Auswandern von Ö nach D aber Wohnsitz in Ö behalten

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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duke
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Auswandern von Ö nach D aber Wohnsitz in Ö behalten

Beitrag: # 56483Beitrag duke »

Hallo zusammen,

ich bin im Internet auf euch gestoßen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich von den österreichischen Behörden keine Ahnung habe.

Vielleicht war ja einer von euch in der gleichen Situation.

Folgendes, und zwar habe ich eine Fernbeziehung in Österreich, ich komme aus Deutschland und mache dort momentan eine Umschulung, die noch 1,5 Jahre dauert. Meine Partnerin lebt in Wien und bekommt Arbeitslosengeld und jobt nebenbei. Da meine Umschulung noch etwas dauert und es verdammt schwierig ist über die Entfernung eine Beziehung zu führen, ist sie bereit vorerst, bis ich meine Umschulung zu Ende habe, zu mir zu ziehen. Nachdem ich meine Umschulung beendet habe wollen wir dann beide zurück nach Wien, dort wo sie lebt.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Kann sie die Wohnung als Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz behalten und dann trotzdem zu mir ziehen, obwohl sie Unterstützung vom österreichischen Staat kriegt?
Oder selbst wenn sie hier bei mir Arbeit findet, nicht mehr vom Staat lebt und die Wohnung selber finanzieren?
Sie sagte dass es dort dann zu Problemen kommen könnte.
Selbst wenn sie sich in Wien komplett von allen Ämtern abmeldet und kein Geld bekommt und hier in Deutschland arbeitet.
Wäre das irgendwie möglich, da wir die Wohnung in Wien behalten wollen, damit wenn ich fertig mit meiner Umschulung bin, wir unbeschwert ohne Wohnungssuche nach Wien auswandern können?

Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir in der Richtung irgendwelche Tipps geben könnt...

LG Sascha
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Siggi!
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Beitrag: # 56484Beitrag Siggi! »

Hallo Sascha,

Wenn Du es 100% legal machen willst, dann ist die Hauptfrage, ob sie weiterhin dem Arbeitsmarkt in Österreich zur Verfügung steht.

Wenn ja, muss sie sich dort um evtl. Arbeitsangebote kümmern. Dann ist der Besuch in DE so etwas wie ein Urlaub in DE. Kommen viele Arbeitsangebote, wird dieses Reisen von DE nach AT störend und kostenintensiv.

Wenn sie ihren Lebensmittelpunkt nach DE verlegen will, dann geht das jederzeit total unproblematisch, wenn ihr Lebensunterhalt und die KV sichergestellt sind. Falls Du (oder sonst jemand) dies sicherstellen kann oder sie in DE einen Job gefunden hat: Kein Problem! Aber Sozialleistungen gibt es in DE nur dann, wenn sie dort schon mal gearbeitet hat oder wenn ihr verheiratet wärt, d.h. im Moment wohl nicht.

Ihr könnt sicher auch 100% legal beliebig viele Wohnungen in beliebig vielen Ländern unterhalten, wenn ihr dies finanzieren könnt. Das ist alles nur eine Geldfrage.

Gruß
Siggi, der auch Wohnungen in mehreren Ländern hat
duke
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Beitrag: # 56486Beitrag duke »

Hallo Siggi,

danke für die schnelle Antwort.

Jetzt bin ich schon mal ein Schritt weiter.

Dann hat mal schon mal einen Ansatz wo drauf man hinarbeiten sollte ;D

vielen dank
bekk
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Beitrag: # 56487Beitrag bekk »

Aber Sozialleistungen gibt es in DE nur dann, wenn sie dort schon mal gearbeitet hat oder wenn ihr verheiratet wärt, d.h. im Moment wohl nicht.
Dass sie keine Sozialleistungen bekommt, ist zwar richtig, aber sie sollte sich erkundigen, ob das europaeische Formular PD U1 (frueher E 301) fuer sie in Frage kommt. Damit kann jeder Bewohner der EU / EØS.der Anspruch aug ALG hat, im gesamten europaeischen Raum auf Arbeitsuche gehen und fuer 3 Monate seine im derzeitigen Land erarbeiteten Arbeitslosenansprueche mitnehmen. Damit laeuft alles voellig legal. Den Antrag muss deine Freundin bevor sie nach Deutschland zieht noch in Oesterreich bei ihrem zustaendigen Arbeitsamt stellen. Innerhalb von 3 Monaten sollte es moeglich sein, eine Arbeit zu finden, die deine Freundin ueber Wasser haelt - im Zweifelsfall mehrere 450€ Jobs.
ii7x7
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Beitrag: # 56508Beitrag ii7x7 »

die Sache mit den mehreren Wohnungen würde mich auch interessieren - wenn ich z.B. in einer Wohnung in Ö Hauptmieter wäre, müsste ich dann nicht dort auch einen Hauptwohnsitz haben? (habe hier immer wieder gelesen dass ich einen Nebenwohnsitz nur in einem Land haben kann wo ich auch einen Hauptwohnsitz habe, insofern würde diese Variante ja wegfallen).
Wenn ich in Deutschland arbeite muss ich ja in Deutschland Hauptgemeldet und Krankenversichert sein, da würde ich auch wohnen (entweder in einer WG oder eine kleine Wohnung nehmen) und aber zusätzlich die Wohnung in Österreich behalten wollen.. wie wäre es dann korrekt mit den Meldeangelegenheiten?
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Siggi!
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Beitrag: # 56509Beitrag Siggi! »

Schau doch in die Meldegesetze. In Bayern steht z.B.
Art. 15
Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X

In Bayern ist das also ganz klar geregelt. Eine der Wohnungen im Inland ist die Hauptwohnung (nicht zu verwechseln mit dem Lebensmittelpunkt).

Jedes Bundesland hat eigene Meldegesetze. Google doch einfach.

Warum ist der Status Haupt- vs. Nebenwohnung Dir so wichtig? Mir ist es egal, wie die Behörden es nennen. Mir ist nur wichtig wo ich meinen Lebensmittelpunkt habe, denn daraus folgen viele Dinge z.B. für die Steuerpflicht und für die KV.

Aber eins kann ich Dir schon sagen: Wenn Du Dich in DE mit einer Hauptwohnung anmeldest, dann musst Du im Zweifelsfall auch nachweisen können, tatsächlich den Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben, schon aus Gründen der KV Pflicht.

Ich habe in den schlimmen Jahren dazu ein Tagebuch geführt, woraus hervorging, wo ich wann war und welche Tätigkeit ich dort ausgeübt habe. Damit hätte ich im Zweifelsfall den Steuerbehörden einen Nachweis präsentieren können.

Wenn es nur um die KV geht, wird es für Dich einfach sein: Du zeigst einfach Deine KV im Ausland vor. (Ich habe keine KV, da wird es dann schon komplizierter.)

Gruß
Siggi
ii7x7
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Beitrag: # 56510Beitrag ii7x7 »

mir persönlich ist nicht wichtig was sich da haupt oder nebenwohnsitz nennt, ich will nur keine probleme bekommen weil ich irgendwas falsch mache und habe bisher niemanden finden können der mir sagen kann, was die korrekte variante wäre wenn ich in berlin arbeiten will und dennoch eine mietwohnung in österreich, in der ich momentan hauptmieter bin, behalten möchte. habe schon von leuten gehört dass man sich in wien abmelden muss wenn man sich in berlin anmeldet oder gar automatisch abgemeldet wird und frage mich was das für konsequenzen wegen der wohnung in wien hätte
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Siggi!
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Beitrag: # 56511Beitrag Siggi! »

Wo ist das Problem? Schick dem Einwohnermeldeamt in Wien doch eine Mail in dem Du Deine Situation erläuterst und frage sie, was zu tun ist.

Dann bekommst Du eine schriftliche Antwort und bist dann nachweisbar 100% sicher vor der Verfolgung durch die Behörden.

Gruß
Siggi
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