Sozialleistungsanspruch bei Rückkehr nach Dtl.?

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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habillie
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Sozialleistungsanspruch bei Rückkehr nach Dtl.?

Beitrag: # 44500Beitrag habillie »

Hi zusammen, vlt. könnt ihr mir bei ein oder zwei Frage behilflich sein. Und zwar lebe und arbeite ich seit fast 4 Jahren im Ausland, bin in Dtl. jedoch am Wohnsitz meiner Eltern gemeldet. Ich wollte mich nicht gänzlich abmelden, da ich ja auch eine Zustelladresse für Bank, Versicherung etc. brauche, was ich nach wie vor in Dtl. habe.

Frage: Kann mir die Behörde irgendwelchen Ärger bereiten, weil ich mich nicht abgemeldet habe? Denn damals waren die wohl der Meinung, ich müsste das dringend tun, wenn ich ins Ausland gehe; ich habe das damals einfach ignoriert.

Eine weitere Frage stellt sich nämlich, ob ich Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen habe? Dafür müsste ich dann zum Amt und dann käme das ganze ja raus. Ich bin nämlich derzeit auf Jobsuche (in Ägypten) und von daher erwerbslos. Sicher bekomme ich kein Arbeitslosengeld, soviel ich weiß muss man dafür im letzten halben Jahr hier gearbeitet haben. Vermutlich wird auch angerechnet, dass ich bei meinem Vater wohne.

Ist unter euch jemand schlauer als ich, dann bin ich für Hinweise dankbar. :-)
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Siggi!
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Re: Sozialleistungsanspruch bei Rückkehr nach Dtl.?

Beitrag: # 44501Beitrag Siggi! »

habillie hat geschrieben:Kann mir die Behörde irgendwelchen Ärger bereiten, weil ich mich nicht abgemeldet habe?

Wenn sie nachweisen können, dass bei den Eltern wirklich kein Wohnsitz besteht, dann wäre das eine Ordnungswidrigkeit.
Eine weitere Frage stellt sich nämlich, ob ich Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen habe?
Grundsätzlich nur, wenn Du defakto auch in DE wohnen würdest.

Gruß
Siggi
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 44503Beitrag Caribe-Klaus »

Hallo habillie,

ob sich in der Zwischenzeit bei den Behörden in der Vorgehensweise etwas geändert hat, weiss ich nicht. Tatsächlich meldete ich mich kurz vor meiner Auswanderung in die Karibik bei meinen Eltern an. Grund war auch, ich benötigte eine erreichbare, ladungsfähige Anschrift, denn ich bezahlte noch rund 4 Jahre lang Kindesunterhalt für meine zwei Kinder, bis sie eigenes Geld verdienten. Rund 1.000,- DM im Monat... :?

Wenn mal wieder eine Erhöhung verlangt wurde, kam diese Post zu meinen Eltern und diese faxten mir dann das Schreiben zu, so dass ich reagieren konnte, wie auch immer. Mal habe ich anerkannt, mal musste ich meinen Anwalt in D beauftragen. Post kam dann zu meinen Eltern und dann per Fax zu mir.

Auch in einem anderen Fall war dies eine enorme Hilfe. Bei einem Einbruch dort in meiner Wohnung stahl man mir nicht nur sehr viel Geld sondern auch fast alle Papiere wie Führerschein, Kreditkarten ect., Meine Mutter informierte das zuständige Amt in Deutschland darüber - auch das ich ja im Ausland lebe - und Dank meines Wohnsitzes auch in D stellte mir die Behörde sofort einen neuen Führerschein aus. Diesen konnte ich dann bei meinem Urlaub nach Anflug am nächsten Tag abholen. Ärger bekam ich vom Amt keinen.

Sozialleistungen ist ein anderes Thema, wird Dir wohl zustehen.

Gruss Klaus
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habillie
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Beitrag: # 44507Beitrag habillie »

Genau Klaus, das sind meine Gründe, warum ich hier eine Meldeanschrift behalten habe.
@Siggi: im Moment wohne und lebe ich hier unter dieser Anschrift, ich habe ja auch keine andere mehr im Ausland. Ok, es stellt sich noch die Frage, wieviel diese Ordnungswidrigkeit kostet, aaaw.


Hmm, ich denke, ich werde das mal vorsichtig beim Amt erkundschaften, ob ich vielleicht Geld bekomme. Muss eh dorthin, weil meine Reisepass nur noch eine freie Seite für Visa hat LOL.
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Siggi!
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Beitrag: # 44508Beitrag Siggi! »

Wenn Du unter der Anschrift wohnst, dann hast Du grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen (egal wie viele Wohnsitze Du im Ausland hast). Entscheidend ist Dein tatsächlicher Aufenthaltsort.

Über die Höhe des Bußgelds kann ich keine Auskunft geben, aber warum vermutest Du überhaupt, dass das Einwohnermeldeamt Dir etwas Böses will? Bislang habe ich im Forum nur von Zwangsabmeldungen gehört. Von verhängten Bußgelder habe ich nur gehört, wenn jemand seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist, um sich dadurch der Wehrüberwachung zu entziehen.

Gruß
Siggi
Jordania
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Beitrag: # 44509Beitrag Jordania »

Habilie, hattest du vor deiner Abreise einen Anspruch auf ALG I? Du schreibst, du seiest "fast" vier Jahre weg - innerhalb von vier Jahren kann man - wenn sich da nichts geändert hat - so einen Anspruch wieder geltend machen.
habillie
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Beitrag: # 44530Beitrag habillie »

Siggi! hat geschrieben:... aber warum vermutest Du überhaupt, dass das Einwohnermeldeamt Dir etwas Böses will? ...

... weil damals die Dame vom Amt vehement darauf bestanden hat und auch im Nachhinein ein entsprechendes Formular zur Abmeldung bei meinen Eltern ins Haus geflattert kam, welches ich aber auch ignoriert hatte. Heute hat aber keiner mehr danach gefragt.

Grundsätzlich hätte ich wohl Anspruch auf Leistungen, und zwar ALG II (?). "Leider" habe ich jedoch zuviel Vermögen, welches ich zunächst aufbrauchen müsste, alles was einen Betrag von 7.500 Euro übersteigt, muss zunächst zum Lebensunterhalt verwendet werden, ok, sehe ich noch ein. Ich bin zwar jetzt nicht reicher, aber immerhin wieder etwas schlauer *smile*
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gambler888
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Beitrag: # 44534Beitrag gambler888 »

habillie hat geschrieben:... weil damals die Dame vom Amt vehement darauf bestanden hat...
Hi

In D könntest Du AlgII beantragen (d.h. quasi Offenbarungseid) , für Alles andere sehe ich keine Bedenken -wieso auch?- , der Rest wird sich zeigen.

ciao
kaktus
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Beitrag: # 45586Beitrag kaktus »

Alg II wäre auf jeden Fall möglich, da du Erwerbsfähig bist! Check mal den Paragraphen § 7 SGB II
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