpaar Fakten

Verfasst: Fr Okt 14, 2016 3:10 am
von weltfahrer
Hallo zusammen,

ich bin durch google auf dieses Thema gestossen. Da hier im Forum wilde Theorien geistern, wollte ich die Ergebnisse meiner google-Recherche teilen, auch wenn das Thema schon etwas älter ist.

Grundsätzlich ist Auswandern mit Vorstrafe noch möglich, es kommt darauf an, was man getan hat. Hier mal eine Zusammenfassung für 5 beliebte Länder:

Schweiz: Grundsätzlich keine Chance, so lange etwas im BZR steht. Die Schweiz hat aufgrund eines Vertraages volle Einsicht auf das BZR.

Australien, Neuseeland: Es hängt von der Höhe der Strafe ab:
bis 1 Jahr Gefängnis oder andere Strafen keine Probleme
1 bis 5 Jahre Gefängnis 10 Jahre Einreisesperre
über 5 Jahre lebenslange Einreiseperre
Nach Ablauf der Einreisesperre darf man wieder einreisen und einwandern
Wichtig ist dabei, dass Gefängnisstrafen aus mehreren Straftaten kummuliert gezählt werden. Wenn jemand z.B zu 9 Monaten und später zu 6 Monaten verurteilt wurde ist er in Summe über 1 Jahr und hat 10 Jahre Einreisesperre nach Absitzen der letzten Strafe. Ausserdem ist zu beachten, dass Bewährung und auf dem Gnadenweg erlassene Strafen mitzählen.

USA, Kanada: Hier hängt es von der Art der Tat ab. Leichte Straftaten sind kein Hindernis, schwere Straftaten bedingen in der Regel eine Einreiseperre (auch als Tourist). Nach 5 Jahren kann ein "Rehabilitationsverfahren" durchgeführt werden, bei besonders schweren Straftaten gibt es längere Fristen oder gar lebenslange Einreisesperren. Wenn keine Einreisesperre besteht, ist man grundsätzlich auch für die Einwanderung qualifiziert. Das REhabilitationsverfahren muss auch dann durchgeführt werden, wenn die Strafe nicht mehr im Führungeszeugnis auftaucht. Der Katalog ist sehr komplex und es gelten ausschliesslich die lokalen Vorschriften, was eine schwere Straftat ist. Abschliessend noch einige Beispiele:
Leichte Straftat: Trunkenheitsfahrt ohne Personenschaden, Fahrerflucht mit Bagatellschaden (in den USA, in Kanada zählt beides als schwere Straftat)
Schwere Straftat: Ladendiebstahl, Steuerhinterziehung
sehr schwere Straftat: Tötungsdelikte, gewerbsmässiger Drogenhandel. Tötungsdelikte können auch fahrlässige Tötungen infolge eines Verkehrsunfall sein.

Grundsätzlich empfiehlt sich ein Einwanderungseinwalt des entsprechenden Landes einzschalten.

Auch wenn das Thema schon alt ist, der Freund des Ausgangsposter könnte sogar unrehabilitierbar sein. Denn schwere Körperverletzungen zählen in den USA wie Tötungsdelikte. Konkret heisst es etwa: Wenn durch die eingesetzte Waffe oder die Art der Ausführung zum Tod oder gravierenden bleibenden Schäden führen hätte können.

Falls grösseres Interesse besteht, schreibe ich bei Gelegenheit auch noch einen ausführlicheren Artikel mit Quellenangaben.

Gruss, weltfahrer



EDIT: Fehler ausgebessert

Re: Einpaar Fakten

Verfasst: Fr Okt 14, 2016 6:35 am
von Inder
weltfahrer hat geschrieben:Australien, Neuseeland: bis 1 Jahr Gefängnis oder andere Strafen keine Probleme
weltfahrer hat geschrieben:USA, Kanada: Hier hängt es von der Art der Tat ab. Leichte Straftaten sind kein Hindernis
Weltfahrer: keine Probleme? Kein Hindernis?

Du kannst weder nach Australien noch nach Neuseeland noch in die USA noch nach Kanada einwandern - und zwar auch ohne Strafen nicht.

Aber erzaehl doch mal: Wie willst du denn in eines dieser vier Laender einwandern?

Verfasst: Fr Okt 14, 2016 7:10 am
von Jupp
Der vorhergehende Beitrag ist ja schon was älter, bin gespannt, ob eine Antwort kommt.

Re: Einpaar Fakten

Verfasst: Fr Okt 14, 2016 11:55 am
von weltfahrer
Inder hat geschrieben:
weltfahrer hat geschrieben:Australien, Neuseeland: bis 1 Jahr Gefängnis oder andere Strafen keine Probleme
weltfahrer hat geschrieben:USA, Kanada: Hier hängt es von der Art der Tat ab. Leichte Straftaten sind kein Hindernis
Weltfahrer: keine Probleme? Kein Hindernis?

Du kannst weder nach Australien noch nach Neuseeland noch in die USA noch nach Kanada einwandern - und zwar auch ohne Strafen nicht.

Aber erzaehl doch mal: Wie willst du denn in eines dieser vier Laender einwandern?
Also meine Interessen gehen eher Richtung Schweiz. Natürlich ist es so, dass auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um auswandern zu können.

Bei USA und Kanada ist es tatsächlich egal, was im Führungszeugnis steht, sondern es gibt Kataloge von Straftaten, wo genau geregelt ist, wie lange die Straftat ein Hindernis für eine Einreise und Einwanderung ist. Falls ein Rehabilitationsverfahren notwendig ist, ist dies auch notwendig, wenn die Strafe nicht mehr im Führungszeugnis steht. Für einen ersten Einblick in den Katalog taugt dieser folgede Wikpedia-Artikel:

https://en.wikipedia.org/wiki/Moral_tur ... _turpitude

Auch bei Australien und Neuseeland sind kleinere Vorstrafen kein grundsätzliches k.O. Kriterium.

Verfasst: Fr Okt 14, 2016 1:37 pm
von Inder
weltfahrer hat geschrieben:Natürlich ist es so, dass auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um auswandern zu können.
Ja, nun gehst du auf die Interessen der Leser hier ein! Ein ganz dickes Dankeschoen!

Also, Weltfahrer, dann erzaehl mal, welche Einwanderungs Voraussetzungen fuer die vier von dir genannten Laender erfuellt sein muessen, also fuer

- USA und Kanada

- Australien und Neuseeland

Re: Einpaar Fakten

Verfasst: Fr Okt 14, 2016 10:37 pm
von Siggi!
weltfahrer hat geschrieben:Schwere Straftat: ..., Steuerhinterziehung
Das ist doch maßlos übertrieben!

In vielen Ländern der Welt zahlt doch niemand ehrlich seine Steuern. Wenn ich mir da meine Wahlheimat anschaue, da machen es die Politiker doch vor, wie man über ein offizielles Einkommen von ein paar Tausend Dollar verfügt und sich dabei Villen leisten kann. Sorry, war unpräzise, die Villa gehört natürlich einer Off-Shore Firma, mit der man offiziell nichts zu tun hat. Merkwürdigerweise stellt einem diese Firma die Villa nur kostenfrei zur Verfügung.

Gruß
Siggi

Verfasst: Sa Okt 15, 2016 4:17 pm
von arnego2
Tja auch wenn es die Deutsch Justiz als nicht so schwerwiegend ansieht; die Amerikaner sehen das wohl etwas anders und haben ihre eigenen Richtlinien.

Verfasst: So Okt 16, 2016 9:36 am
von Siggi!
orly hat geschrieben:Bin aber Privatier, d.h. widme mich der Landwirtschaft, keine unternehmerische Tätigkeit oder Gewerbe.
Aber von Deinen Einkünfte aus Kapitalvermögen würden sie wohl auch gern Steuern sehen, wenn sie davon wüssten.

Aber selbst mit unternehmerischer Tätigkeit ist die Steuerverweigerung im Ausland einfacher. Ein Deutscher auf der Krim arbeitete viele Jahre von seinem Privathaus aus für einen Help Desk. Abgewickelt wurde das über eine LTD in England. Die deutschen Kunden hatten keine Probleme mit den Rechnungen aus England. England hatte keine Probleme damit, dass saftige Honorare an Freiberufler in aller Herren Länder gezahlt wurden. Daher machte die LTD keinen nennenswerten Gewinn. Also in England minimale Steuerverpflichtungen.

Er ließ sich die Honorare auf sein Konto in CH zahlen und die Lebenshaltungskosten deckte er über Bezüge am Bankomaten. Dieses Modell war eine Motivation für seinen Umzug.

Die Ukraine wusste von alle dem nichts. Kontrollmitteilungen gab es nicht. Seine Tätigkeit ist von außen unsichtbar. Vorher soll der Wohnsitzstaat wissen, was man im Wohnzimmer tut? Fragen wie: "Wovon leben sie" stellt vielleicht das deutsche FA, aber in UA interessiert das keine Behörde. Man baut ein Haus, man fährt ein ordentliches Auto und es gibt keine Nachfrage. In DE müsste man da schon viel umsichtiger sein.

Als er noch in DE ansässig war, war alles im Land: Die Kunden, die Firma des Help Desks, sein Konto, etc. Da konnte DE alles überwachen und er zahlte den Spitzensteuersatz.

Es kam ein Kind, dann wurde dieses schulpflichtig und schließlich gingen sie nach DE zurück, um dem Kind die Zukunft nicht zu verbauen. Ich vermute, er zahlt jetzt wieder Spitzensteuersatz.

Gruß
Siggi

Verfasst: So Okt 16, 2016 12:27 pm
von Siggi!
Das war die Originalaussage der Eltern. Diese ist schon nachvollziehbar, wenn man die ökonomische Situation von DE und UA in den letzten 25 Jahren anschaut.

Gegenfrage: Würdest Du Dein Kind in einem solchen Land aufwachsen lassen?
http://www.handelsblatt.com/politik/int ... 21466.html
Oder hättest Du die Hoffnung, es würde sich dann als Teenager umorientieren, alle sozialen Kontakte hinter sich lassen und ins Ausland gehen?

Oder würdest Du darauf spekulieren, Dein Kind sei ein Sonderfall und käme mit der ökonomischen Situation in UA besser als mit der in DE zu recht?

Oder glaubst Du, dass sich das Bild in den nächsten 25 Jahren umdreht? Das es in DE im Mittel schlechter wird, glaube ich schon, aber für UA sehe ich noch weniger Perspektiven für eine Besserung. Außerdem kann man in DE immer noch gut Geld verdienen, wenn man eine ordentliche Ausbildung hat. Die Tendenz geht in DE zur Zweiklassengesellschaft. In UA ist die dünne Mittelschicht bereits eliminiert worden.

Aber vielleicht hast Du auch so viel zu vererbendes Vermögen, dass Deine Kinder sich keine Gedanken über ihr Einkommen machen müssen.

Mein Wunsch wäre es, dass mein Kind eine solide akademische Ausbildung erhält, vorzugsweise in einem der MINT Fächer. Aber sollte es strohdumm sein, wäre vermutlich UA besser geeignet, denn dort kann ich das Diplom wenigstens kaufen. So hat man wenigstens etwas, was man sich an die Wand hängen kann, wenn es schon nicht anders verwertbar ist. :wink:

Gruß
Siggi

Kinder

Verfasst: So Okt 16, 2016 2:00 pm
von arnego2
Nun wir sind zu dem geworden durch unsere von uns gesammelten Erfahrungen. Dann kommt ein Kind und es soll es besser haben.

Praktisch wird dem Kind das Erfahrungen sammeln verneint.