Erstwohnsitz Österreich ist Zweitwohnsitz möglich in D

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Expatds
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Erstwohnsitz Österreich ist Zweitwohnsitz möglich in D

Beitrag: # 58556Beitrag Expatds »

Liebe Mitglieder,

Ich bin mit meiner Familie Anfang dieses Jahres nach Wien gezogen. Meine Frau arbeiten beide Vollzeit und sind in Wien mit Erstwohnsitz gemeldet. In Deutschland haben wir unseren Erstwohnsitz abgemeldet. Wir haben jedoch noch unser Haus und ein Auto in Deutschland. Unsere Autoversicherung hat uns jetzt darüber informiert, dass sie die Versicherung nicht mehr weiterführen. Ist das korrekt? Unsere Versicherung verlangt zumindest einen Zweitwohnsitz um das Fahrzeug weiterhin in D gemeldet zunhaben. Hätte eine Zweitwohnsitz in D steuerliche Nachteile?

Über eure infos würden wir uns freuen

Viele Grüße, DS
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Siggi!
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Beitrag: # 58557Beitrag Siggi! »

Zumindest in Bayern gilt (Melderecht ist Sache der Bundesländer)
Art. 15
Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung
Nur eine Nebenwohnung und keine Hauptwohnung ist in Bayern nicht möglich. Hat man nur eine Wohnung in DE, ist diese per Definition die Hauptwohnung.

Steuerlich kommt es auf den Lebensmittelpunkt an und zwar völlig unabhängig davon, wo man gemeldet ist. Für die steuerliche Betrachtung sind die tatsächlichen Umstände entscheidend. Die Meldung ist nur ein Beweis des ersten Anscheins.

Gruß
Siggi
Lenata
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Antwort des Einwohnermeldeamt in Bayern

Beitrag: # 58684Beitrag Lenata »

Hallo, wir haben das gleiche Problem, bzw. die gleiche Fragen. Wir sind ebenfalls im Dez. 15 nach Wien gezogen und haben dort unseren Hauptwohnsitz, also Abmeldung in Deutschland, Anmeldung in Österreich.
Wir wollen aber unser Haus in Deutschland noch behalten, zumindest in der nächsten Zeit, und noch nicht gleich vermieten, weil wir nicht wissen, wielange wir in Wien bleiben werden.

Ich habe hier das Einwohnermeldeamt in unserer Stadt in Bayern gefragt, ob wir dann unser Haus in Bayern als Zweitwohnsitz oder auch als Hauptwohnsitz melden können: Die meinten aber, es gibt ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland, dass es nur einen Hauptwohnsitz gibt, und einen Nebenwohnsitz kann man nur in dem Land haben, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. In Wien beim Magistrat dann meine Frage, ob wir einen Zweitwohnsitz oder das Haus in Deutschland noch melden können, nein, dieselbe Antwort. Das bedeutet jetzt, unsere Adresse ist nirgends gemeldet, außer im Grundbuchamt als Eigentümer sind wir natürlich schon angegeben. Und unsere deutsche Post wird natürlich noch in den Briefkasten geschmissen, da wir unseren Briefkasten ja noch nutzen können.

Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht oder hab ich eine falsche Auskunft erhalten?

Was ist mit den Versicherungen? Mein Auto bleibt in der GArage in Deutschland und das fahr ich nur ab und zu in Deutschland. Die KFZ Versicherung kriegt das doch gar nicht mit, denke ich. Gibt es etwas, was wir nicht bedacht haben oder ändern/melden müssen?

Was ist mit der Rundfunkgebühr in Deutschland? Kann ich die jetzt abmelden, da ich ja in Österreich schon bei der GIS zahle und das Haus sowieso leer steht? Vielleicht vermieten wir es ja auch irgendwann. Muss ich die Rundfunkgebühr einfach so weiterzahlen in Deutschland?

Danke schon mal und Grüße
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Siggi!
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Beitrag: # 58685Beitrag Siggi! »

Sicher kannst Du zwei Hauptwohnsitze haben. Woher sollen die DE Behörden mitbekommen, dass Du noch in einem anderen Land gemeldet bist? Hatte ich selbst viele Jahre (aber mit anderem Wohnsitz außerhalb der EU).

Aber es gibt Nebenwirkungen: In DE gibt es die KV Pflicht. Es kann daher Probleme geben, wenn keine KV in DE abgeschlossen wurde. Man muss dann schlüssig nachweisen können, wo man tatsächlich lebte. Eine Meldebescheinigung taugt als Nachweis nichts. Am besten das Thema im Vorfeld offensiv angehen.

Nach Abmeldung in DE wird es nicht mehr möglich sein, ein KFZ dort zugelassen zu haben. Das KFZ wird zwangsabgemeldet werden. Es trotzdem weiterhin zu benutzen, ist deutlich nicht ratsam.

Ob ihr die GEZ davon überzeugen könnt, dass ihr woanders zahlt? Glaube ich nicht, da sogar eine FeWo gebührenpflichtig wäre. Mehrere Wohnsitze verursachen mehrmals Kosten. Da ist die GEZ noch das Wenigste.

Entscheidend bei der ganzen Diskussion: Wird das Wohnhaus in Bayern noch zu Wohnzwecken genutzt? Wenn ja, wie oft und wie lange? Teilt die Nutzungsdauer dem Amt schriftlich mit und bittet um schriftliche Antwort, wenn eine Meldung nicht möglich sein sollte. Dann habt Ihr zumindest im Problemfall etwas in der Hand.

Gruß
Siggi

P.S: Habe gerade wieder einen Wohnsitz in DE angemeldet (trotz Hauptwohnsitz im Ausland), werde ihn aber noch in diesem Monat wieder abmelden. Der Grund für die Anmeldung: So war die Beschaffung eines Ausweises einfacher, als über die Botschaft. (Das Spielchen kann man im Bedarfsfall alle paar Jahre wiederholen.)
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