Abmeldebestätigung aus Deutschland - welche Infos?

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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rabiene
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Beitrag: # 48023Beitrag rabiene »

tinno hat geschrieben:Das Problem einer "unbekannten Abmeldung" liegt im übrigen nicht beim Amt. Ich wollte schonmal kurz ohne Adresse ins Ausland. Abmeldung funktionierte problemlos da, wie bereits gesagt wurde, hierbei keine Adresse im Ausland angegeben werden musste.
Probleme bekam ich dann aber mit Bank, Krankenkasse und Rententräger. Die wollten alle eine Adresse von mir haben und da gab es viel hin und her...
Ich koennte mir denken das es da einen Unterschied gibt zwischen nur fuer den Staat abmelden und fuer Bank /Kv usw...der einzigen die sich stohdoof bei uns angestellt haben, war die GEZ.....aber die copy vom A-Vertrag hat sie dann zufrieden gestellt.. :twisted: ...eine adresse fuer die Rente haben wir nachgereicht, weil woher soll man sich eine Adresse herzaubern wenn man noch nicht weiss wo man im AL wohnen wird.... :wink:
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Siggi!
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Beitrag: # 48025Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:...der einzigen die sich stohdoof bei uns angestellt haben, war die GEZ.....
Die sind nicht strohdoof, das hat bei denen System! Meinst man kann so etwas wie die GEZ einfach abmelden? Selbst beim Todesfall wollen sie die Sterbeurkunde sehen, denn man könnte sich ja alles nur ausdenken. Dieser Verein ist einer der schlimmsten Institutionen in DE. Ab nächsten Jahr mit Zwangsabgabe für alle Haushalte, völlig unabhängig davon, ob Empfangsgeräte im Haushalt existieren oder nicht.

Aber schimpfen wir nicht, so hat man wenigstens etwas, worüber man sich nach der Auswanderung erfreuen kann: Der GEZ entkommen zu sein!

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 48026Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben:
rabiene hat geschrieben:...der einzigen die sich stohdoof bei uns angestellt haben, war die GEZ.....
....Dieser Verein ist einer der schlimmsten Institutionen in DE. Ab nächsten Jahr mit Zwangsabgabe für alle Haushalte, völlig unabhängig davon, ob Empfangsgeräte im Haushalt existieren oder nicht.
@Siggi, da hab ich mal einen Hinweis, mit Link, fuer dich:

Zitat: Nicht ganz unproblematisch ist die Frage, was eine Wohnung im Sinne der Neuregelung ist. Eigentlich ist darunter jede baulich abgeschlossene Raumeinheit zu verstehen, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird. Außerdem muss man sie durch einen eigenen Eingang von außen und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten können.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... r-fahnden/

Ich hab demgemaess meinem Bevollmaechtigten in D, in dessen Haus ich "wohne", geschrieben, er muesse sich wegen der GEZ in meinem Fall keine Sorgen machen, sofern er sicherstellt, dass meine "Wohnung" keinen eigenen eingang von aussen hat.
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 48027Beitrag Siggi! »

Sofern Du in DE nicht gemeldet bist, werden sie auch nicht "fahnden". Der Ärger beginnt i.a. erst mit der Anmeldung. Auslandsdeutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen sich erst anmelden, wenn sie sich ununterbrochen mehr als 2 Monate im Inland aufhalten (so regelt es zumindest das Meldegesetz in Bayern). Selbst 4 Monaten Anwesenheit also kein Problem mit der Meldung, denn man ist ja doch ab und an mal (europäischen) im Ausland oder etwas nicht?

Gruß
Siggi
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