Beibehaltungsantrag, bzw. Doppelstaatsbürgerschaft

Bolivarische Republik Venezuela (República Bolivariana de Venezuela)
liegt an der Karibikküste und hat Grenzen zu Brasilien, Kolumbien und Guyana

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Shyia
Beiträge: 1
Registriert: Mo Jun 21, 2010 10:22 pm
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Beibehaltungsantrag, bzw. Doppelstaatsbürgerschaft

Beitrag: # 38751Beitrag Shyia »

Tach allerseits =)

Ich habe ein paar Fragen und hoffe es kann mir vielleicht jemand helfen oder einen guten Tip geben ;)

Ich wurde im Jahr ´88 in Venezuela als Tochter zweier Deutscher geboren. Momentan lebe ich in Deutschland und arbeite an meinem Studium. Mein venezuelanischer Pass ist ´94 abgelaufen und leider haben sich meine Eltern nicht um die Verlängerung gekümmert. Nun habe ich mal die Venezuelanische Botschaft angeschrieben und um Info gebeten.
Die Deutsche Seite macht mir mehr sorgen. Muss ich, obwohl ich schon als Kind im Besitz eines Venezuelanischen Passes war, trotzdem diesen Beibehaltungsantrag (für die deutsche Staatsbürgerschaft) einreichen? Und wenn ja, mit welcher Begründung? Denn anscheinend gibt es auch Fälle wo man dies ablehnt. Ich fühle mich Venezuela sehr verbunden und plane eine Auswanderung zu einem Zeitpunkt in der fernen Zukunft.
Reicht diese Begründung für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft aus? Zumindest von deutscher Seite her betrachtet.

Okay :) falls irgendwer Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt hat wäre ich sehr dankbar. Freue mich über jeden Tip...

Adieu :)
Jordania
Beiträge: 124
Registriert: Do Aug 06, 2009 7:44 am

Beitrag: # 38764Beitrag Jordania »

Da muss man zwei Dinge unterscheiden: Staatsangehörigkeit und Pass. Wenn du als Kind beide Staatsangehörigkeiten hattest, und nicht nach venezolanischem Recht die dortige verloren hast (eventuell durch Option oder Nicht-Option nach dem 18. Lebensjahr, kenne das ven. Recht nicht), hast du auch noch beide, wenn ein Pass abgelaufen ist. Dann bekommst du durch die bloße Neuausstellung eines Passes deiner zweiten Staatsangehörigkeit auch keine Probleme mit der Deutschen. Die gäbe es nur, wenn du einen Antrag auf Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit stellen würdest.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
rabiene
Beiträge: 2471
Registriert: So Sep 04, 2005 7:22 pm
Wohnort: Georgia

Beitrag: # 38770Beitrag rabiene »

Also ich sage mal das du beide hast.....die deutsche von deinen Eltern und die Ven. durch deine Geburt

Falls das aber nicht so ist, wird die Begruendung "verbunden fuehlen " und "auswandern wollen" vielleicht nicht reichen...meist erkennen sie nur an das wenn man z.b. Nachteile im Job haette wenn man "nur" Deutscher ist....

Klaere erstmal ob du nicht beide hast und wenn nicht musst du halt die BBG stellen...
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