Residencia in der Dominikanischen Republik

Karibisches Meer, Kuba (Cuba), Puerto Rico, Hispaniola (Dominikanische Republik, República Dominicana), Dominica

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Jody
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Residencia in der Dominikanischen Republik

Beitrag: # 9188Beitrag Jody »

Hallo!

Ich werde demnächst für ein paar Monate, vielleicht auch für ein, zwei Jahre in die Dominikanische Republik gehen und möchte da auch arbeiten.
Dazu brauche ich eine Residencia und eine Cedula, kann mir hierfür jemand Ratschläge geben.
Was muß ich noch hier in Deutschland machen und dann mitnehmen?

Grüße aus München, die Jody
Caribe-Klaus
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Residencia in der Dominikanischen Republik

Beitrag: # 9190Beitrag Caribe-Klaus »

Das Verfahren, das zur Ausstellung einer provisorischen Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia provisional) durch die zuständigen Behörden in der Dominikanischen Republik führen soll, läuft unter der neuen PLD Regierung unter dem Präsidenten Leonel Fernández (seit Mitte August 2004 im Amt) verschieden ab, je nachdem, ob das entsprechende Gesuch zur Gewährung der \"Residencia provisional\" aus dem Ausland über eines der dominikanischen Konsulate gestellt wird oder direkt nach der Einreise in das Land als Tourist bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) in Santo Domingo.

GESUCHSTELLUNG AUS DEM AUSLAND ÜBER EIN DOMINIKANISCHES KONSULAT:

Der/die ausländische Gesuchsteller/in muss in einem persönlichen schriftlichen Gesuch beim zuständigen dominikanischen Konsulat in seinem/ihrem Wohnsitzstaat um ein "Visa de Residencia" (Aufenthaltsbewilligungsvisum) nachsuchen. Nach Erteilung dieses Visums durch das Konsulat werden die Akten direkt an die Allgemeine Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (Dirección General de Migración) weitergeleitet, welche beim Vorliegen aller geforderten Voraussetzungen zunächst eine provisorische Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia provisional) mit Gültigkeit für ein Jahr ausstellen wird. Mit dem \"Visa de residencia\" muss der/die Gesuchsteller/in innerhalb von 2 Monaten von dessen Ausstellung an (Gültigkeitsdauer des Visums) in die Dominikanische Republik einreisen und dort bei der Einwanderungsdirektion das Verfahren weiterführen.

ALLGEMEINES ZUM PERMISO DE RESIDENCIA:

Die vorläufige Aufenthaltsbewilligung (\"Permiso de residencia provisional\") kann auch nach einer Gesuchstellung direkt bei der Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (ohne das Erfordernis eines durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland ausgestellten Aufenthaltsbewilligungsvisums) gewährt werden. Sie wird jedoch zunächst nur vorläufig (provisorisch) für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Nach Ablauf dieses Jahres kann der/die Ausländer/in in einem weiteren Verfahren (das eine erneute ärztliche Untersuchung einschliesst) ein Gesuch um die Ausstellung der \"Residencia definitiva\" stellen.

Gestützt auf die Aufenthaltserlaubnis wird vom Zentralen Wahlrat (Junta Central Electoral) ein Personalausweis (Cédula) ausgestellt, welcher neben einer Foto die wichtigsten Daten zur Person des/der Ausländers/in enthält. Der/die Ausländer/in kann frühestens nach einem Jahr seit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Aufenthaltsbewilligung erneut direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo in einem Gesuch um die Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia definitiva) nachsuchen, deren Gültigkeit 2 Jahre beträgt.

Die permanente Aufenthaltsbewilligung muss dann im Laufe der folgenden Jahre alle 2 Jahre durch den/die Inhaber/in bei der Einwanderungsdirektion auf rein administrativem Weg (lediglich durch Bezahlung einer Gebühr) verlängert werden
Dem Gesuch um die \"Residencia definitiva\" ist wie auch dem Gesuch um die \"Residencia Provisional\" zur Unterstützung eine Anzahl Dokumente beizulegen, zu denen neben anderen auch das Ergebnis einer im Land selbst durchgeführten ärztlichen Untersuchung gehört.

Dieses Verfahren hat bis jetzt wie dasjenige zur Ausstellung der \"Residencia provisional\" normalerweise ca. 3 Monate gedauert. Nach neuesten Auskünften (Anfang Oktober 2006) hat sich jedoch die Bearbeitungszeit der erwaehnten Gesuche inzwischen um einige Monate verlaengert. Bedingt durch das in diesem Land bei den Behörden allgegenwärtige Chaos, die Korruption und den Schlendrian (natürlich auch bei der Einwanderungsbehörde) können fuer die Dauer des Verfahrens keine allgemein gueltigen Aussagen gemacht werden.

Zur legalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Land (sei es im Anstellungsverhältnis oder als selbständiger Unternehmer) ist ein \"Permiso de residencia\" erforderlich. Diese Aufenthaltsbewilligung (ob provisorisch oder definitiv) beinhaltet eine Arbeitsbewilligung für das ganze Staatsgebiet der Dominikanischen Republik.

Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung (Permiso de residencia) ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben (u.a. eine Zwangsausschaffung aus dem Land)! Die behördlichen Kontrollen bezüglich des Vorliegens einer Aufenthaltserlaubnis sind aber bis jetzt über lange Jahre hinweg sehr large durchgeführt worden, das kann sich aber in Zukunft jederzeit ändern !

Unter Berücksichtigung der hohen, nicht immer gerechtfertigten Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten durch die Konsulate sowie der im allgemeinen wenig effizienten und unzuverlässigen Arbeitsweise der dominikanischen Konsulate im Ausland (bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen spielen neben politischen Kriterien in erster Linie persönliche Beziehungen und nicht berufliche Fähigkeiten eine Rolle) empfiehlt es sich jedoch, direkt bei der Einwanderungsbehörde in Santo Domingo ein Gesuch um Ausstellung einer \"Residencia provisional\" nach der Einreise ins Land als Tourist einzureichen. Bezüglich der bei der Gesuchstellung um ein \"Visa de residencia\" bei einem dominikanischen Konsulat im Ausland einzureichenden Dokumente existieren Angaben auf einem Merkblatt des Aussenministeriums in Santo Domingo.

GESUCHSTELLUNG DIREKT BEI DER EINWANDERUNGSBEHÖRDE (Dirección General de Migración) IN SANTO DOMINGO

Es müssen zur Unterstützung des Gesuchs unter anderen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

- Original der Geburtsurkunde (Acta de nacimiento) Falls diese nicht in Spanisch abgefasst ist, muss sie durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt mit einer entsprechenden Beglaubigung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik eingereicht werden.
Eine Beglaubigung der Urkunde durch ein dominikanisches Konsulat im Land, in der sie ausgestellt worden ist. ist -im Gegensatz zu früher- nicht mehr notwendig.
- Im Falle der Ehe des/der Gesuchstellers/in mit einem/r Dominikaner/in oder mit einem/r ausländischen Residenten/in die Heiratsurkunde (Acta de matrimonio). Falls diese nicht in Spanisch abgefasst ist, gilt das oben für die Geburtsurkunde Gesagte.
Das bezgl. der Beglaubigung der Geburtsurkunde durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland Gesagte gilt auch hier.

Ergebnis einer allgemeinen, in Santo Domingo durchgeführten medizinischen Untersuchung - unter Einschluss eines HIV- und Drogentests und einer Bestätigung des Nichtvorhandenseins ansteckender Krankheiten.

Führungszeugnis ausgestellt durch die Nationale Polizei der Dom Rep oder die Procuraduría Fiscal de la República (wird für minderjährige Ausländer/innen nicht verlangt)

Für Gesuchsteller/innen aus der BRD wird seit neuestem ein Strafregisterauszug (Führungszeugnis) aus der BRD verlangt ! Dieser muss durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt und anschliessend durch die Generalstaatsanwaltschaft beglaubigt werden.
- Garantieerklärung - in der Form einer eidesstattlichen Erklärung - vor einem dominikanischen Notar durch eine/n wirtschaftlich solvente/n dominikanische/n Staatsangehörige/n oder Ausländer/in mit permanenter Residencia. Darin übernimmt der/die Garant/in die Verantwortung für die moralische und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des/r Gesuchstellers/in und verpflichtet sich gegenüber den dominikanischen Behörden zur Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes im Land sowie der Auslagen im Zusammenhang mit einer allfälligen Zwangsausschaffung aufgrund der Verletzung dominikanischer Gesetze. Diese notariell beglaubigte Erklärung muss durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik beglaubigt werden.
-Im Falle einer Anstellung durch eine Firma mit Sitz in der Dom Rep muss der entsprechende Arbeitsvertrag eingereicht werden
-Wenn der/die Garant/in weder der/die Vater/Mutter noch der/die Ehegatte/in des/der Gesuchstellers/in ist, muss von ihm/ihr in Gegenwart von zwei Zeugen/innen zusätzlich zur oben erwähnten Garantieerklärung vor einem Notar eine eidesstattliche Erklärung über die eigene wirtschaftliche Solvenz abgegeben werden (nicht über diejenige des/der Gesuchstellers/in), die durch die Generalstaatswaltschaft der Republik beglaubigt werden muss. Entsprechende Dokumente zum Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz des/der Garanten/in müssen zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung eingereicht werden. (Bankbestätigungen, Firmendokumente, Grundstückstitel etc.)
- Kopie des Personalausweises (Cédula) des/der Garanten/in und der Zeugen/innen

Diese Angaben beruhen auf bei der Dirección General de Migración in Santo Domingo persönlich eingeholten Informationen. Mitte Juni 2006 werden gemaess meinen Recherchen zur Gesuchstellung von der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo weiterhin die erwähnten Dokumente verlangt.

Angaben über die von der Einwanderungsbehörde bei der Ausstellung von Residencias erhobenen Gebühren enthält http://www.migracion.gov.do/tarifas.htm

An sich kann ein/e Ausländer/in durchaus auch selbständig die zum Erwerb des \"Permiso de residencia\" notwendigen Schritte unternehmen. Dies setzt jedoch neben Spanischkenntnissen angesichts der in diesem Land durch den allgemein üblichen Superschlendrian geprägten Arbeitsweise und den teilweise chaotischen Zuständen bei gewissen Regierungsstellen ein hohes Mass an Geduld und Durchsetzungsvermögen wie auch starke Nerven voraus. Die selbständige Abwicklung der Schritte zum Erwerb eines \"Permiso de residencia\" ist deshalb nicht unbedingt jedermanns Sache!

Quelle: Dr. Hans Bartenstein
Büro für Rechts- und Wirtschaftsberatung und sprachliche Dienstleistungen, Santo Domingo veröffentlicht im DomRep-Magazin

Da ich es besser nicht hätte formulieren können und ich von Haus aus faul bin, habe ich den Text übernommen, Hans wird mir verzeihen. :D Gerne lasse ich Dir die Adresse von ihm zukommen, seine Firma hilft bei der Antragstellung gegen Gebühr. Alleine hast Du sowieso kaum Chancen. Wer auf die Bürokratie in Deutschland flucht - der hat noch nicht die Dominikanische Republik erlebt... :shock:

Ich weiss, dass eine sehr grosse Zahl von Ausländern dort illegal lebt und sich dort mit Jobs halbwegs über Wasser hält. Ich kann davon jedoch nur abraten. Mit Jobs sieht es ja sowieso nur mies aus, aber ich gehe mal davon aus, Du hast was in Aussicht ? Denke immer daran, dass die Polizei dort sehr gerne und schnell gerade Ausländer verhaftet. Das ist ein gutes Zubrot für sie. Also legale Papiere sind sehr wichtig, sonst wird sofort abgeschoben.

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Caribe-Klaus
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Aufenthalts - Wirrwarr

Beitrag: # 30673Beitrag Caribe-Klaus »

Wieder einmal bestehen dort widersprüchliche Bestimmungen. Welche gilt ? Keine Ahnung...

Laut den Gesetzen dort muss jeder Ausländer eine "Residencia" beantragen, um länger als 3 Monate im Land bleiben zu können. Gleichzeitig wurde es aber locker gehandhabt und daraus ein Geschäft gemacht. Hier auf der Seite der Migracion kann noch immer jeder nachlesen, welche Strafe er bei illegalem Aufenthalt zu zahlen hat, z.B. zwischen 3-5 Jahren lächerliche 14.000 RDS, was dazu führte, so manche nahmen den günstigsten und einfacheren Weg und zahlten bei Ausreise einfach eben diese Gebühr.

Nun aber, zum wiederholten Male, soll dagegen vorgegangen werden ?

Der Generalmajor der Nationalpolizei, José Aníbal Sanz Jiminián, sagte, dass alle Ausländer, welche illegal im Land leben und nicht die Bedingungen erfüllen, um eine dominikanische Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, aus dem nationalen Territorium abgeschoben werden. Der Funktionär führt an, dass viele Ausländer, welche aus ihrem Land flüchten, in die Dominikanische Republik kommen und daher warnte er, dass die Dominikanische Republik kein Zufluchtsort für Kriminelle ist und seine Institution die Razzien im ganzen Land erhöhen wird.
Quelle: Diario Libre

Ob diese Aussage, wie schon so oft, nur dazu dienen soll das Nebeneinkommen der Polizisten zu erhöhen oder ob man nun tatsächlich durchgreifen will, kann und mag ich derzeit nicht beurteilen. Mein Rat nur, wer einwandfreie Papiere hat ist weniger erpressbar. Da die Insel aber auch gerne ein Zufluchtsort für Verbrecher ist, bekommen natürlich so einige keine Papiere, fehlt doch der Nachweis aus der Heimat von der Polizei... :wink:

Aber eben diesen Nachweis, Führungszeugnis, braucht Mann/Frau nur zur Vorlage beim Antrag der Residencia. Wer den anderen Weg wählt, eben die Bezahlung der "Ausreisegebühr" unproblematisch direkt im Flughafen beim Abflug, benötigt eben dieses Führungszeugnis nicht... alles klar ? Denn offiziell ist auch dieser Weg (noch) legal, laut Website der Migracion (Einwanderungsbehörde). :roll:

Gruss Klaus
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