Steuerpflichtig... oder doch nicht?

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Hüpfball
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Steuerpflichtig... oder doch nicht?

Beitrag: # 45690Beitrag Hüpfball »

Hallo Auswanderer!

Es gibt eine Sache, die mir nicht klar ist bei der deutschen Rechtsprechung / beim Außensteuergesetz: Ich bin Steuerausländer, so viel ist klar. Aber ich bin im Ausland nirgends fest gemeldet - wo denn auch - ich bin immer in anderen Ländern, bleibe nirgends länger als ein paar Monate.

Meine Frage: Steuerausländer sind in Deutschland steuerfrei (bzw. nur Kapitalerträge werden versteuert soweit ich das verstehe). Gilt dies auch für mich? Da ich nrigends lange genug bin, um steuerpflichtig zu werden (seit 10+ Jahren auf Weltreise), bin ich dann weltweit steuerfrei - einfach so? Oder gibt es dabei etwas zu beachten?

Bitte keine Antworten mit "ich vermute..." - ich brauche etwas handfestes, das ich im Zweifelsfall anhand eines Paragraphen nachweisen kann, falls der Fiskus eines Tages bei mir klopft.

Ich habe bereits mit dem Bund der Steuerzahler und mit drei Steuerberatern gesprochen (zwei davon sog. Expeten für internationales Steuerrecht) und ich habe auch das Außensteuergesetz gelesen, aber es konnte mir noch niemand eine klare Antwort darauf geben.

In einem Wort: Reicht es, aus Deutschland weg zu sein um vom Finanzamt befreit zu sein? Oder muss ich nachweisen, dass ich woanders fest wohne (was nicht der Fall ist) und dass ich woanders Steuern bezahle?

Danke vielmals!

HB
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Siggi!
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Beitrag: # 45692Beitrag Siggi! »

Hallo,
Ich habe bereits mit dem Bund der Steuerzahler und mit drei Steuerberatern gesprochen (zwei davon sog. Expeten für internationales Steuerrecht)
was ich nun nicht verstehe: Wenn Du bereits Experten für internationales Steuerrecht konsultiert hast, würdest Du einer unbekannten Person wie z.B. mir, einfach Glauben schenken? Die meisten Auswanderer sind keine Experten für internationales Steuerrecht, denn sie leben statt in DE nun einfach im Land X.
Aber ich bin im Ausland nirgends fest gemeldet - wo denn auch - ich bin immer in anderen Ländern, bleibe nirgends länger als ein paar Monate.
Auf die Meldung kommt es eigentlich nie an, die liefert bestenfalls einen Anscheinsbeweis. Es kommt auf die tatsächlichen Umstände an, die man im Zweifelsfall natürlich beweisen muss (besondere Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten).
In einem Wort: Reicht es, aus Deutschland weg zu sein um vom Finanzamt befreit zu sein?

Auch kann man Deine Frage so nicht beantworten, da Du gar nicht sagst, welches Einkommen Du mit welchen Tätigkeiten aus welchen Ländern, speziell aus DE erzielst. Warum hast Du nur Angst vor dem deutschen Fiskus und nicht vor dem Fiskus in Deinen Reiseländern? Unter Umständen bist Du dort aufgrund irgendwelcher exotischen Steuergesetze steuerpflichtig, die noch niemals kennst? Dann ist auch noch wichtig, welche Anknüpfungspunkte des FA (Gewerbebetrieb, Wohnung, etc.) in DE existieren.

Bitte keine Antworten mit "ich vermute..." - ich brauche etwas handfestes, das ich im Zweifelsfall anhand eines Paragraphen nachweisen kann, falls der Fiskus eines Tages bei mir klopft.

Es gibt keinen Paragraphen in dem Du Deine Steuerfreiheit nachlesen kannst. Es geht nur das Umgekehrte: Du musst schauen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen, die eine Steuerpflicht in DE auslösen, bei Dir nicht zutreffen. Ein guter Startpunkt ist m.E. nach der §49 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
Selbständige, die in eine Steueroase verziehen (oder dauernd auf Reisen sind) erwischt dann meist der 3. Absatz:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 ), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird;

Z.B. muss ein IT Freelancer, der für einen deutschen Kunden arbeitet, also in DE Steuern zahlen (da seine Arbeit in DE verwertet wird), wenn ein DBA ihn nicht vor diesen Regelungen schützt.

Ansonsten kannst Du mal hier im Steuertip Nr. 38/01 nachlesen (insbesondere wg. der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, die auf 10 Jahre nach dem Wegzug andere Besteuerungsgrundlagen definiert):
http://www.prof-bader.de/steuerinformat ... tl_str.htm
Leider ist dieser Tip schon gute 10 Jahre alt, aber die meisten Grundzüge dürften in Deiner Situation noch gelten. Vielleicht einfach mal einen Beratungstermin mit dem Autor des Tips vereinbaren? (So habe ich dies vor meiner Auswanderung gemacht.)

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Fr Feb 10, 2012 8:47 am, insgesamt 1-mal geändert.
Hüpfball
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Beitrag: # 45693Beitrag Hüpfball »

Hallo Siggi, danke für die Antwort!


>was ich nun nicht verstehe: Wenn Du bereits Experten für internationales Steuerrecht konsultiert hast, würdest Du einer unbekannten Person wie z.B. mir, einfach Glauben schenken?

Ich habe festgestellt - diese Experten haben grundsätzlich ein Interesse daran, die Sache so kompliziert wie möglich zu gestalten. Denn je mehr ich auf sie angewiesen bin, desto mehr muss ich ihnen bezahlen! Ich habe keine klipp und klare Antwort aus ihnen rausbekommen, nur einen Kostenvoranschlag über 1000 €! :/

Aber ich gehe davon aus, dass vielleicht der eine oder andere Auswanderer auch auf Reisen ist, statt sich fest niedergelassen zu haben, wohingegen diese sog. Experten evtl. selbst höchstens mal zwei Wochen in Mallorca waren. Und vielleicht jemanden beraten, der eine Firma in China gegründet hat und dort fest wohnt... auf jeden Fall habe ich unter den Profis noch niemanden gefunden, der sich wirklich mit meiner Situation auszukennen schien.

Hoffentlich finde ich hier einen Expat, der das besser weiß und einen Paragraphen nennen kann.


>Auch kann man Deine Frage so nicht beantworten, da Du gar nicht sagst, welches Einkommen Du mit welchen Tätigkeiten aus welchen Ländern, speziell aus DE erzielst.

Ich dachte ich hätte es erwähnt, hab ich aber wohl vergessen: ich habe keinerlei Einkünfte aus deutschen Quellen jeglicher Art.


>Warum hast Du nur Angst vor dem deutschen Fiskus und nicht vor dem Fiskus in Deinen Reiseländern?

Damit ist leichter umzugehen. Man muss sich nur informieren, wie lange man als Ausländer in einem Land sein darf, ohne steuerpflichtig zu werden. In den meisten Ländern sind das 183 Tage. Meine Einkünfte werden aus dem Internet kommen, nicht aus dem Arbeitsmarkt vor Ort.


>Dann ist auch noch wichtig, welche Anknüpfungspunkte des FA (Gewerbebetrieb, Wohnung, etc.) in DE existieren.

Keine. Ich habe in Deutschland keine Wohnung, bin höchstens ein paar Wochen pro Jahr dort, verwende das deutsche Bankkonto kaum, es bindet mich nichts wirklich an Deutschland. Als nächstes werde ich mich bei der deutschen Krankenversicherung abmelden. Einwohnermeldeamt auch, wobei das sowie ich es verstanden habe weniger relevant ist als der tatsächliche Aufenthaltsort.


Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit nimmst Siggi.
Cheers!

HB
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Siggi!
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Beitrag: # 45694Beitrag Siggi! »

Hallo,

Wenn Du schon seit 10 Jahren in der Welt herumreist, warum bist Du dann immer noch in DE gemeldet? Hast immer noch eine deutsche KV, die Dir im Zweifelsfall doch im Ausland weniger nutzt? Du brauchst eine internationale KV, wenn Du überhaupt eine KV haben willst. Schau mal hier:
http://www.auslandstreff.de/vergleichsr ... istet.html

Meiner bescheidenen Meinung nach hätte der deutsche Fiskus keine Möglichkeit von Dir zu kassieren, wenn die Einkünfte nicht doch irgendwie aus deutschen Quellen stammen (z.B. weil der Server in DE steht). Voraussetzung dabei: Du verbringst Deine Aufenthalte in DE in wechselnden Ferienwohnungen/Hotelzimmern, die immer nur kurzfristig angemietet werden. Wenn Du z.B. bei Deinen Eltern zu Besuch bist, dann könnte man Dir aus einem überlassenden Zimmer eine Wohnung konstruieren (s. Fall Boris Becker).

Gruß
Siggi
Hüpfball
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Beitrag: # 45695Beitrag Hüpfball »

>Wenn Du schon seit 10 Jahren in der Welt herumreist, warum bist Du dann immer noch in DE gemeldet?

Ich weiß, damit habe ich gegen die Meldepflicht verstoßen, ich hab mich da einfach nie drum gekümmert... das werde ich nun berichtigen. Ist aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die 60€ kostet... nicht sehr problematisch. Steuerfragen sind entscheidender, denke ich.


>Hast immer noch eine deutsche KV, die Dir im Zweifelsfall doch im Ausland weniger nutzt? Du brauchst eine internationale KV, wenn Du überhaupt eine KV haben willst. Schau mal hier:
http://www.auslandstreff.de/vergleichsr ... istet.html

Danke für den Link! In Deutschland hatte ich bisher lediglich eine Anwartschaftsversicherung, habe aber inzwischen rausgefunden, dass selbst dies nicht notwendig ist, um ggf. eines Tages wieder aufgenommen werden zu können. Man muss bei einer etwaigen Heimkunft (ehrlich gesagt sehr unwahrscheinlich in meinem Fall) nur nachweisen können, dass man in den letzten 5 Jahren 2 Jahre lang eingezahlt hat. Also kann ich mich jetzt erstmal 3 Jahre lang ganz dort abmelden. Eine internationale Krankenversicherung habe ich natürlich.


>Meiner bescheidenen Meinung nach hätte der deutsche Fiskus keine Möglichkeit von Dir zu kassieren, wenn die Einkünfte nicht doch irgendwie aus deutschen Quellen stammen (z.B. weil der Server in DE steht).

Keine Server in Deutschland. Ich bin auch Deiner Meinung, möchte mich jedoch absichern, und die Rechtsgrundlage sondieren - falls das Finanzamt eines Tages klopft, welchen Paragraphen zitiere ich, damit die Beamten wieder verschwinden? ;D


>Voraussetzung dabei: Du verbringst Deine Aufenthalte in DE in wechselnden Ferienwohnungen/Hotelzimmern, die immer nur kurzfristig angemietet werden. Wenn Du z.B. bei Deinen Eltern zu Besuch bist, dann könnte man Dir aus einem überlassenden Zimmer eine Wohnung konstruieren (s. Fall Boris Becker).

Ich glaube bei Boris war dies der Fall, weil er zu viel Zeit in Deutschland verbracht hat. Soweit ich weiß, darf man bis zu 60 Tage in Deutschland sein pro Jahr. Habe auch schon 180 Tage gelesen, wieder etwas, das ich noch nicht konkret im Gesetzestext gefunden habe...


Des Pudels kern ist dieser: Bin ich Deutschland gegenüber verpflichtet, nachzuweisen dass ich woanders Steuern gezahlt habe / gemeldet bin? Oder nur dass ich nicht in Deutschland wohne und keine Einkünfte aus deutschen Quellen habe? Und welcher Paragraph legt dies fest, damit ich mich im Zweifelsfall darauf berufen kann?

Thanks! :)


HB
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Siggi!
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Beitrag: # 45696Beitrag Siggi! »

die Rechtsgrundlage sondieren - falls das Finanzamt eines Tages klopft, welchen Paragraphen zitiere ich, damit die Beamten wieder verschwinden? ;D
Wie will das FA denn bei Dir klopfen. Bist Du nicht gemeldet, kann doch noch niemals die Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben, zugestellt werden. Im Fall des Falles würde ich erst einmal warten, wie das FA denn argumentiert. Wollen sie nur eine Steuererklärung, dann schickst Du zurück: "Habe im Jahr xyz keine in DE steuerpflichtigen Einkünfte erzielt." (Damit ist Ruhe - meine eigene Erfahrung.) Ansonsten, wenn es um die Steuerfahndung geht, würde ich diesen Leuten niemals allein gegenüber treten, sondern immer nur mit professioneller Hilfe. Da wird man sehen, was man Dir vorwirft und kann dann reagieren. "Auf Vorrat" Argumentationsketten gegen alle möglichen Fantasien des FA zu entwickeln, erscheint mir nicht möglich.
Soweit ich weiß, darf man bis zu 60 Tage in Deutschland sein pro Jahr. Habe auch schon 180 Tage gelesen, wieder etwas, das ich noch nicht konkret im Gesetzestext gefunden habe...
Genau das ist das Problem. Außer beim gewöhnlichen Aufenthalt (183 Tage) gibt es keine genauen Angaben. Wann steht eine Wohnung leer und wird nicht benutzt? Wann ist eine Wohnung ein Wohnsitz: Wenn man sie 1 Tag verwendet oder dann noch, wenn man 2 Wochen Ferien darin macht und dann auch noch, wenn man 3 Mal 3 Wochen im Jahr dort ist? Die Frage beantworten Gerichte im Einzelfall. Da es in DE keine Präzedenzfälle wie in den USA gibt, bleibt immer eine Restunsicherheit.
Des Pudels kern ist dieser: Bin ich Deutschland gegenüber verpflichtet, nachzuweisen dass ich woanders Steuern gezahlt habe / gemeldet bin?
Die Verpflichtung gibt es nur dann, wenn man den Arbeitslohn, der von einem Unternehmen mit Betriebsstätte in DE gezahlt wird, in DE nicht versteuern will. Dann muss nachgewiesen werden, dass man im Ausland den Arbeitslohn ordnungsgemäß versteuert hat. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.
Oder nur dass ich nicht in Deutschland wohne und keine Einkünfte aus deutschen Quellen habe?
Es schadet sicher nicht, ein steuerliches Tagebuch zu führen, wo man vermerkt, wann man die Länder gewechselt hat. Bewahrt man Dinge, wie Hotelrechnungen, Kreditkartenabrechnungen, Flugtickets, den alten Reisepass, etc. auf, dann kann man auch nach vielen Jahren noch nachweisen, dass man nicht in DE war.

Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Angst nicht. Ohne Anknüpfungspunkte wird das FA nicht auf Dich zukommen. Da gibt es Deutsche mit Wohnsitz in DE, die beziehen keine Sozialleistungen und geben keine Steuererklärungen ab und werden vom Fiskus in Ruhe gelassen. Eigentlich sollte man meinen, das FA würde nachfragen: Wovon lebt denn diese Person?

Gruß
Siggi
Hüpfball
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Beitrag: # 45697Beitrag Hüpfball »

Super Antwort Siggi, danke!

>Wie will das FA denn bei Dir klopfen. Bist Du nicht gemeldet, kann doch noch niemals die Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben, zugestellt werden.

Klar, momentan besteht diese Gefahr wohl nicht. Ich sichere mich nur für den Fall der Fälle ab. Wenn ich wieder einen Pass brauche. Oder falls ich eines Tages doch mal wieder nach D kommen sollte (wie gesagt, unwahrscheinlich). Ich will einfach sicher sein, dass ich mich im Rahmen der Legalität bewege, anstatt zu hoffen dass meine Einkünfte "schon nicht rauskommen werden."


>Die Verpflichtung gibt es nur dann, wenn man den Arbeitslohn, der von einem Unternehmen mit Betriebsstätte in DE gezahlt wird, in DE nicht versteuern will. Dann muss nachgewiesen werden, dass man im Ausland den Arbeitslohn ordnungsgemäß versteuert hat. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.

Aha! Jetzt wird es hochinteressant. Wo ist dies festgelegt - welcher Paragraph?


>Es schadet sicher nicht, ein steuerliches Tagebuch zu führen, wo man vermerkt, wann man die Länder gewechselt hat. Bewahrt man Dinge, wie Hotelrechnungen, Kreditkartenabrechnungen, Flugtickets, den alten Reisepass, etc. auf, dann kann man auch nach vielen Jahren noch nachweisen, dass man nicht in DE war.

Da werde ich dann mal etwas akribischer vorgehen. Gute Idee. Bisher habe ich mich lediglich auf die Stempel in meinem Pass verlassen. Kann aber sicher nicht schaden, etwas mehr zu haben, allein schon für den Fall dass der Pass abhanden kommt.


>Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Angst nicht. Ohne Anknüpfungspunkte wird das FA nicht auf Dich zukommen. Da gibt es Deutsche mit Wohnsitz in DE, die beziehen keine Sozialleistungen und geben keine Steuererklärungen ab und werden vom Fiskus in Ruhe gelassen. Eigentlich sollte man meinen, das FA würde nachfragen: Wovon lebt denn diese Person?

Guter Punkt.
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Beitrag: # 45700Beitrag Siggi! »

Hüpfball hat geschrieben:Aha! Jetzt wird es hochinteressant. Wo ist dies festgelegt - welcher Paragraph?
Ehrlich gesagt: Keine Ahnung. Mein Steuerberater hatte mir gesagt, dass dies in den letzten Jahren so gehandhabt wurde. Das können nur Ausführungsbestimmungen zum EStG sein. Ich habe mich nie um eine Quelle bemüht. Ich weiß aber, dass früher entsendete Arbeitnehmer gern im Ausland nicht versteuert haben und in DE blieb dann der Lohn steuerfrei. Im Ausland war ihnen das Vergehen egal, denn sie waren schon lange wieder in DE bevor dort etwas von den Behörden unternommen werden konnte. Das wollte man so wohl nicht mehr akzeptieren. Also hat man den Nachweis der Versteuerung im Ausland gefordert. Erbringt man diesen nicht, so wird der Arbeitslohn in DE trotzdem mit Steuer belegt. Dazu habe ich auf die schnelle dies im Netz gefunden:
http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/8 ... g-data.pdf
Seite 11 ist interessant.

Aber das gilt nur für Arbeitnehmer. (Ich war damals als Geschäftsführer meiner eigenen GmbH angestellt.) Du bist davon ja nicht betroffen.

Gruß
Siggi
Hüpfball
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Beitrag: # 45706Beitrag Hüpfball »

Nein, schon allein deshalb nicht, weil ich keine GmbH habe. Ich überlege, eine Firma zu gründen, allerdings in einem Land, wo es für im Ausland erzielte Einkünfte keinerlei Körperschaftssteuer gibt. Damit wäre der Profit der Gesellschaft (Profit aus dem Internet) auch dort steuerfrei, der der Server wieder in einem Land steht und die Produkte und Dienstleistungen abermals in einem anderen Land vertrieben werden. Verstehe ich das richtig?

Ich habe auch in dem PDF, welches Du verlinkst, noch etwas interessantes gefunden:

www.global-employment.de

Dort werden zwei einfache Fragen gestellt:
1. Befindet sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland?
2. Wird Ihre Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet?

Zwei mal "nein" in meinem Fall. Folge: "Keine Steuerpflicht." Da diese Seite von der IHK empfohlen wird, denke ich mal dass ich mich darauf verlassen kann.

Du bist wirklich eine große Hilfe Siggi, ich danke vielmals.

HB
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Siggi!
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Beitrag: # 45710Beitrag Siggi! »

Hüpfball hat geschrieben:Damit wäre der Profit der Gesellschaft (Profit aus dem Internet) auch dort steuerfrei, der der Server wieder in einem Land steht und die Produkte und Dienstleistungen abermals in einem anderen Land vertrieben werden. Verstehe ich das richtig?
Für Deutschland funktioniert das so nicht. In DE ist es gleichgültig, wo die Firma ihren formalen Sitz hat. Es kommt auf den Ort der Betriebsstätte an. Gibt es keine Betriebsstätte (da es sich um eine "Briefkastenfirma" handelt), dann ist damit die steuerliche abschirmende Wirkung von Kapitalgesellschaften durchbrochen und der Gewinn kann direkt der wirtschaftlich berechtigten Person zugeordnet werden. Für viele andere Länder ist das ähnlich. Insgesamt ist das ein sehr komplexes Thema. Da würde ich lieber auf ein anderes Forum verweisen:
http://www.business-podium.com/boards/
denke ich mal dass ich mich darauf verlassen kann.
Soweit es bei solchen Dingen überhaupt eine Sicherheit gibt. :wink: Aber ich denke auch, dass Du wenig zu befürchten hast, wenn Du weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in DE hast.

Gruß
Siggi
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Beitrag: # 45714Beitrag Hüpfball »

Tausend Dank Siggi. Wenn ich Dir mal mit was helfen kann, schick mir gerne ein PM. Ich war nicht überall auf der Welt aber an sehr sehr vielen Orten, und falls es sich mal anbietet würde mich gerne für die Hilfe revanchieren.

Cheers!
Rigatoni
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Beitrag: # 56996Beitrag Rigatoni »

Wie ist es denn wenn ihr auf euren Reisen Einnahmen erziehlt z.B. übers Internet. Wie versteuert man das ? Ab wann ist man in einem LAnd steuerpflichtig ? Wann muss man Gewerbe irgendwo anmelden ?
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Beitrag: # 57000Beitrag Siggi! »

Ohne gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in irgendeinem Land zahlt man, wenn man nur auf Reisen ist: Nirgendwo!

http://en.wikipedia.org/wiki/Perpetual_traveler

Das ist aber für die allermeisten eine sehr akademische Betrachtung, da sie Familie/Wohnung/Arbeitsstelle an ein Land bindet.

Gruß
Siggi
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