Umzug von Österreich nach Deutschland

Man kann ja auch aus dem Ausland kommen...

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dasterny
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Umzug von Österreich nach Deutschland

Beitrag: # 57447Beitrag dasterny »

Hallo liebe Experten!

Ich werde am 1.7.2015 von Österreich nach Deutschland (ins schöne Bayern) umziehen, und mich beschäftigen zur Zeit zwei sehr spannende Themen:

1. Besteuerung für das Monat Juli 2015:
Ich habe bereits eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden, und werde dort am 1.8.2015 starten. D.h. bis 31.7. werde ich noch in Österreich arbeiten, und pendeln. Wo muss ich denn dieses Gehalt versteuern? Weiters bekomme ich mit Ende August noch eine Abgeltung meiner Überstunden, dann arbeite ich allerdings schon in Deutschland, in welchem Land sind diese zu Versteuern?

2. KFZ
Ich benötige für 6 Monate ein privates KFZ, bis ich mein neues Dienstfahrzeug bekomme. Mein Fahrzeug wird durch ein Leasing finanziert. Natürlich darf ich das Fahrzeug nicht in Deutschland anmelden solange es noch der Leasing Firma gehört.
Meine Überlegung wäre nun ob ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern in Österreich lasse, und ob ich das Auto hier einfach angemeldet lassen kann. Bekomme ich hier Probleme mit den deutschen Behörden, wenn ich das Auto noch so lange mit AT Kennzeichen fahre? Ich habe diesbezüglich von einer "180 Tage" Regel gelesen, an diesen das KFZ in einem Land befinden muss. Da ich mit 1.7. umziehe wäre das KFZ schon 182 Tag in AT.
Ich könnte natürlich das Fahrzeug aus dem Vertrag kaufen, dazu müsste ich allerdings einen Kredit aufnehmen - für 6 Monate - bis ich das Auto sowieso verkaufe, schmeckt mir das nicht so richtig ;-)


Ich bin für alle Tipps dankbar!

Viele Grüße
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Siggi!
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Beitrag: # 57448Beitrag Siggi! »

Hallo,

1. Besteuerung
Dein Arbeitgeber wird die Steuern im jeweiligen Land abführen. Zum Jahresende musst Du dann in beiden Ländern eine Steuererklärung machen und dabei die jeweiligen Auslandseinkünfte angeben. Dann erfolgt ggf. eine Nachbesteuerung oder Rückerstattung - in jedem Land separat. Formal bist Du in dem Jahr in beiden Länder unbeschränkt steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen AT und DE (im Bedarfsfall einfach mit Google suchen) schützt Dich dabei vor doppelter Besteuerung, in dem es die Besteuerungsansprüche aufteilt.

2. KFZ
Solang der hauptsächliche Standort des KFZ nicht in DE ist, spricht nichts gegen die Verwendung eines KFZ mit ausländischen Kennzeichen in DE. Formal müsste das KFZ also nur mehr als 186 in AT sein. Ganz ehrlich: Wer will das tagegenau bei offenen Grenzen nachweisen?

Gruß
Siggi
dasterny
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Beitrag: # 57449Beitrag dasterny »

Hallo Siggi!

Danke für die schnelle Antwort! Das DBA kenne ich schon, da ich ursprünglich überlegt habe meine Stelle in AT zu behalten, da hätte ich allerdings ziemlich drauf gezahlt, deshalb habe ich mir eine neue Stelle gesucht.

Heißt das, dass ich bei der Steuererklärung am Jahresende für Deutschland auch die österreichischen Einkünfte von 1.1. - 30.6. angeben muss, oder erst ab 1.7. ,da ich ja erst ab dann den Wohnsitz in Deutschland habe?

Muss ich irgendwelche Voraussetzungen erfüllen um den Wohnsitz bei meinen Eltern behalten zu dürfen, oder kann ich einfach gemeldet bleiben?

Viele Grüße
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Siggi!
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Beitrag: # 57450Beitrag Siggi! »

Hallo,

Man muss die Auslandseinkünfte aus AT in DE mit angeben, aber auch, welche Steuern bereits bezahlt wurden. In DE unterliegen die Auslandseinkünfte dem Progressionsvorbehalt.

Damit wird sichergestellt, dass der Steuersatz dem von z.B. 100'000 Euro entspricht (ca. 36%), wenn jemand in DE und in AT jeweils 50'000 Euro verdient hat. Ohne Berücksichtigung der Auslandseinkünfte wäre der Steuersatz im Beispiel nur bei ca. 27%, was Menschen bevorteilen würde, die Einkünfte in 2 Ländern erzielen.

Ich kenne das Meldegesetz von Österreich nicht. Wenn bei den Eltern tatsächlich ein Zimmer zur Nutzung durch Dich bereitsteht, wäre eine Meldung nach deutschem Gesetz nicht unzulässig wäre.

(Ich selbst war auch mehrere Jahr in zwei Länder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ich habe mich dann in DE abgemeldet, als die KV Pflicht eingeführt wurde, da ich in DE keine KV hatte und komplexe Argumentationen mit der Versicherungsgesellschaft vermeiden wollte.)

Gruß
Siggi
dasterny
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Beitrag: # 57452Beitrag dasterny »

Hallo,

mir bereitet das gerade ein wenig Bauchweh:

http://www.juraforum.de/forum/t/auslaen ... nd.475920/

Wie seht ihr das bzgl. meiner Situation?

Danke und viele Grüße
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Siggi!
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Beitrag: # 57453Beitrag Siggi! »

Die Information bzgl. der hauptsächlichen Standort habe ich vom Landratsamt Deggendorf schriftlich erhalten. Ich fahre jedes Jahr in DE mit ukrainischem Kennzeichen für ein paar Monate (wir haben eine Ferienwohnung im bayerischen Wald), daher war dies für mich selbst wichtig. Mein KFZ steht defakto hauptsächlich im Ausland und in den vergangenen Jahren gab es schon einige Kontrollen (mit dem Kennzeichen fällt man auf wie ein bunter Hund), aber nie ein Problem.

Erkundige Dich doch selbst beim für Dich zuständigen Landratsamt nach der Gesetzeslage!

Gruß
Siggi
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