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Fotograf will nach BG

Verfasst: Do Nov 29, 2012 6:41 pm
von lachica
hatte ja schon mal an anderer Stelle geschrieben...Einiges hat sich verändert: ich möchte gerne nach Sofia auswandern. Ich bin freiberifliche Fotografin und arbeite für Europäische Auftraggeber hauptsächlich im westl. Europa und Südamerika und es ist eigentlich egal wo ich wohne. Gerne würde ich in BG leben und hätte dort auuch schon eine Wohnung. Was ich nicht weiss, ist, wie ich da mein Gewerbe anmelden soll. Als Fotograf habe ich ehrlich gesagt wenig Kosten und die decke ich in der Regel im Ausland. Telefon und so weiter habe ich auch im Ausland registriert und die Nummer will ich auch für meine Kunden haben. Ich will also nur mein Gewerbe irgendwie anmelden, da wo ich auch wohnen werde oder wie das deutsche Finanzamt sagt: versteuer da wo Dein normalerLebensmittelpunkt ist. das wär ja dann BG wo ich mich aber auch nur wenig aufhalte...privat halt. Wie melde ich denn nun ein Gewerbe an? Kann mir da jemand weiter helden und n Tipp geben, please.... Ich bracuh ja nur ne Steuernummer für meine internationalen Auftraggeber:-;;;; fotografiere zwar gerne, aber nicht umsonst....wer gibt mir nen Rat...vielleicht gibt es noch andere nicht BG`ler die dort leben dürfen und versteuern müssen.... Danke für jedwede Antwort!!!
Susanne :?:

Verfasst: Fr Nov 30, 2012 3:03 pm
von Bulgarienfan
Internationales Steuerrecht ist schwierig, da solltest du eine international taetige Steuerberatungsgesellschaft konsultieren. Ernst & Young sind, soweit ich weiss, sowohl in D als auch in BG taetig.

Verfasst: Fr Nov 30, 2012 5:43 pm
von kolo59
Hallo Luchica
eine gewerbe in Bg anmelden ist ganz einfach und kostet nicht viel. Dann bekommst du eine BULSTAT nm. das ist deine steuernm. Und anschliessend kannst fast alle Geschäfte machen, alles was legal ist.
Gruß kolo

Verfasst: Sa Dez 01, 2012 5:27 pm
von lachica
Danke! Ja natürlich brauce ích nen Steuerberater und Danke auch für den Tipp mit Bulstat...krieg ich da auch ne Ust.????
la chica

Verfasst: Sa Dez 01, 2012 5:46 pm
von kolo59
Ja klar!!
Lachica, du schreibst, das du mit deinen Fotos Geld verdienst, würde ich auch gerne. Fotografiere gerne, aber als Hobby. Eine Profifotografin aus Varna, wollte meine Fotos haben für ihre Ausstellungen, aber sie wollte nichts bezahlen. Und sowas mag ich nicht, dass jemand mit meine Arbeit Geld macht. Kannst du mir vielleicht ein Paar Tipps geben, wem ich meine Fotos anbieten kann? Ich fotografiere fast alles, am liebsten Menschen (unbeobachtet) und Tiere. Möchte mit meinen Fotos paar € verdienen, möchte mir noch eine Kamera zulegen.
Gruß Kolo

Verfasst: Do Mai 14, 2015 9:37 pm
von JU_BG
Hallo lachica, mich würde interessieren ob es bei dir geklappt hat, da ich vor dem selben "Problem" stehe :-) ?

Verfasst: Fr Mai 15, 2015 11:08 am
von Siggi!
@JU_BG
Willst Du auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit generieren und weist nicht, wo diese zu versteuern sind?

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Mai 15, 2015 11:29 am
von JU_BG
Hallo Siggi

Nein soweit hab ich mich schon informiert. Versteuern in BG 10% als Freischaffende Fotografin (Svoboda Praktika) oder ET ( Ednolichen Targovez) Einzelhändler.

Meine Frage ist ( Ich habe einen Artikel im Internet gefunden wo steht dass man bei Einkünften die man durch Dienstleistungen aus der EU erhält, egal wie hoch sie sind, Bulgarische Mehrwertsteuer zahlen muss / DDC) ob ich diese auch zahlen muss? Das wären ja dann 20% DDC.

Da ich die Tätigkeit zeitweise in der Schweiz ausüben würde und und die ja nicht zur EU gehört, aber gleich behandelt wird wie die EU usw. weiss ich nicht weiter. Mich hat dieser Artikel hier von 2010 verwirrt:http://e-vestnik.bg/9601

Zur Info am Rande: Mein Vater ist von Bulgarien, ich habe dort schon gewohnt als Kind. Jedes Jahr im Sommer bin ich lange dort und nun will ich gern wieder dorthin ziehen weil ich es einfach liebe am Meer zu sein.
Zur Zeit wohne ich in der Schweiz und bin bereits einige Zeit selbständig.

Liebe Grüsse JU_BG

Verfasst: Fr Mai 15, 2015 11:41 am
von Siggi!
Hallo,

Bei einer selbständigen Tätigkeit ist unerheblich, wo diese ausgeführt wird, solange man am Ort der Ausführung keine Betriebsstätte unterhält. Eine Betriebsstätte ist eine feste Einrichtung. Das kann ein Büro sein, sogar ein festes für einen persönlich reserviertes Büro beim Kunden oder auch ein Arbeitszimmer in einer festen Wohnung (Ferienwohnungen zählen nicht).

Begibst Du Dich also vor Ort und mietest dort eine Ferienwohnung, ist es vollständig so, als wenn Du die Arbeit in BG ausgeführt hättest.

Wichtig ist auch, ob es sich um private Kunden oder gewerbliche Abnehmer handelt (z.B. Industriefotographie). Im gewerblichen Bereich musst Du vor der Mehrwertsteuer keine Angst haben. Diese sind Vorsteuerabzugsberechtigt und die Umsatzsteuer ist für alle Parteien nur ein Durchlaufposten.

Wenn Leistungen exportiert werden, dann sind derartige Export i.a. von der Mehrwertsteuer im Ursprungsland befreit. Bei meinen Dienstleistungen im IT Bereich erfolgt in der Regel eine Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger. Letztlich ist das aber alles egal für mich egal, bei gewerblichen Abnehmern ist die Mehrwertsteuer ein Durchlaufposten, egal wo und von wem sie gezahlt wird.

Ich vermute, in Bulgarien wird es auch nicht anders, als in anderen EU Ländern sein, aber das ist nur eine Vermutung.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Mai 15, 2015 11:45 am
von JU_BG
Ja genau eine Ferienwohnung würde ich mieten, bzw. ein Zimmer bei Privat je nachdem. Meine Kunden sind aber Privatkunden ( Hochzeitspaare).
LG :)

Verfasst: Fr Mai 15, 2015 12:28 pm
von Siggi!
Hochzeitspaare in der Schweiz? Die wollen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer? Normalerweise macht man es im Privatkundenbereich doch wie jeder Handwerker: Keine Mehrwertsteuer, keine Rechnung und jeder spart sich etwas.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Mai 15, 2015 2:40 pm
von JU_BG
Nee keiner "will" Mehrwertsteuer bezahlen, die Kunden nicht, ich nicht.

Es geht darum, dass ich einen Bulgarischen Artikel von 2010 gefunden habe, indem steht dass jeder (Privat und Geschäftsmann) sobald er Geld für Dienstleistungen aus der EU erhält, Bulgarische Mwst. darauf zahlen muss (der Dienstleister) OHNE das dem Kunden auf den Preis aufzurechnen (steht da!)

Naja und ich wollt wissen ob das immernoch so ist und mich absichern dass das NUR für EU Länder gilt und nicht für die CH.
lg JU_BG