Von Venezuela nach Deutschland

Man kann ja auch aus dem Ausland kommen...

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vitico_muc
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Von Venezuela nach Deutschland

Beitrag: # 40222Beitrag vitico_muc »

Hallo,

Ich bin venezolaner und wohne schon seit 4.5 Jahren in Deutschland (verheiratet). Ich habe meine Nierderlassungserlaubnis und der Verfahren um Deutscher zu werden läuft schon.

Meine Schwester (36) möchte auch hier in Deutschland leben, aber ich weiß nicht wie wir es machen sollen. Sie hat an der Uni Betriebstwirt studiert und in ihrem Bereich etwa 11 Jahre Erfahrung gesamelt. Sie hat auch nach dem Studium weiter studiert und besitzt mehrere Specialitsations und Postgrades. Sie arbeitet als Abteilungsleiterin vom "Strategic Investment and Finance" Bereich in ihrer Firma. Sie ist also auf jedem Fall hochqualifiziert. Sie spricht ein sehr gutes Englisch und Spanisch ist ihre Muttersprache.

Meine Fragen wären:

Welche Möglichkeit hat sie um legal nach Deutschland einzuwandern?

Könnte sie als Sprachstudentin ein Visum bekommen und sie sich hier bewerben?

Kann ich sie als Familieangehörige nach Deutschland ziehen?



Danke!
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Siggi!
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Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
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Beitrag: # 40223Beitrag Siggi! »

Hallo,
Welche Möglichkeit hat sie um legal nach Deutschland einzuwandern?
Mehrere (theoretisch): Hochqualifizierte, Investition und Firmengründung (i.a. 1M Euro notwendig, geht ggf. auch mit geringeren Mitteln), Heirat. Ob sie mit Ihrem Beruf unter die Regelung für Hochqualifizierte fällt, erfragst Du am besten bei der örtlichen Arbeitsagentur:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#19
Könnte sie als Sprachstudentin ein Visum bekommen und sie sich hier bewerben?
Visum für Sprachstudium denke ich schon. Aber ein Visum zu Studienzwecken berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme.
Kann ich sie als Familieangehörige nach Deutschland ziehen?

Familiennachzug gibt es nur für Kinder (bis max. 18 Jahre) und Ehegatten. Wenn Du die DE Staatsbürgerschaft hast und in einem anderen EU Land lebst, dann kannst Du Deine Eltern nachziehen lassen, wenn Du ihnen Unterhalt gewährst (es gelten dann die nicht so ristriktiven EU Regeln FreizügG/EU und nicht die deutschen Gesetze), aber leider nicht Deine Schwester.
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm#3
Siehe §3 Absatz (2) 2.

Hier geht es um Ausländerrecht. Das ist eigentlich nicht unsere Spezialität. Ich empfehle Dir folgendes Forum:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ich vermute aber, dass Du dort keine anderen Auskünfte bekommst als hier.

Gruß
Siggi
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