Seite 1 von 1

Erbrecht

Verfasst: Mi Dez 10, 2014 10:26 am
von artep
Nur ne Info, kann sein, dass ihr das ja alle schon wisst.
Wer sein Erbe in D. ausschlagen möchte aber im Ausland lebt, hat 6 Monate dafür Zeit.( Lebt man in Deutschland sind es nur 6 Wochen. ) Man kann zu einem Notar gehen, dazu ein Schriftstück aufsetzen lassen und dann seine Identität von einem Konsul beglaubigen lassen. ich könnte auch nach Sofia in die deutsche Botschaft aber das wäre mir echt zu aufwendig, der Konsul ist ja hier in Varna ansässig.Oder man fliegt innerhalb der 6 Monate nach D. ( das mache ich) und geht auf das Nachlassgericht, wo der Verstorbene zuletzt seine Meldeadresse hatte.
Mein Sohn muss dann auch das Erbe auschlagen, wenn er ein Kind hat, das auch..... Ich habe das nicht geglaubt, es stimmt aber 100%
LG artep

Verfasst: Di Feb 03, 2015 12:16 pm
von kira91
Und wieder was dazu gelernt. Danke, dass wusste ich noch nicht.

Verfasst: Do Mai 07, 2015 5:13 pm
von Santino
Ich wusste das auch noch nicht.