KV bei Rückkehr als Rentner

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chrashblond
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KV bei Rückkehr als Rentner

Beitrag: # 58876Beitrag chrashblond »

Hallo Miteinander,
meine Mutter und ihr Mann sind in die Slowakei ausgewandert. Nachdem ihr Mann jetzt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch hat, und die medizinische Versorgung nicht ausreichend ist, würde ich ihn gerne nach Deutschland holen. Hier die Fakten: Er war Beamter in Deutschland, ist jetzt 80, und seit 6 oder 7 Jahren nicht mehr in D versichert, aber noch hier als Zweitwohnsitz (?bekomme alle Wahlunterlagen der Beiden zu mir) gemeldet. Er hat eine KV in der Slowakei.
Meine Frage: kann er sich hier in D wieder Krankenversichern? Dass Sie als Rentnerpaar in der Slowakei nicht reich sind ist klar.

Ich würde mich sehr über Infos und Fakten hierzu freuen.

Vielen Dank schon mal, Christine
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Siggi!
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Beitrag: # 58877Beitrag Siggi! »

Hallo Christine,

die KV, bei der die Beiden jeweils zuletzt in DE versichert waren, sind die Ansprechpartner. Im Normalfall muss diese KV sie wieder aufnehmen. Die Frage ist nur, für welchen Beitrag (bei der PKV sind ggf. Altersrückstellung verloren gegangen) und in welchen Tarif. Da kann man im Forum soll allgemein wenig sagen. Hier zwei Links zum Einlesen:
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenve ... kkehr.html
https://www.krankenkassen.de/ausland/ru ... utschland/
Dass Sie als Rentnerpaar in der Slowakei nicht reich sind ist klar.
Rentner gehen normalerweise ins Ausland, um von den niedrigen Lebenshaltungskosten profitieren zu können. Wenn die Rente schon für die Slowakei knapp ist, wie soll es dann erst in DE reichen?

Gruß
Siggi
chrashblond
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Beitrag: # 58881Beitrag chrashblond »

Hallo Siggi, und Danke erstmal für die Antwort. Es geht nicht darum sie für immer hier her zu holen, es geht nur darum sie vorübergehend hier zu melden und die medizinische Versorgung zu gewährleisten. Der Mann hat Parkinson, bekommt mangels Kommunikationsmöglichkeit die falschen Medikamente, und wird ans Bett fixiert. Ich denke mal die Op's an sich sind ok, aber die Nachversorgung eben nicht. Danke für die Links, werde mich später reinlesen. Gruß Christine
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Siggi!
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Beitrag: # 58882Beitrag Siggi! »

Hallo,

Du wirst für die Krankenkasse und alle anderen Beteiligten aber so tun müssen, als ob sie für "immer" bleiben. Warum sollte sonst eine deutsche KV zahlen? Das geht nur über die deutsche KV Pflicht, die bei Wohnsitz in DE entsteht. Dann gibt es eine Aufnahmepflicht unabhängig vom Gesundheitszustand. Also ganz standardmäßiges Vorgehen: Wohnsitz in DE anmelden, KV benachrichtigen, Beiträge zahlen.

Wenn es denn nach ein paar Monaten besser geht und sie wieder zurück gehen, haben sie eben Ihre Entscheidung geändert. Dann melden sie sich wieder überall ab. Daran ist nichts falsch, solange es nicht immer wieder passiert. Sonst greift ggf. diese Regelung:
Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/52a.html

Du solltest also tunlichst nie erwähnen, dass eine Rückwanderung von Anfang an geplant ist. Dieser Joker der Behandlung in DE würde ich aufgrund des obigen Gesetzes mit sehr viel Bedacht einsetzen. Wir haben im vergangenen Winter lieber ein paar Tausend Euro aus eigener Tasche bezahlt, als den Joker zu verwenden.

Gruß
Siggi
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