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Krankenversicherung in Österreich und Studium

Verfasst: So Mär 22, 2015 7:32 am
von Rigatoni
Hallo Forengemeinde,

ich studiere derzeit in Österreich, aber bin zwischenzeitlich wieder nach DE zurückgekehrt und weiß derzeit nicht, ob ich dort weiter studieren werde. Das Problem ist zudem , das ich dort keine Wohnung o.ä. habe. Die letzte Unterkunft war nichts wo ich mich wohlgefühlt hatte und auch nichts p ich dauerhaft bleiben kann.

Das Problem ist das ich dort damals keine Studentische Krankenkasse abgeschlossen hatte und zurück in DE nun nicht mehr versichert bin, weil ich zuvor dort gekündigt hatte.

Bin nun unsicher, ob ich nun in der derzeitigen Situation in DE eine KK abschließen soll, falls das ohne Rückfragen über vorherige Versicherung in AT möglich ist und sich die Nachzahlung wirklich nicht mehr als 45 euro/Je Monat beläuft.


Ich möchte mich natürlich am liebsten in AT krankenversichern, der Tarif ist mit ca. 50 euro viel günstiger als hier 155 euro. Aber ich bin dort nicht mehr gemeldet (was angeblich keine Rolle spielen soll lt. Nachfrage von jemand in ähnlicher Situation, aber in KK Bedingung steht das ein Meldezettel nötig sei) und falls ich nicht weitermache muss ich ja das Ende des Studium melden und wäre dann nicht mehr dort versichert. Wenn ich zunächst hier bleibe und dort zum Studium gemeldet bin, werden die ja bei Arztbesuchen sehen wenn ich hier zum Arzt gehe.

Ist man bei einer dt. Krankenversicherung auch in AT versichert wenn man dauerhaft dort lebt und Lebensmittelpunkt dort hat und wie ist das mit der Anmeldung des Wohnsitzes, wo muss der liegen ?


Bin gerade sehr unsicher und weiß wenn ich mich wg. Studium nicht Entscheide und mich deswegen nicht versichere geht es irgendwann ins Auge.

Muss die Versicherung einen denn auch ohne Wohnsitz dort versichern und kann ggf. auch den Tarif anpassen ? Bei Studententarif ohne Studium dort würde es wohl irgendwann Probleme geben.

Bin mir nicht sicher was ich machen soll. Dadurch das ich nicht weiß was ich mit dem Studium machen soll.

Viel Glueck hier

Verfasst: So Mär 22, 2015 11:23 am
von arnego2
Herzliches Willkommen im Forum erst einmal.

Nun darf ich mal fragen warum die KV so wichtig fuer dich ist? Ich hatte in meinem Leben nur einmal eine KV aufgrund einer Tropenkrankheit.

Verfasst: So Mär 22, 2015 11:41 am
von Rigatoni
Du hattest eine KV aufgrund einer möglichen Ansteckung mit einer Tropenkrankheit ?

Hast du denn sonst kein KV und warum nicht ?

Risiko seh ich als zu Hoch, kann immer mal was sein wie z.B. ein (Verkehrs) Unfall , Zahnprobleme oder etwas ganz unvorhergesehenes und Vorsorgeuntersuchungen gehn dann auch nicht. Außerdem wird man dann weniger bevorzugt behandelt, wenn es keine Notfallbehandlung ist.

In Venezuela sind die Behandlungskosten bestimmt sehr niedrig, aber hier ist sowas teilweise unbezahlbar.

Verfasst: So Mär 22, 2015 11:53 am
von Siggi!
Bei Wohnsitz in DE besteht KV Pflicht. Bist Du z.B. seit 1.1.2015 in DE gemeldet, musst Du irgendwann diese Beiträge ab 1.1. nachzahlen.

Wenn KV in AT, dann auch Meldung in AT und nicht in DE, sonst wird es unangenehm. Natürlich merkt das die KV nicht morgen, aber irgendwann kommen sie Dir drauf.

Gruß
Siggi, der auch ohne KV lebt

Verfasst: So Mär 22, 2015 12:22 pm
von arnego2
Rigatoni hat geschrieben:In Venezuela sind die Behandlungskosten bestimmt sehr niedrig, aber hier ist sowas teilweise unbezahlbar.
Nun ich habe ja nicht mein ganzes Leben in Venezuela gelebt. Abgeshen davon sind die Krankenhaus kosten, speziel privat nicht gerade billig.

Die Tropenkrankheit habe ich mir ubrigens in Afrika geholt.

In D hab ich mit Zahnaerzten verhandelt, viele sehen Bares lieber.

Und das Riskio mit Unfaellen etc ist meiner Ansicht nach nicht so hoch. Klar haengt das auch vom Fahrstil ab :)

Verfasst: So Mär 22, 2015 5:43 pm
von Rigatoni
Mit Unfälle meinte ich auch solche als Fußgänger oder in sonstigen Verkehrsmitteln.

Habe nicht genug Rücklagen um im Falle eines Falles verhandeln zu können und es in Bar zahlen zu können

Verfasst: So Mär 22, 2015 8:46 pm
von Siggi!
Ist völlig egal, wie viele Rücklagen Du hast. In DE gibt es eine gesetzlich verankerte KV Pflicht. Wenn Du Dich beispielsweise 5 Jahre erfolgreich davor drückst und im Jahr 6 kommen sie dahinter, musst Du alle Beiträge inkl. Strafzinsen nachzahlen.

Gruß
Siggi

Verfasst: So Mär 22, 2015 10:12 pm
von Rigatoni
Das beantwortet aber immer noch nicht die Frage meines Eingangspostings und nützt mir so nicht weiter.

Verfasst: Mo Mär 23, 2015 9:06 am
von Siggi!
Ist doch ganz einfach: Du brauchst eine KV in dem Land, in dem Du überwiegend lebst.

Ob Du nun der KV einen Lebensmittelpunkt in einem Land vorspielen kannst, in dem er defakto nicht besteht, musst Du Dich selbst fragen.

Andere spezifische Fragen zur KV des jeweiligen Landes klärst Du am besten durch Anruf bei der jeweiligen KV.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mo Mär 23, 2015 2:20 pm
von Rigatoni
Hallo Siggi,

danke für deine Antwort. :)

Das Problem ist dann wohl eher das ich nicht weiß was ich machen kann und wie schnell ich wieder nach AT ziehen kann. Ich kann auch irgendwie schlecht eine KK in DE abschließen und direkt wieder kündigen. Denn ich brauch dort ja dann wie du sagst wieder eine KK von dort.